Das Problem könnte nicht aktueller sein: Nach den Migrationswellen seit 2015 sind Österreichs Städte mit der Integration zehntausender Neuankömmlinge und deren Familien stark gefordert – oder, je nach Perspektive, überfordert.
In einzelnen Wiener Bezirken versteht bereits mehr als die Hälfte der Taferklassler:innen an den Volksschulen nicht ausreichend Deutsch, um dem Unterricht folgen zu können; Lehrer:innen schlagen Alarm, dass hier ein massives Problem ansteht.
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Die Lösung, die seitens der Stadt Wien und AMS-Chef Johannes Kopf gerade ventiliert wird: eine Wohnsitzauflage, derzufolge Migrant:innen nur in jenem Bundesland Sozialhilfe beziehen können, das für ihr Asylverfahren zuständig war. Das soll einerseits die Integration abseits der Großstadt fördern, die Menschen dort halten, wo Arbeitskräftemangel herrscht – und, noch wichtiger, die Überforderung der Zentren mit der Massenintegration hintanhalten, indem Parallelgesellschaften gar nicht erst entstehen können. Schnell wird das allerdings nicht gehen – schon allein deshalb, weil der Bund und die anderen Bundesländer bisher noch wenig Enthusiasmus für den Wiener Wunsch an den Tag gelegt haben.
Ghetto-Law
Viel weiter – und, argumentierbarerweise, extremer – in dieser Debatte ist ein anderer EU-Mitgliedstaat, von dem Österreich sich schon mehrmals vorgenommen hat, sich etwas abzuschauen, besonders in der Migrationspolitik: Dänemark. In punkto Einwohnerzahl mit knapp unter sechs Millionen Einwohner:innen ist das Königreich etwas kleiner als Österreich, es gilt mit seinen skandinavischen Nachbarn international als Vorbild in vielerlei Hinsicht, ob klimapolitisch, in Sachen Bildungswesen und sparsamen Staatshaushalten.
2018 hatte Dänemark eine Mitte-rechts-Koalition – und sie hat ein Gesetz verabschiedet, das seither unter dem Titel „Ghetto-Law“ internationale Schlagzeilen macht. (Das ursprünglich enthaltene Wort „Ghetto“ haben die inzwischen regierenden Sozialdemokraten unter Ministerpräsidentin Mette Frederiksen 2021 aus dem Gesetz gestrichen, inhaltlich haben sie es aber im Wesentlichen gleich gelassen.)
Ziel des Ganzen: Der Staat soll verhindern, dass in einer bestimmten Gegend zu viele Menschen mit Migrationshintergrund leben, deren Kultur nicht mit der dänischen vereinbar ist. Und wo schon Parallelgesellschaften entstanden sind, soll der Staat sein Möglichstes tun, diese wieder aufzubrechen – auch zwangsweise. Erklärtes Ziel: Bis 2030 soll es in Dänemark keine Parallelgesellschaften mehr geben.
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Dazu hat das Gesetzespaket zunächst einmal definiert, was die Dän:innen für eine problematische, „vulnerable“ Gegend halten, nämlich ein Wohngebiet mit mindestens tausend Einwohner:innen, das zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt:
Der Anteil der nicht-erwerbstätigen Einwohner:innen von 18 bis 64 Jahren liegt innerhalb von zwei Jahren im Schnitt über 40 Prozent.
Der Anteil der wegen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch, das Waffengesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verurteilten Einwohner:innen beträgt mindestens das Dreifache des Bundesdurchschnitts.
Der Anteil der Einwohner:innen von 30 bis 59 Jahren, die nur über eine Grundbildung verfügen, liegt bei mehr als 60 Prozent.
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Steuerzahler:innen von 15 bis 64 Jahren in der Region (Schüler:innen und Student:innen ausgenommen) beträgt weniger als 55 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens derselben Gruppe in der Region.
