Jede:r von uns könnte am Sonntag bei der EU-Wahl nicht nur seine Stimme abgeben, sondern auch bei der Auszählung der Stimmzettel dabei sein. Wie man Wahlbeisitzer:in wird, und warum das immer weniger Menschen wollen.
Identität überprüfen, Stimmzettel ausgeben, Wählerverzeichnis abhaken und sich dabei Nummern zurufen: Die Wahlbeisitzer:innen sind auch kommenden Sonntag bei der EU-Wahl dafür verantwortlich, dass im Wahllokal alles mit rechten Dingen zugeht. Ohne sie gibt es in Österreich keine demokratische Wahl - egal ob bei bundesweiten Urnengängen oder auf kommunaler Ebene. Grund genug, in diesem „Superwahljahr“ ihre Rolle zu beleuchten.
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Drei Beisitzer:innen und drei Stellvertreter:innen müssen in jedem Wahllokal sein, in großen Gemeindewahlsprengeln sind sogar neun Beisitzer:innen vorgeschrieben. Bei rund 10.000 Wahlsprengeln in Österreich (die genaue Zahl war bei Fertigstellung dieses Artikels vom Innenministerium noch nicht veröffentlicht) kann man sich also ausrechnen, dass eine ganze Menge Freiwillige für den Job gefunden werden müssen.
Den Wahlsonntag im Wahllokal zu verbringen, ist genau das: ein freiwilliger Akt für die Demokratie, für den man sich bei den Parteien melden muss. Den Parlamentsparteien obliegt nämlich per Gesetz die Nominierung der Beisitzer:innen – entsprechend ihres Gemeindeergebnisses bei der vergangenen Nationalratswahl werden in den Sprengeln die Nominierungsrechte berechnet.
Die Jungen setzen sich nicht mehr hin
Die Zeiten, als nur Funktionär:innen und/oder Parteimitglieder die Abläufe in den Wahllokalen sicherstellten, sind vorbei. Bei einem WZ-Rundruf gestanden alle Parteien (außer die FPÖ, die die Anfrage unbeantwortet ließ) zumindest in einigen Regionen Schwierigkeiten, ausreichend Beisitzer:innen zu finden, ein. „Die Jungen setzen sich nicht mehr hin“, sagt etwa Christine Hahn aus dem Wiener Neos-Landesteam, die selbst schon bei SPÖ, dem LIF und nun bei den Pinken Erfahrungen in der Organisation im Wahllokal gesammelt hat. „Früher war es eine Ehre, dabei zu sein, das wird weniger.“ Martin Giefing, der als Bundesgeschäftsführer des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbunds einen Überblick über ganz Österreich hat und selbst seit zwölf Jahren regelmäßig Sprengelwahlleiter in seiner Heimatgemeinde Neudörfl im Burgenland ist, bestätigt: „Es wird tendenziell schwieriger, jemanden zu finden.“
Dabei ist die Aufgabe eine demokratiepolitisch unersetzliche. Schauen wir uns die Details an. Parteimitglied muss man nicht sein, um von ÖVP, SPÖ, Grünen oder Neos als Wahlbeisitzer:in nominiert zu werden – eben, weil sich immer weniger dafür interessieren. Ein Beispiel: In Wien gibt es bei der EU-Wahl 1.400 Wahlsprengel, 700 könnten die Grünen besetzen, 420 Wahlbeisitzer:innen haben sie am Sonntag. Bis zur Nationalratswahl sollen ausreichend geworben sein.
Für die Aufgabe sollte man die Grundlagen der Wahl kennen, wobei alle Parteien bekunden, ihre Wahlbeisitzer:innen vorab zu schulen. Das passiert auf regionaler Ebene, jede Ortsgruppe macht das auf ihre Art, heißt es bei ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos. Die Bundes-SPÖ hat für ihre Beisitzer:innen bei der EU-Wahl aber auch ein 48-seitiges Schulungskompendium zusammengestellt. Darin werden Fragen wie jene, wann ein Stimmzettel als gültig ausgefüllt zu werten ist, beantwortet – die Möglichkeiten reichen vom Kreuzerl bis zum Streichen der Kreise aller Parteien außer jener, die man wählen möchte.
