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Was uns das Bundesheer wert ist

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Georg Renner schreibt jede Woche einen sachpolitischen Newsletter. Hier könnt ihr diesen Beitrag online nachlesen.
© Illustration: WZ, Bildquellen: Georg Renner, Adobe Stock

Der neue Bericht der Wehrdienstkommission zeigt: Österreich hat den kürzesten Präsenzdienst in Europa – und empfiehlt deshalb eine Verlängerung der Wehrpflicht samt verpflichtender Milizübungen.


    • Österreich hat den kürzesten Präsenzdienst Europas; die Wehrdienstkommission empfiehlt eine Verlängerung auf acht Monate plus Milizübungen.
    • Der aktuelle Ausbildungsstand reicht laut Bericht nicht für einsatzfähige Truppen; Mobilmachung würde derzeit mindestens zwei Monate dauern.
    • Die Kommission schlägt das Modell „Österreich PLUS“ vor; Entscheidung soll bis Mitte 2026 fallen.
    • Aktuelle Dauer Grundwehrdienst in Österreich: 6 Monate; empfohlen: 8 Monate + 60 Tage Milizübungen
    • Zivildienst soll von 9 auf 12 Monate verlängert werden
    • Nur 31% des Jahrgangs 2004 leisten Wehr- oder Zivildienst; rund 47% der Tauglichen wählen den Zivildienst
    • Fehlende Milizkräfte: ca. 2.250 Offiziere, 6.000 Unteroffiziere, 3.000 Mannschaftssoldaten
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Erinnerst du dich an den Newsletter von November, in dem wir uns die Wehrbereitschaft der Österreicher:innen angeschaut haben? Zur Erinnerung: Rund 40 Prozent der Männer im wehrfähigen Alter wären (zumindest laut eigener Auskunft) bereit, das Land mit der Waffe zu verteidigen. Heute geht es um die andere Seite der Medaille: nämlich darum, wie lange und wie intensiv jene trainiert werden sollten, die das im Ernstfall tatsächlich tun müssten.

Die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingesetzte Wehrdienstkommission hat am Dienstag –„Tag der Wehrpflicht" – ihren Bericht präsentiert. Die Kernempfehlung: den Grundwehrdienst von sechs auf acht Monate verlängern, plus 60 verpflichtende Tage Milizübungen danach. Und der Zivildienst soll gleich von neun auf zwölf Monate steigen, damit er nicht noch attraktiver im Vergleich zu einer verlängerten Wehrpflicht würde.

Österreich im europäischen Vergleich

Bevor wir zu den Details kommen: Wo steht Österreich eigentlich im europäischen Vergleich? Der Bericht liefert dazu eine aufschlussreiche Übersicht:

Renner
© Screenshot

Wir sehen: Von allen europäischen Ländern mit aktiver Wehrpflicht hat Österreich mittlerweile den kürzesten Präsenzdienst – und ist das einzige Land ohne verpflichtende Übungen danach. Griechenland verlangt zwölf Monate, die Schweiz vier Monate Grundausbildung plus 245 Tage Wiederholungskurse, Finnland mindestens sechs Monate plus Reserveübungen. Selbst Dänemark, das nur einen Bruchteil eines Jahrgangs einzieht (selektive Wehrpflicht), verlangt von diesen dann vier bis zwölf Monate.

Rückblick

Der stellvertretende Kommissionsleiter Walter Feichtinger bringt es auf den Punkt: „Die Aufgaben des Bundesheeres sind mit dem jetzigen Zustand nicht zu erreichen."

Das war nicht immer so:

Renner
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In den 1970ern, als die Bundesheer-Reformkommission das Milizsystem einführte, galt das „6+2"-Modell: sechs Monate Grundwehrdienst plus 60 Tage (zwei Monate) verpflichtende Milizübungen. Das entsprach dem Gedanken des „Bürgers in Uniform": kurze Grundausbildung, dann regelmäßiges Training in der Reserve. (So, wie es ja auch die Bundesverfassung vorsieht. Dort heißt es in Artikel 79 B-VG, „[Das Bundesheer] ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.“)

Nach dem Ende des Kalten Kriegs wurde schrittweise abgerüstet: 2004 wurden die verpflichtenden Milizübungen ausgesetzt, 2006 verschwand auch die Möglichkeit, Wehrpflichtige verpflichtend zur Miliz-Unteroffiziersausbildung heranzuziehen. Was blieb: sechs Monate, und das war's. Die „Freiwilligenmiliz" sollte es richten – was sie aber nicht tat. (Der damalige Bundeskanzler, Wolfgang Schüssel von der ÖVP, bereut das inzwischen übrigens.)

Und wer ist von alldem betroffen? Im Bericht findet sich eine aufschlussreiche Grafik dazu:

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Das ist der Geburtsjahrgang 2004, der 2022 wehrpflichtig geworden ist. Von gut 80.000 Menschen leisteten am Ende nur rund 25.000 tatsächlich Wehr- oder Zivildienst – also gerade einmal 31 Prozent. Der Rest? Sind Frauen (keine Wehrpflicht), Nicht-Staatsbürger (keine Wehrpflicht) oder untauglich (rund 20 Prozent der Stellungspflichtigen – die häufigsten Gründe: psychische Diagnosen, Stoffwechselerkrankungen, Probleme mit dem Bewegungsapparat).

