Die Antwort könnte – zugespitzt – lauten: „nicht viel“. Denn „Bundeswahlleiter:in“ ist der/die Innenminister: in. Doch im Alltagsgeschäft lassen sich diese meist vertreten. Derzeitiger „Operating Chief“ ist Gregor Wenda.
„Mr. Wahl“: Als solcher gilt in Politik- und Medienzirkeln immer noch Robert Stein, langjähriger Leiter der Abteilung Wahlen im Innenministerium – und seit dem Vorjahr im Ruhestand. Sein Nachfolger Gregor Wenda muss sich den Titel erst erarbeiten. Nach der EU-Wahl im Juni ist die Nationalratswahl am 29. September der zweite Urnengang, den er federführend in der Bundeswahlbehörde begleitet.
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Die ist für die „Leitung und Durchführung“ bundesweiter Wahlen in Österreich zuständig, so steht es im Gesetz. Auch Besetzung und Aufgaben sind klar formuliert, „die Bundeswahlbehörde hat in ihrem Tun keinen Ermessensspielraum“, sagt Wenda. Was das konkret bedeutet, dazu später noch. Zunächst schauen wir uns an, wie die oberste Wahlbehörde zusammengesetzt ist.
An der Spitze steht, wie erwähnt, der oder die Innenminister:in sowie seine/ihre Stellvertreter:innen. Dazu kommen 17 Beisitzer:innen.
Und was machen diese 21 Menschen, damit am 29. September jede:r Wahlberechtigte:r im Wahllokal sein/ihr Kreuz am Stimmzettel machen kann? Beginnen wir damit, was sie nicht machen: Sie bringen die Wahl weder in Gang noch sind sie für die Erstellung des Wählerregisters zuständig. Letzteres ist Aufgabe der Gemeinden, die Festlegung von Wahltermin und Stichtag erfolgt durch die Bundesregierung.
Prüfung der Kandidat:innen-Liste
Der Stichtag ist das Stichwort für den Arbeitsbeginn der Bundeswahlbehörde. Die muss bis 21 Tage danach zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen, „das war am 31. Juli“, sagt Wenda. Zwei weitere Sitzungen im August folgten. Wichtigste Aufgabe: die Prüfung und Zulassung der Wahl- und Kandidat:innenlisten aller Ebenen. „Wir prüfen, wer darf auf die Listen, wer wird zugelassen, welche Parteien, welche Personen, wie schaut der finale Stimmzettel aus“, sagt Wenda. Allein auf den Bundeslisten gibt es „rund 1.800 Kandidat:innen, dazu kommen die Landeslisten, und wir müssen bei jedem und jeder prüfen, ist das Wahlrecht erfüllt, gibt es einen Wahlausschließungsgrund, sind die notwendigen Zustimmungserklärungen vorhanden, ist alles fristgerecht eingereicht“. Unter anderem hat die Bundeswahlbehörde, so wie die Landeswahlbehörden, für diese Prüfungen beschränkten Zugriff aufs Strafregister.
Wenn alles korrekt ist, gibt das Gremium die Wahlvorschläge und Listen frei. Der gesetzliche Auftrag, wonach der oder die Bundeswahlleiter:in die Wahlvorschläge auf offensichtliche Mängel zu prüfen hat, findet vor der Sitzung der Bundeswahlbehörde, beim Einbringen des Bundeswahlvorschlages, statt. „In der Regel macht das aber nicht der Minister oder der Sektionschef, sondern typischerweise mache diese Erstprüfung meistens ich“, berichtet Wenda aus dem Alltag.
Heikel wird es nicht nur, wenn fälschlicherweise Kandidat:innen doppelt gelistet sind. So musste die Bundeswahlbehörde etwa vor der Nationalratswahl 2006, nach der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ, entscheiden, wer den Listenplatz der FPÖ am Stimmzettel bekommt, also formal als Rechtsnachfolger der Mutterpartei gilt. Nicht nach freiem Ermessen, sondern nach eingehender juristischer Prüfung erhielt die „alte“ FPÖ den prominenteren Platz am Stimmzettel. Diese Entscheidung galt dann in allen Bundesländern. Bei Parteien, die bislang nicht im Nationalrat vertreten sind, kann es dagegen sein, dass auch eine bundesweit kandidierende Liste in den Ländern auf unterschiedlichen Plätzen am Stimmzettel steht, erklärt Wenda.
Was macht die Bundeswahlbehörde jetzt bis zur Wahl? Beobachten, dass alle Zuständigen ihre Aufgaben erledigen. Seit der letzten Sitzung am 16. August sind wieder die Länder und die nachgeordneten Wahlbehörden – am Wahltag bis hinunter auf Sprengelebene – am Zug: Das Drucken der Stimmzettel ist Aufgabe der Landeswahlbehörden, die Vorbereitungen für den Wahltag, also die Einteilung der Wahllokale, Wähler:inneninformation usw., liegen in der Hand der Gemeindewahlbehörden.