Tagesablauf der Beisitzer:innen
Ist der Wahltag gekommen, heißt es für die Beisitzer:innen früh aufstehen: In der Regel trifft sich die örtliche Wahlbehörde eine Stunde vor dem Öffnen des Wahllokals, wie Giefing und Hahn erzählen. In den kleinen Sprengeln führt einer der drei Beisitzer:innen als Wahlleiter:in diese Wahlkommission an, in Gemeindesprengeln – das sind solche in Orten, die einwohnermäßig zu klein für die Unterteilung in mehrere Sprengel sind – ist der/die Bürgermeister:in Chef:in im Wahllokal.
Bevor die Türen des Wahllokals geöffnet werden, wird überprüft, ob Wählerregister, Stimmzettel, Wahlurne und Wahlzellen vorbereitet sind. Damit die Wahl gültig ist, muss immer zumindest die Hälfte der Wahlkommission im Wahllokal sein, also zwei von drei. „Immer wieder erlebe ich bei uns im Burgenland, dass von der FPÖ nominierte Beisitzer:innen erst fünf Minuten vor Wahlschluss kommen, nur um beim Auszählen dabei zu sein. Und ich höre das auch aus anderen Sprengeln in ganz Österreich“, sagt Giefing.
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Strenge Regeln, strenger Ablauf
Die Nummern, die sich die Beisitzer:innen im Wahllokal zurufen, sind leicht erklärt: Nach Überprüfung der Personalien „schauen wir im Register, ob die Person im Sprengel wahlberechtigt ist, wenn ja, wird die Nummer notiert, man gibt den Stimmzettel aus, die Person geht wählen“. Dazwischen „muss man immer wieder schauen, ob in den Wahlzellen nichts liegen geblieben ist, etwa ein Parteikugelschreiber, das ist verboten“, sagt Hahn. Kommt jemand ohne Ausweis ins Wahllokal, so darf man die Person nicht wählen lassen – außer, sie ist „amtsbekannt“. Das bedeutet nichts anderes, als dass ein:e Vertreter:in der Wahlkommission feststellt, die Person zu kennen, das wird protokolliert. Diese Regelung gab es nicht immer, Giefing musste vor Jahren eine Bekannte ohne Ausweis im Wahllokal wegschicken, „sie ist nie wieder wählen gekommen“.
Wenn viele Wähler:innen gleichzeitig kommen, ist es stressig, oft gibt es aber auch Wähler:innenflaute. „Dann schaut man ins Handy, manchmal rennt auch der Schmäh“, erzählt Hahn. In Wien werden die roten Wahlbeisitzer:innen von den Sektionen noch mit Jause versorgt, ansonsten ist für Wahlbeisitzer:innen die Verpflegung Eigenverantwortung.
Jetzt wird es stressig
Der stressigste Teil der Arbeit beginnt mit Wahlschluss. Der ist auf die Sekunde einzuhalten. „Wenn einer um 17 Uhr schon in der Wahlzelle steht, darf er noch wählen, reinlassen dürfen wir aber niemanden mehr“, sagt Giefing. Dann werden die Wahlurnen ausgeleert, die Kuverts gezählt und überprüft, ob deren Anzahl mit den bis Wahlschluss gesetzten Hakerln im Wählerregister übereinstimmt. „Wenn das nicht der Fall ist, kommen alle ins Schwitzen“, sagt Giefing. Bei zig Wahlen in zwölf Jahren hat er das zweimal erlebt. Wenn auch bei wiederholtem Zählen und Abgleich mit dem Wählerregister die Zahl nicht stimmt, „entscheidet der Wahlleiter, was zu tun ist“ und meldet es jedenfalls an die nächsthöhere Wahlbehörde. Hahn hat in einem solchen Fall schon einmal erlebt, „dass wir am nächsten Tag in der Bezirkswahlbehörde bis drei in der Früh gesessen sind“. Sie ist auch dort Mitglied, und dort werden Beanstandungen überprüft.