Von jenen, die tauglich sind, entscheiden sich wiederum 47 Prozent für den Zivildienst. Heißt am Ende: Nur ein Sechstel der 18-Jährigen eines Jahrgangs kommt am Ende zum Bundesheer.

Die drei wesentlichen Probleme

Die Kommission – 23 Expert:innen aus Ministerien, Sozialpartnern, Bundesheer und Zivildienstorganisationen – begründet die empfohlene Verlängerung im Wesentlichen mit drei Problemen:

Erstens, der Ausbildungsstand: Die sechs Monate Grundwehrdienst reichen laut Bericht gerade einmal für die Basisausbildung – also den Umgang mit der persönlichen Ausrüstung und das Zusammenwirken in Kleingruppen. Was fehlt: Die sogenannte „Truppenausbildung", also das Üben in größeren Verbänden. Die Kommission vergleicht das mit einer Musikausbildung: Aktuell lernten die Rekruten ihr Instrument spielen – aber nie im Orchester.

Zweitens, die Reaktionsfähigkeit: Das Bundesheer bräuchte im Mobilmachungsfall derzeit mindestens zwei Monate, um einsatzbereit zu sein. Das ist, angesichts der aktuellen geopolitischen Lage, nach Einschätzung der Kommission zu lang. Hameseder: „Es gibt keine Vorlaufzeiten mehr. Es muss binnen Tagen mobilgemacht werden."

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Drittens, der Personalstand: Es fehlen laut Bericht aktuell rund 2.250 Offiziere, 6.000 Unteroffiziere und 3.000 Mannschaftssoldaten für die Miliz. Der Grund: Seit die verpflichtenden Übungen 2006 ausgesetzt wurden, ist die „Freiwilligenmiliz" chronisch unterbesetzt.

Die Kommission hat drei Varianten ausgearbeitet:

  • Das empfohlene „Österreich PLUS"-Modell: Acht Monate Grundwehrdienst plus 60 Tage Milizübungen. Zivildienst: zwölf Monate. Kann laut Kommission ab 2027 umgesetzt werden.
  • Das „Stufenmodell": Grundwehrdienst bleibt bei sechs Monaten, dafür folgen innerhalb von eineinhalb Jahren eine zweimonatige Truppenübung und weitere 40 Tage Milizübungen. Zivildienst: ebenfalls zwölf Monate.
  • Das „Schweizer Modell": Nur vier Monate Grundausbildung, dafür danach 140 verpflichtende Tage Milizübungen über mehrere Jahre verteilt. Die Kommission empfiehlt diese Variante ausdrücklich nicht – sie wäre nur mit einer grundlegenden Systemänderung umsetzbar.
  • Zusätzlich skizziert der Bericht zwei „Entwicklungsmodelle" für die Zeit nach 2030 – und da wird es politisch spannend: Beide sehen eine Wehrpflicht auch für Frauen vor. Das sei allerdings, so Hameseder, ein „Zukunftsszenario". Früher kommen könnte eine Stellungspflicht für Frauen – also die verpflichtende Musterung ohne Dienstverpflichtung.

Aktuell plant das Bundesheer mit 75.000 Milizübungstagen pro Jahr. Je nach Modell bräuchte es aber zwischen 350.000 und 950.000. Die Kommission relativiert das volkswirtschaftlich – wohl auch, um potenzielle Proteste aus der Wirtschaft vorwegzunehmen, dass den Betrieben die übungspflichtigen Mitarbeiter fehlen würden: 350.000 Übungstage entsprächen nur 0,6 Prozent aller jährlichen Krankenstandstage in Österreich. Für den einzelnen Betrieb kann das natürlich trotzdem spürbar sein – weshalb die Kommission vorschlägt, Übungen künftig vier Jahre im Voraus zu planen.

Die Kommission hat mit nur einer Gegenstimme das „Österreich PLUS"-Modell empfohlen. Die politische Entscheidung, so Hameseder, solle möglichst im ersten Halbjahr 2026 fallen: „Ein Nichthandeln ist aus unserer Sicht keine Option."

Wir werden sehen, ob sie das am Ende nicht doch ist. Den gesamten 71-seitigen Bericht findest du hier auf der Website des Verteidigungsministeriums.


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Infos und Quellen

Genese

Innenpolitik-Journalist Georg Renner erklärt einmal in der Woche in seinem Newsletter die Zusammenhänge der österreichischen Politik. Gründlich, verständlich und bis ins Detail. Der Newsletter erscheint immer am Donnerstag, ihr könnt ihn hier abonnieren. Renner liebt Statistiken und Studien, parlamentarische Anfragebeantwortungen und Ministerratsvorträge, Gesetzes- und Verordnungstexte.

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