Ergebnisermittlung und Wählerinformation
Hier zeigt sich eine „Doppelrolle“ von Wendas Job, einerseits in der Bundeswahlbehörde, andererseits als Wahl-Abteilungsleiter: Die Abteilung mit Stand August zwölf Mitarbeiter:innen ist nämlich auch so etwas wie „eine Kompetenzstelle Wahlen“ sagt er. Sie ist erste Ansprechpartnerin für im Wahlvorbereitungsprozess auftauchende rechtliche und organisatorische Fragen der Behörden, aber auch verantwortlich für „Voter education“, also Wählerinformation. Online und via Broschüren stellt Wendas Abteilung etwa Material zur Verfügung, was denn zum Beispiel alles als gültige Stimme zählt – es ist weit mehr als ein Kreuzerl.
Apropos Kreuzerl: Am Wahltag ist die Bundeswahlbehörde wieder im Einsatz – „das ist eine Amtshandlung“, sagt Wenda. Für ihn beginnt der Arbeitstag „um sechs, halb sieben“, im Lauf des Vormittags kommen im BMI alle Mitglieder der Behörde zusammen, um die laufend eintreffenden Ergebnisse entgegenzunehmen und am Ende des Wahltags das vorläufige Ergebnis zu veröffentlichen.
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Dass dies durch den oder die Innenminister:in zu erfolgen hat, ist übrigens rechtlich ebensowenig festgelegt, wie das Ergebnis rechtsverbindlich ist, wie Wenda erklärt. Denn die am Wahltag von der Bundeswahlbehörde gesammelten Ergebnisse sind die Summe aller „Sofortmeldungen“ aus den Gemeinden und Ländern. Sie müssen erst auf Länderebene in jenem EDV-System erfasst sein, auf dessen Basis später das amtliche Wahlergebnis kundgemacht wird – auf den nachgeordneten Ebenen kann es sich auch um via WhatsApp oder Mail gemeldete Zahlen handeln.
Wenn am Montag und Donnerstag nach der Wahl alle noch verbliebenen Briefwahlkarten und Stimmzettel aus Wahlkarten ausgezählt sind, kommt die Bundeswahlbehörde am Freitag, 4. Oktober wieder zusammen. „Da geht es dann darum, wer kommt weiter in der Ergebnisermittlung, ins zweite und dritte Ermittlungsverfahren – sprich, die Verteilung der 183 Nationalratsmandate“, sagt Wenda. Es folgen Sitzungen der Landeswahlbehörden, „die Prüfung der Vorzugsstimmen, wer über welche Liste in den Nationalrat einzieht und am 16. Oktober wahrscheinlich das vorläufige Ergebnis durch die Bundeswahlbehörde.“
Letzte Aufgabe für die Bundeswahlbehörde ist die Feststellung, wer tatsächlich ein Mandat hat und das Ausstellen der Wahlscheine an die Mandatar:innen, damit das Ergebnis auch amtlich ist und sich am 24. Oktober der neue Nationalrat konstituieren kann.
In der Serie „Was macht eigentlich ein:e…?“ beschreibt Jasmin Bürger alle zwei Wochen die Schaltstellen der Republik. Alle Texte findet ihr in ihrem Autor:innenporträt.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
Die Bundeswahlbehörde unter Vorsitz des oder der Innenminister:in ist oberste Wahlbehörde des Landes und ressortiert im Innenministerium. Dieses duale System bei der Wahlabwicklung zieht sich in Österreich hinunter bis auf die Sprengelebene. Jede Wahlbehörde ist eine mehrköpfige Kommission.
Die Landeswahlbehörden werden von den jeweiligen Landeshauptleuten geleitet und ressortieren im Amt der Landesregierung, die Bezirkswahlbehörden leiten die jeweiligen Bezirkshauptleute, sie unterstehen der Bezirkshauptmannschaft oder den Magistraten. In den Gemeindewahlbehörden sind die Bürgermeister:innen die Wahlleiter:innen, die Sprengelwahlleiter:innen werden nach dem Sprengelergebnis der Parteien bestellt.
Die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundeswahlbehörde sowie der Ablauf von der Ausschreibung der Nationalratswahl per Verordnung durch die Bundesregierung bis zur Kundmachung des amtlichen Endergebnisses sind in der Nationalratswahlordnung festgelegt.
Gibt es etwa Einsprüche gegen das ziffernmäßige Ermitteln des Wahlergebnisses, ist auch die Bundeswahlbehörde zuständig.
Neben Wahlen gehört außerdem die Abwicklung von Volksbegehren und Volksabstimmungen zum Aufgabenbereich.
Bei der Nationalratswahl am 29. September sind laut vorläufigen Zahlen rund 6,35 Millionen Menschen wahlberechtigt. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten steht erst zwei Tage vor der Wahl fest: Bis dahin können die Gemeinden, die für die Erstellung und Aktualisierung des Wählerregisters zuständig sind, Änderungen melden.
Technisch wird das Register vom Innenministerium verwaltet, für die Lieferung der korrekten Daten sind aber die Gemeinden zuständig.
Quellen
Bundesministerium für Inneres: Bundeswahlbehörde
Bundesministerium für Inneres: Nationalratswahl 2024
RIS: Gesamte Rechtsvorschrift für Nationalrats-Wahlordnung 1992