Wenn zwei dieser Kriterien zutreffen, kommt noch die Frage nach dem Migrationshintergrund ins Spiel. Stammen mehr als die Hälfte der Menschen in dem Gebiet bzw. deren Eltern aus „nichtwestlichen Ländern“ – das sind neben den EU- und westeuropäischen Staaten auch Kanada, die USA, Neuseeland und Australien –, gilt die Gegend als „Parallelgesellschaft“ (früher: „Ghetto“), bleibt das fünf Jahre so, als „Umgestaltungsgebiet“ (früher: „hartes Ghetto“).
Dänische Werte vermitteln
Die Folge einer solchen Feststellung – die Liste der entsprechenden Gebiete veröffentlicht die dänische Regierung jedes Jahr im Web – ist auf mehrere Gesetze aufgeteilt. Im Strafrecht gilt für Taten in „Parallelgesellschaften“ ein deutlich höherer Strafrahmen als im Rest des Landes, außerdem erhöht das Innenministerium die Polizeipräsenz.
Im Bildungsbereich gilt für Einwohner:innen solcher Viertel eine Kindergartenpflicht ab dem ersten Geburtstag, dabei sollen neben der Sprache auch „dänische Werte“ vermittelt werden. Halten sich die Familien nicht an diese Pflicht, verlieren sie den Anspruch auf das dortige Gegenstück zur Familienbeihilfe.
Die drastischste Maßnahme findet sich aber im Gesetz über den sozialen Wohnbau: In den betroffenen Gegenden soll der Anteil an Sozialwohnungen auf maximal 40 Prozent der Wohneinheiten reduziert werden. Das Ziel: Ärmere Migrant:innen aus den Vierteln hinauszudrängen, indem ihnen Mietverträge öffentlicher Wohngesellschaften (quasi der dänische „Gemeindebau“) gekündigt werden – und so die Netzwerke bzw. „Parallelgesellschaften“ aufzubrechen. Der dänische Staat verspricht aber, ihnen gleichwertige Wohnungen zu verschaffen – nur eben anderswo im Land.
Das ganze Konzept ist natürlich hoch umstritten – besonders der Fokus auf „nicht-westliche“ Migrant:innen wird von Bürgerrechtsgruppen, NGOs und sogar einem UN-Sonderberichterstatter als rassistisch angesehen. Mehrere Verfahren, in denen Mieter:innen ihren angestammten Wohnblock verlassen mussten, sind derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Der Ausgang des Verfahrens wird wohl für viele internationale Beobachter:innen spannend – sollte das Gericht wider Erwarten grünes Licht geben, dürften etliche Nachahmer:innen dem dänischen Beispiel folgen.
Unterbringung von Asylwerber:innen ist in Österreich Ländersache
Österreich dürfte es dabei allerdings auch aus anderen als juristischen Gründen nicht ganz so leicht haben; denn in dieser Hinsicht hat Dänemark einen großen Vorteil: Es hat mit dem Bund und den Kommunen nur zwei innerstaatliche Ebenen – und damit keine Bundesländer. Das macht gerade im Migrationsbereich einen gewaltigen Unterschied: Für die Unterbringung und Versorgung von Asylwerber:innen sind in Österreich die Länder zuständig, für die Verfahren der Bund, Wohnpolitik und Raumordnung ist wiederum Sache der Länder; viele Sozialwohnungen sind gar nicht mehr unmittelbar in staatlicher Hand, sondern in jener gemeinnütziger Wohnbauträger.
All das heißt: Wollte Österreich es den Dänen nachmachen, bedürfte das einer politischen Kraftanstrengung über Länder- und Parteigrenzen hinweg. Und ob die bei einem emotional diskutierten Thema wie Integration möglich ist, kann man schon jetzt bei der vergleichsweise simplen Frage nach der Residenzpflicht sehen.
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Infos und Quellen
Quellen
Website der dänischen Regierung über vulnerable Gebiete, Parallelgesellschaften und Umgestaltungsgebiete
Listen der vulnerablen Gebiete, Parallelgesellschaften und Umgestaltungsgebiete per 1. Dezember 2023:
Liste over parallelsamfund pr. 1. december 2023
Liste over udsatte boligområder pr. 1. december 2023
Liste over omdannelsesområder pr. 1. december 2023Fall C-417/23 am EuGH, Slagelse Almennyttige Boligselskab, Afdeling Schackenborgvænge
Stellungnahme des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte