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EU-Lieferkettengesetz: Weniger Aufwand, weniger Transparenz

3 Min
In "Ökonowie" schreibt Elisabeth Oberndorfer wöchentlich, was im Wirtschaftsstandort Österreich so vor sich geht.
© Illustration: WZ / Katharina Wieser, Assets: Adobe Stock;

Nach jahrelangem Streit über das EU-Lieferkettengesetz werden die Richtlinien abgeschwächt. Das bedeutet weniger Bürokratie, aber auch weniger Transparenz bei Nachhaltigkeit.


„Werden wir jemals erfahren, ob unsere Schokolade sauber ist“, haben wir im Februar 2024 gefragt. Das EU-Lieferkettengesetz stand damals bereits in der Kritik, für Unternehmen zu aufwändig zu sein. Der Grundgedanke der sogenannten „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ der EU-Kommission war es, Informationen über die Herkunft von Rohstoffen zu sammeln und diese entsprechend zu kommunizieren, um Menschenrechte und den Umweltschutz zu fördern. Nach dem Druck der Industrie und konservativer Organisationen hat das EU-Parlament im November 2025 für Änderungen und damit für eine Auflockerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflicht gestimmt.

Regeln betreffen weniger Unternehmen

Die umfassendste Änderung ist, dass die Größe der Unternehmen, die sich an die Lieferkettenrichtlinien halten müssen, erhöht wurde. Damit betrifft sie deutlich weniger Unternehmen als zuvor. Ursprünglich waren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei der Informationen über die Wertschöpfungskette veröffentlicht werden müssen, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen verpflichtet. Diese Schwelle wurde nun auf 1.750 Mitarbeitende und einen jährlichen Nettoumsatz von 450 Millionen Euro angehoben. Informationen über die Wertschöpfungskette dürfen auch nur von Betrieben dieser Größe eingefordert werden.

Auch die strengere Sorgfaltspflicht, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Prozesse aktiv so anzupassen, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen, wurde gelockert. Sie betrifft nun nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Zuvor lag die Grenze bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. „Anstatt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen“, erklärt das EU-Parlament die vorgesehenen Lockerungen.

Entlastung für die Wirtschaft

Die Änderungen zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand bei der Informationsbeschaffung zu reduzieren und insbesondere Klein- und Mittelunternehmen zu entlasten. Zusätzlich soll ein Online-Portal geschaffen werden, das Vorlagen und weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinien bereitstellt. Das bedeutet aber nicht nur weniger Aufwand, sondern auch weniger Transparenz als ursprünglich vorgesehen.

Die österreichische Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer begrüßen die Änderungen des Lieferkettengesetzes, die bis Ende des Jahres umgesetzt werden sollen. Denn die Verbände befürchten, dass die bürokratische Belastung die heimischen Unternehmen und damit den Wirtschaftsstandort schwächen könnte.

Kritik am reduzierten Schutz für Umwelt und Menschenrechte

Anders sehen das die Grünen. Für Wirtschaftssprecherin Elisabeth Götze sind die Entscheidungen „verfehlte Wirtschaftspolitik und ein großer Rückschritt für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt.“ Unternehmen, die sich auf nachhaltige Transformation vorbereitet haben, würden bestraft werden. Ähnlich sieht das die SPÖ, sie fordert, dass Österreich und andere Mitgliedsstaaten trotz der Abschwächung den Spielraum für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit nutzen.

Neben der Streitfrage, ob die Lockerungen des Lieferkettengesetzes zu einem fairen oder unfaireren Wettbewerb und mehr oder weniger Nachhaltigkeit führen, stehen auch die Konsequenzen für den Konsum und die Gesellschaft. Denn Greenwashing dürfte mit den neuen Regeln einfacher sein als mit den ursprünglich geplanten strengeren Vorgaben.

Elisabeth Oberndorfer schreibt jede Woche eine Kolumne zum Thema Ökonomie. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.


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Infos und Quellen

Daten und Fakten

  • Das EU-Lieferkettengesetz schreibt Unternehmen ab einer gewissen Größe Pflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten bei den Prozessen in der Wertschöpfungskette in der Herstellung von Produkten vor.
  • Die 2024 beschlossenen Richtlinien wurden im November 2025 durch eine Abstimmung im EU-Parlament abgeändert.
  • Die Regeln betreffen nur mehr Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz.
  • In der Praxis bedeutet das, das kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr die Informationen über die Herkunft von Rohstoffen einfordern müssen.

Quellen

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