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Wie Fußballerinnen unter einem Spanner leiden

9 Min
Ein Funktionär des SCR Altach filmte jahrelang heimlich Spielerinnen in der Umkleide
© Illustration: WZ, Bildquelle: Adobe Stock

Ein Funktionär des SCR Altach filmte jahrelang heimlich Spielerinnen in der Umkleide – und wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe sowie einer Geldbuße verurteilt. Mehrere Betroffene haben sich der WZ anvertraut und kritisieren ein Systemversagen.


    • Ein Funktionär des SCR Altach filmte jahrelang Fußballerinnen, darunter Minderjährige, heimlich in der Umkleidekabine.
    • Viele Betroffene leiden unter Ängsten und empfinden das Urteil von sieben Monaten auf Bewährung als zu milde.
    • Zahlreiche Opfer erhalten keine Entschädigung, da das entsprechende Gesetz erst ab 2021 gilt.
    • 35-jähriger Ex-Funktionär filmte jahrelang Spielerinnen des SCR Altach heimlich.
    • 15 von 30 Opfern erhalten je 625 € Entschädigung, viele gehen leer aus.
    • Urteil: 7 Monate auf Bewährung, 1200 € Geldstrafe, kein Gefängnis.
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Sie konnte nächtelang nicht schlafen, erzählt eine Betroffene der WZ. In öffentlichen Duschen wandere ihr Blick seither in alle Ecken – auf der Suche nach Kameras. Und als sie zuletzt im Fitnessstudio trainierte und ein Mann sein Handy so hielt, dass es in ihre Richtung zeigte, dachte sie: Filmt der mich? „Man wird irgendwie paranoid.“

Vielen aktuellen und ehemaligen Fußballerinnen des SCR Altach geht es derzeit so. Jahrelang filmte und fotografierte dort ein Funktionär Spielerinnen heimlich beim Umziehen – auch Minderjährige.

Ende Februar saß der 35-jährige Mann, ein Schweizer Staatsbürger, der lange Sportchef der Damenabteilung des Vorarlberger Bundesligaklubs war, im Landesgericht Feldkirch auf der Anklagebank. Dem Ex-Funktionär wurde der Besitz „bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials“ vorgeworfen, die „bildliche sexualbezogene Darstellung minderjähriger Personen“ – und unerlaubtes Filmen intimer Körperbereiche.

Im Gerichtssaal drängten sich viele junge Frauen und deren Eltern; nicht alle fanden einen Sitzplatz, viele mussten stehen. Alle Augen waren auf einen Mann gerichtet: den teilweise geständigen Ex-Funktionär. Viele Spielerinnen würden nun unter Ängsten leiden, wurde im Saal verlesen, und müssten dazu noch blöde Kommentare aushalten, etwa: „Wo kann ich deine Nacktbilder sehen?“ Doch am Ende stand ein Urteil, das vielen Betroffenen als zu milde erschien: sieben Monate auf Bewährung, 1200 Euro Geldstrafe und 625 Euro Entschädigung für jedes der 15 Opfer. Ins Gefängnis muss der Mann aber nicht.

Eleni Rittmann, eine 25-jährige, eloquente Frau, die von 2023 bis 2024 für den SCR Altach spielte, sagt zur WZ: „Ich finde die Strafe nicht abschreckend“. Auch andere Opfer können das Urteil „nur schwer akzeptieren“. Drei Betroffene haben sich der WZ anvertraut. Sie kritisieren neben dem Urteil auch ein Systemversagen und problematische Ermittlungen, die den Schutz der Frauen zu wenig im Fokus gehabt hätten.

Spielerinnen wurde geraten „nicht an die Öffentlichkeit zu gehen“

Aufgeflogen war der Funktionär vergangenen Herbst durch internationale Ermittlungen. Und das fast zufällig. Kriminalbeamt:innen durchsuchten den Computer des Mannes nach illegalen pornografischen Inhalten – und stießen dabei auf die heimlich in der Umkleidekabine gefilmten Fußballerinnen.

Am 9. Oktober 2025 stand das Landeskriminalamt Vorarlberg unangekündigt beim SCR Altach vor der Tür und inspizierte die Kabine nach Kameras. Die Spielerinnen wurden aber nicht informiert – und auch der beschuldigte Funktionär blieb vorerst im Verein und hatte weiterhin Kontakt zu den Fußballerinnen. Der SCR Altach erklärte, dass dem Klub der Name des Beschuldigten aus ermittlungstaktischen Gründen erst nicht verraten wurde. Als man diesen am 15. Oktober erfahren habe, wäre jedoch sofort „ein umfassendes Betretungsverbot“ gegen den Mann verhängt worden. Die Betroffenen wussten aber weiterhin nicht, dass sie jahrelang heimlich gefilmt wurden – weil, so der Klub, die Ermittler ausdrücklich verlangt hätten, keine weiteren Personen zu informieren.

