Podcast#zeigenSieauf : Seit 2017 bittet der Rechnungshof im Sommer unter diesem Motto regelmäßig um Anregungen, welche staatlichen Stellen er prüfen soll. Doch was dürfen die obersten Kontrolleur:innen eigentlich und was nicht?
Mit dem Rechnungshof (RH) gibt es eine Institution in der Republik, die – neben dem Parlament – für die Kontrolle des Staats zuständig ist. Genau genommen obliegt die Prüfung der Frage, ob unser aller Steuergeld „sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig“ eingesetzt wird, dem Rechnungshof.
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Weil der Staat aber nicht einfach nur eine einzige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hat, sondern aus vielen unterschiedlichen Stellen, Körperschaften und Institutionen besteht, ist dieser Prüfauftrag eine durchaus komplexe Angelegenheit. Als „gesamte Staatswirtschaft“, deren Gebarung unter Rechnungshofkontrolle fällt, sind laut Gesetz alle öffentlichen Stellen, Stiftungen, Anstalten, Fonds auf Bund-, Landes- und Gemeindeebene sowie Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 Prozent zu verstehen. Das ergibt eine Liste potenzieller Prüfkandidaten mit stattlichen 5800 Einträgen – von der „Am Hafen Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG“ in Bregenz bis zum „Zukunftsfonds der Republik Österreich“. Auch die WZ findet sich als Tochtergesellschaft der Republik auf dieser Liste.
Nicht auf Zuruf, nicht per Zufallsprinzip
Trotz Bürgeraufruf erfolgt die Auswahl, wer tatsächlich geprüft wird, nicht auf Zuruf und auch nicht per Zufall. Grundsätzlich ist der Rechnungshof in der Entscheidung völlig frei und unabhängig, es gibt wenige Fälle, wo er durch den Nationalrat oder die Landtage mit einer Prüfung beauftragt werden kann. Insofern sagt RH-Präsidentin Margit Kraker im hauseigenen Podcast: „Niemand ist vor dem Rechnungshof sicher“.
Anregungen von Bürger:innen sind einer von vielen Aspekten, die in die Entscheidung über die Einleitung eines Prüfverfahrens einfließen. Die Prüfer:innen verfolgen stets genau, „wie sich die öffentlichen Mittel entwickeln, wie sich die Budgets entwickeln, wie sich die Ausgaben entwickeln und wir merken unter Umständen, dass es eine auffällige Schuldenentwicklung gibt, dass es auffällige Abschreibungen gibt von Forderungen. Dass es eine auffällige Haftungsentwicklung gibt“, beschreibt Kraker im Podcast die Vorgangsweise. Auch mediale Berichterstattung kann Anregung zur Prüfungseinleitung sein. „Wir verfolgen auch parlamentarische Anfragen, wenn etwas ein Thema ist, wenn wir hier aus den Beantwortungen schon erkennen können, dass der Rechnungshof etwas beitragen könnte zur Aufklärung, schauen wir ganz genau hin und gießen das in eine Prüfung“.
Wichtige Kriterien sind also neben Ausgabenhöhen und Veränderungen wichtiger Kenngrößen auch ein besonderes öffentliches Interesse und die präventive Wirkung, wobei Kraker Wert auf „Gerechtigkeit“ legt, „dass nicht eine Stelle immer geprüft wird und die andere nie“. Über den Sommer werden nicht nur die Anregungen aus der Bürger:innen-Kampagne gesichtet, sondern auch intern Themen gesammelt, denn im Herbst wird jeweils der Prüfplan fürs kommende Jahr fixiert. Aus aktuellem Anlass können zusätzliche Prüfungen zudem kurzfristig eingeleitet werden.
Mit Jahresende 2024 liefen 87 Prüfverfahren beim RH, in 49 Prüfberichten wurden Verbesserungsvorschläge gemacht, wie im Tätigkeitsbericht nachzulesen ist. 200 Prüfanregungen gingen im Vorjahr nach der sommerlichen Bürger:innen-Kampagne ein. Tatsächlich aus einem Hinweis heraus entstanden ist etwa eine Prüfung der Stadtgemeinde Deutschlandsberg oder der Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
So läuft eine Prüfung ab
Und wie kann man sich den Ablauf so einer Prüfung nun vorstellen? Die rund 250 Prüfer:innen haben ihre Spezialgebiete, es gibt beispielsweise eine Prüfsektion für öffentliche Finanzen, eine für den Bereich Bildung oder eine für Pflege und Soziales. Wird nun etwa, so wie im Vorjahr, die Elektronische Gesundheitsakte ELGA geprüft, so ist letztere Abteilung zuständig. Auf die Vorbereitung der Prüfer:innen und Festlegung eines konkreten Prüfungsziels folgt die „Einschau an Ort und Stelle“, wie es heißt. Das bedeutet, alle Unterlagen rund um ELGA – von Details zur organisatorischen Abwicklung über Teilnehmer:innen bis zu den Kosten – zu sammeln und sichten.
Alle von der Prüfung betroffenen Stellen müssen dem RH Unterlagen zur Verfügung stellen und Einblick gewähren, vieles wird auch in direkten Gesprächen erfragt. Bei ELGA war das ein großer Aufwand, schließlich sind da nicht nur das Gesundheitsministerium und die Krankenkassen, sondern auch die Länder involviert. Nach Abschluss der Datenaufnahme analysieren die Prüfer:innen und erstellen einen sogenannten „Rohbericht“. Dieser wird der geprüften Stelle, im Falle von ELGA etwa dem Ministerium, zur Stellungnahme übermittelt. Häufig folgt darauf dann noch eine Gegenäußerung des Rechnungshofs, bevor schließlich der Endbericht mit allen Stellungnahmen sowie Empfehlungen veröffentlicht wird. Im Falle von ELGA empfahlen die Prüfer:innen etwa eine klarere Zieldefinition, kritisierten die mit 20 Gremien unübersichtliche Verantwortungsstruktur und eine fehlende Kostenübersicht sowie damit den fehlenden Vergleich zwischen tatsächlichen und budgetierten Ausgaben.
Wie die Empfehlungen der Prüfer:innen von der Politik tatsächlich umgesetzt werden, wird in Folge der Berichtsveröffentlichung oft viel diskutiert, die festgestellten Missstände sind für die Betroffenen nicht immer angenehm. Auch dazu hat sich Kraker im RH-Podcast geäußert: „Was mich extrem ärgert, ist, wenn geprüfte Stellen ignorant gegenüber Problemen werden, und wenn sie sich darauf ausreden, dass es nicht opportun ist, etwas zu tun, oder dass natürlich die Untätigkeit einfacher ist als die Tätigkeit“. Umgesetzt werden dennoch die meisten Empfehlungen – zumindest teilweise. 2024 wurden etwa 83,9 Prozent der Empfehlungen aus dem Vorjahr umgesetzt oder teilweise umgesetzt.
Als Druckmittel steht dem Rechnungshof das Instrument von Follow-up-Überprüfungen zur Verfügung, bei denen bei geprüften Stellen nachgeschaut wird, inwieweit die Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden.
Wichtige Rolle als Hüter über das Parteiengesetz
Abseits der selbst gewählten Prüfungen hat der Rechnungshof eine Reihe von gesetzlich festgelegten, regelmäßigen Prüfaufträgen, die im politischen Alltag eine besondere Bedeutung haben. So ist der RH Hüter über das Parteiengesetz und prüft nicht nur die Rechenschaftsberichte der Parteien, er wacht auch über Parteispenden – jede Einzelspende von mehr als 170 Euro müssen Parteien melden, Spenden von mehr als 560 Euro veröffentlicht der Rechnungshof auch sofort.
Und dann gehört noch die jährliche Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses zu den Aufgaben der RH-Prüfer:innen – und der kommt einer staatlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung beziehungsweise Bilanz am nächsten. Er gibt nämlich einen Überblick über die Finanzlage des Bundes, inklusive des Staatsschuldenstands, und wird jeweils am 30. Juni veröffentlicht – pünktlich zur Sommerlektüre.
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Infos und Quellen
Gesprächspartnerin
Katrin Burgstaller, Rechnungshof Kommunikationsabteilung
Fakten
- Der Rechnungshof ist das oberste Kontrollorgan der Republik. Er prüft im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, in allen Bereichen, in denen öffentliche Gelder eingesetzt werden, in Sozialversicherungsträgern sowie in gesetzlichen beruflichen Vertretungen (Kammern). Geprüft wird der Einsatz öffentlicher Finanzen, Förderungen und die Verwaltung des Staates, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Energie, Verkehr, die Abwicklung von Bauprojekten und vieles mehr. Von den 317 Mitarbeiter:innen sind 250 mit Prüfungen beschäftigt. Präsidentin ist seit 2016 Margit Kraker, die Funktionsperiode beträgt 12 Jahre.
- Alle Berichte können online eingesehen werden.
Quellen
- rechnungshof.gv.at: Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen
- ris.bka.gv.at: Bundes-Verfassungsgesetz
- ris.bka.gv.at: Gesamte Rechtsvorschrift für Rechnungshofgesetz
- rechnungshof.gv.at: Tätgkeitsbericht 2024 des Rechnungshofes
- rechnungshof.gv.at: Bericht: Elektronische Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH
- rechnungshof.gv.at: Transkript Podcast: Margit Kraker beantwortet Ihre Fragen
- rechnungshof.gv.at: Transkript Podcast: Wie wir entscheiden, was wir prüfen
- rechnungshof.gv.at: #zeigenSieauf - Was soll der Rechnungshof prüfen?
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