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Wie der Staat künftig an Online-Bestellungen mitverdient

3 Min
In "Ökonowie" schreibt Elisabeth Oberndorfer wöchentlich, was im Wirtschaftsstandort Österreich so vor sich geht.
© Illustration: WZ / Katharina Wieser, Assets: Adobe Stock;

Online-Shopping wird ab 1. Oktober 2026 teurer – allerdings nicht für die Konsument:innen, sondern für die Versandhändler:innen, zumindest in der Theorie. Denn diese müssen künftig eine Paketsteuer bezahlen.


    • Ab 1. Oktober zahlen große Versandhändler in Österreich zwei Euro Paketsteuer pro B2C-Paket, ausgenommen sind bestimmte Waren.
    • Die Einnahmen von 280 Millionen Euro jährlich sollen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel finanzieren.
    • Handelsverband und Wirtschaftskammer erwarten höhere Preise, Arbeitsplatzverluste und rechtliche Schritte gegen die Steuer.
    • Paketsteuergesetz gilt ab 1. Oktober, 2 Euro netto pro B2C-Paket ab 100 Mio. Umsatz
    • Erwartete Steuereinnahmen: 280 Mio. Euro pro Jahr, Finanzierung der MwSt.-Senkung
    • 2.870 Arbeitsplätze könnten laut Gutachten verloren gehen, 360 Mio. Euro weniger Wirtschaftsleistung
    • EU-Zoll seit Juli: 3 Euro pro Artikelkategorie aus Drittländern, Rückgang bei Bestellungen asiatischer Händler
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Wenn du künftig online bestellst, verdient der Staat mit. Am 1. Oktober tritt das Paketsteuergesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Versandhändler:innen, die im vergangenen Jahr in Österreich mindestens 100 Millionen Euro Umsatz erzielt haben, eine Abgabe in Höhe von zwei Euro netto pro Paket im B2C-Geschäft entrichten. Das betrifft laut dem Handelsverband vor allem internationale Konzerne wie Amazon, Temu und eBay, aber auch europäische Shops wie Zalando oder Ikea. Die Steuerschuld tritt beim Zahlungseingang ein und gilt auch, wenn Kund:innen Pakete zurückschicken. Gezahlt werden muss die Paketsteuer quartalsweise. Minimal verpackte Artikel wie etwa Zeitschriften sind von der Steuer ebenso ausgenommen wie Essenszulieferungen oder die Abholung der Bestellung in einer Filiale.

Steuer finanziert Senkung von Lebensmittelpreisen

Das Finanzministerium erwartet sich durch die neuen Steuer Einnahmen in Höhe von 280 Millionen Euro pro Jahr. Diese Einnahmen haben einen Zweck: Sie sollen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel finanzieren. Die Handelsbranche kritisiert jedoch die neuen Abgaben und sieht negative Konsequenzen. Der Handelsverband bezieht sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung: Demnach könnten 2.870 Arbeitsplätze verloren gehen und die Wirtschaftsleistung könnte jährlich um 360 Millionen Euro zurückgehen. Denn die Branchenvertretung sieht nicht nur die Versandriesen betroffen, sondern indirekt rund 4.000 kleinere Händler, die über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Zalando verkaufen. Die Plattformbetreiber könnten die Mehrkosten künftig an ihre Verkaufspartner:innen weiterverrechnen, nimmt der Handelsverband an. Die Wirtschaftskammer rechnet ebenfalls mit höheren Preisen für Konsument:innen und warnt vor dem finanziellen Schaden, der durch die Bürokratie entstehen könnte.

Auch wenn noch keine der Händler:innen öffentlich erklärt haben, dass die neuen Abgaben zu höheren Preisen für Endkonsument:innen führen werden, rechnet Handelsverband-Chef Rainer Will damit, dass es zu Teuerungen kommen werde. Mit dieser Annahme könnte auch Druck auf die Regierung aufgebaut werden, der auch zu rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Die Otto Austria Group hat die Rechtsanwaltskanzlei Dorda mit einem Gutachten beauftragt. Diese stuft die Paketsteuer als verfassungs- und unionsrechtswidrig ein. Berichten zufolge erwägen mehrere Händler:innen, Klagen einzureichen. Die Wirtschaftskammer schließt sich den rechtlichen Bedenken an und geht davon aus, dass die rechtlichen Verfahren den Staat zusätzlich finanziell belasten werden.

EU-Zoll bremst Temu ein

Dass die Paketsteuer tatsächlich zu höheren Preisen oder zumindest Bestellrückgängen führen könnte, zeigt ein im Juli eingeführter Zoll: Die EU hebt auf Bestellungen aus Drittländern drei Euro pro Artikelkategorie ein, davor waren Bestellungen unter 150 Euro zollbefreit. Damit will die EU vor allem den Versandhandel von asiatischen Anbietern wie Temu und Shein einschränken. Sowohl der Handelsverband als auch die Wirtschaftskammer meldeten einen spürbaren Rückgang der Bestellungen von asiatischen Versandhändler:innen. Diese Entwicklung könnte ein Indiz dafür sein, dass die Unternehmen die Mehrkosten auf Preise aufschlagen und Konsument:innen deshalb weniger bestellen. Sollte das auch bei der neuen Paketsteuer der Fall sein, führen die Entlastungen bei den Lebensmittelpreisen also indirekt zu höherer Belastung beim Online-Shopping.

Elisabeth Oberndorfer schreibt jede Woche eine Kolumne zum Thema Ökonomie. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.


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