Am 28. Oktober, also drei Wochen nach Ermittlungsbeginn, deckten die Vorarlberger Nachrichten in einem Online-Artikel den Fall auf. Noch am selben Abend organisierte der Klub eilig einen „Informationsabend“ für Spielerinnen und deren Eltern. Ehemalige Altach-Fußballerinnen wurden, „sofern die Kontaktdaten vorlagen“, per E-Mail informiert – und etwa ein Rechtsbeistand und eine Psychologin vermittelt. Der Klub bedauerte die Vorfälle in einem schriftlichen Statement „zutiefst“ und sprach „aufrichtiges Mitgefühl“ aus.

Die Ex-Altach-Spielerin Eleni Rittmann erzählt der WZ, dass den Frauen bei besagtem Informationsabend dazu geraten worden sei, „nicht an die Öffentlichkeit zu gehen“. Das bestätigen der WZ mehrere Personen, die dabei waren. Dazu habe ein Altach-Angestellter eine Spielerin, die anonym bleiben möchte, in einem persönlichen Gespräch darum gebeten, „den Klub nicht in den Dreck zu ziehen“. Auf WZ-Nachfrage bestätigt der Klub, dass die Spielerinnen bei besagtem Informationsabend „von der Polizei“ gebeten worden seien, medial keine Auskunft zu geben. Auch von Seiten des Vereins hätte man den Frauen empfohlen, nicht an die Öffentlichkeit zu gehen, „weil das für Unruhe sorgt und weiteres Öl ins Feuer gießt“. Aber letztlich habe es der Klub den Frauen freigestellt, wird betont, und „keinen Maulkorb verhängt“.

Ein Mann in der Frauenkabine – und keine Vertrauensperson im Klub

Vier Monate lang habe sie nichts gesagt, erzählt Rittmann – sich dann aber gedacht: „Durch Totschweigen kann sich nichts ändern. Im Frauenfußball wird viel ignoriert und von den Vereinen intern geregelt, das geht einfach nicht.“

Im Nachhinein rätseln viele, warum sie nicht früher stutzig wurden. So habe sich der 35-jährige Funktionär geschickt seine eigene Welt im Klub gezimmert, wird der WZ erzählt. Die Kabine wurde zu seinem Reich: War etwas kaputt, reparierte er selbst – und auch die Betreuung bei Auswärtsspielen nahm er in die Hand. Beim Eisbad und rund um die Dusche habe der Funktionär „oft etwas herumgeschraubt“, erzählt Rittmann der WZ. „Der Verein hätte sich schon fragen müssen, warum da einer ständig so nahe in der Frauenkabine ist.“ Eigentlich, so sagt sie, „haben Männer in einer Frauenkabine gar nichts zu suchen“. Einige Spielerinnen hätten dem Funktionär misstraut, weil er seine Machtposition gerne demonstriert habe und weil „mehrere Frauen das Gefühl hatten, beobachtet zu werden“, erzählt eine Betroffene, die anonym bleiben will.

Auch die Ex-Altach-Spielerin Rittmann berichtet von so einer Erfahrung. Einmal habe sie mit einer Kollegin unter der Dusche etwas kritisiert – „am nächsten Tag wusste auf einmal der Trainer davon“ und schrieb ihr eine aufgebrachte Nachricht. Das Problem: Eine Vertrauensperson im Verein gab es nicht, kritisiert die 25-Jährige. Also erzählte sie dem zuletzt angeklagten Funktionär davon, dass sie unter der Dusche belauscht worden sei, worauf er sie zu einem Gespräch bat, bei dem überraschenderweise auf einmal auch der Trainer anwesend war.

Das alles ist Alltag im Fußballgeschäft. In vielen Vereinen müssen sich Spielerinnen und Spieler mit Problemen oder Missständen an ihre Vorgesetzten oder den Klub-Boss wenden – und damit an Führungskräfte, die vor allem den Ruf des Klubs im Blick haben.

Beim SCR Altach, heißt es auf WZ-Nachfrage, wolle man das nun ändern. Künftig sollen zwei „Schutzbeauftragte“ für mehr Sicherheit sorgen. Ein Mann und eine Frau, die bereits ehrenamtlich im Nachwuchs des SCR Altach mithelfen – und von der Kinder- und Jugendanwaltschaft dazu ausgebildet werden. Dazu will man „Beschwerdebriefkästen“ einführen und auch das Betreuerteam rund um die Damenmannschaft „verweiblichen“. Sprich: Mehr Kontrolle und Sensibilität, damit so etwas nicht mehr passieren kann.