Meist lässt sich der Fehler aber gleich noch im Wahllokal finden – etwa, weil ein:e Briefwähler:in doch ins Wahllokal gekommen ist und nicht richtig zugeordnet wurde. Schritt zwei ist das Öffnen und Sortieren der Stimmzettel nach Parteien, „dann erst zählen wir im Vier-Augen-Prinzip jeden Stapel. Einer zählt in Zehner-Schritten, der andere schaut ihm auf die Finger und kontrolliert“, beschreibt Giefing.
Heikle Auszählung
Das Stimmenergebnis wird telefonisch an die Hauptwahlbehörde gemeldet, dann erst geht es ans Auszählen der Vorzugsstimmen. „Und da wird es gerade bei Nationalratswahlen, wenn viele Kandidat:innen wählbar sind, haarig“, erzählt Hahn. Sie ist am Sonntag nicht Beisitzerin, sondern Wahlzeugin – solche können Parteien ins Wahllokal entsenden, die keinen Anspruch auf Beisitzer:innen haben. Sie dürfen im Wahllokal beobachten, aber aktiv nichts beitragen. „Und doch ist es schon vorgekommen, dass wir Wahlzeugen bei den Vorzugsstimmen mitgeholfen haben, weil das ist sonst kaum schaffbar“, sagt Hahn. In Wien werden die ausgezählten Stimmzettel nach Protokollierung aller Ergebnisse gesammelt ins Magistrat gebracht – um bei etwaigen Anfechtungen nochmals ausgezählt werden zu können.
Wie viele Wahlbeisitzer: innen die Parteien am Sonntag und in weiterer Folge auch bei der Nationalratswahl im September jeweils stellen, konnten ÖVP, SPÖ und Grüne nicht beantworten – alle drei verwiesen darauf, dass nicht einmal die Landesparteien die Zahl kennen würden, da dies in den Gemeinden dezentral organisiert wird. Einzig die Neos haben den Überblick: 200 Wahlbeisitzer: innen haben sie nominiert.
Und was bekommt man für den Job? In manchen Gemeinden eine Einladung zur Wahlparty der nominierenden Partei, manchmal Verpflegung. Das Wahlgesetz schreibt neuerdings eine Aufwandsentschädigung zwischen 33 und 100 Euro vor, je nach Öffnungszeit des Wahllokals, deshalb macht wohl niemand das Ehrenamt. Vielleicht schon eher, weil das Gefühl, etwas zur Aufrechterhaltung der Demokratie beigetragen zu haben, unbezahlbar ist.
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Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
Martin Giefing, Bundesgeschäftsführer des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbunds, Sprengelwahlleiter im Burgenland
Christine Hahn, Neos Landesteam Wien, Wahlzeugin bei der EU-Wahl
Philipp Mayerhofer, Pressesprecher des Innenministeriums
Rückmeldung auf Fragenkatalog an die Parlamentsparteien von allen außer der FPÖ
Daten und Fakten
Der Ablauf von Wahlen ist in der EU-Wahlrechtsordnung, Nationalratswahlordnung bzw. den für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen Grundlagen geregelt. Die Wahlbeisitzer:innen sind Teil der örtlichen Wahlbehörde und für den Ablauf der Wahl im Wahllokal zuständig. Ihre Aufgaben sind im Gesetz klar definiert.
Die Anzahl der Wahlsprengel wurde vom für die Durchführung von Wahlen zuständigen Innenministerium knapp vor der Wahl veröffentlicht. Wie viele Wahlbeisitzer:innen von welchen Parteien aber tatsächlich besetzt sind, ist nicht bekannt. Diese Zahlen werden weder vom Innenministerium noch von den Parteien selbst – mit Ausnahme der Neos – zentral erfasst.