Viele Opfer erhalten keine Entschädigung

Monatelang warteten die Spielerinnen auf den Prozess. Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich Aufnahmen von 30 Frauen. „Es ist eine Tatsache, dass sich eine Kamera in unserem Umkleideraum befand“, erzählt ein weiteres Opfer der WZ. Maria Agerholm Olsen, 25 Jahre alt, spielte von 2022 bis 2024 für Altach. Die gebürtige Dänin sagt, dass der Klub für sie, die neu im Land war, schnell zur Familie wurde. Nun sei das zerstört. Sie habe immer noch „schlaflose Nächte und endlose Gedanken“. Der Körper sei „das Intimste – und diese Intimität hat jemand zerstört.“ Und das hat Folgen: Als sie bei ihrem neuen Klub im deutschen Essen erstmals die Umkleide betrat, hielt sie „gleich einmal nach Kameras Ausschau“ und fühlte sich unter der Dusche unsicher. Beim Prozess gegen den Ex-Funktionär Ende Februar war sie – unterstützt von der Sportgewerkschaft „Younion“ – live im Gerichtssaal dabei. Der Funktionär zeigte sich dort geständig, Spielerinnen heimlich gefilmt zu haben – und nahm das mittlerweile rechtskräftige Urteil an. Am Ende wurde Maria Agerholm Olsen 625 Euro Entschädigung zugesprochen.

Das Problem: Viele Opfer erhalten nicht einmal diesen Betrag. Das liegt daran, weil das Gesetz, nach dem der Funktionär verurteilt wurde (und jener Passus, der finanzielle Entschädigungen vorsieht), erst am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. 15 von 30 Frauen, die davor auf Aufnahmen zu sehen sind, erhalten deshalb keinen Cent.

„Rachegelüste wären natürlich da“

Die bedingte Freiheitsstrafe und Geldbuße macht viele Spielerinnen wütend. „Das ist keine angemessene Strafe“, sagt Maria Agerholm Olsen zur WZ. So könne der Ex-Funktionär, „nach allem, was er getan hat, ein völlig normales Leben führen“.

Laut Fachleuten geht das Urteil aber juristisch in Ordnung. Dieses sei „für einen Ersttäter, der noch dazu eine erhebliche Anzahl an Milderungsgründen hat, im oberen Rahmen“, erklärt der Sprecher des Landesgerichts Feldkirch Dietmar Nussbaumer auf WZ-Nachfrage. Einerseits, wird erklärt, wurde dem Mann der längere Tatzeitraum, das Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses und die Kombination mehrerer Vergehen erschwerend angelastet. Mildernd dagegen sei gewesen, dass er unbescholten und größtenteils reumütig geständig war sowie Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung gezeigt habe. Dazu hätte er eine Bestätigung vorgelegt, seine „Neigung zum Filmen“ therapeutisch behandeln zu lassen.

Die Aufnahmen wurden zuletzt vernichtet und dazu bei Gericht erklärt, dass es auszuschließen sei, dass sie an Dritte weitergegeben wurden. „Aber können wir wirklich sicher sein, dass diese Bilder und Videos nicht irgendwo online oder an anderen Orten zu finden sind?“, fragt Agerholm Olsen. Ganze Familien sind besorgt. Eine Mutter, deren Tochter zum Tatzeitraum minderjährig war, berichtet der WZ, dass es ihr und vielen aktuellen Altach-Spielerinnen nach dem Prozess „schlechter geht als zuvor“. Viele, mit denen die WZ gesprochen hat, wirken wütend und hilflos zugleich. Sie wissen nicht genau, gegen wen sie ihren Ärger am besten richten sollen: gegen den ehemaligen Funktionär, den Klub, das Strafrecht?

Dem österreichischen Strafrecht liege „kein Vergeltungsgedanke zugrunde, sondern immer Prävention“, heißt es vom Gerichtssprecher. „Rachegelüste wären natürlich da“, sagt eine Betroffene. „Aber am Schluss will ich mich auf keine Stufe mit ihm stellen. Was bringt uns Rache? Das System hat versagt, daraus sollten alle lernen.“


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Infos und Quellen

Genese

Ein Funktionär filmte jahrelang Fußballerinnen heimlich in der Umkleide. Wie konnte das niemandem auffallen? Warum muss der Mann dafür nicht ins Gefängnis? Und wie geht es den Opfern? Gerald Gossmann hat zu dem Fall recherchiert, mit mehreren Betroffenen, Klubvertretern sowie Juristen gesprochen – und die Geschichte eines Systemversagens aufgeschrieben.

Gesprächspartner

  • Eleni Rittmann, von 2023 bis 2024 im Zeitraum der Vergehen Altach-Spielerin, aber nicht Teil des Strafprozesses
  • Maria Agerholm Olsen, von 2022 bis 2024 Altach-Spielerin und als Opfer im Strafprozess geführt
  • Eine betroffene Spielerin, die anonym bleiben möchte
  • Eltern von Spielerinnen, die im Tatzeitraum noch minderjährig waren und die anonym bleiben wollen
  • Manuel Willam, Sprecher des SCR Altach
  • Dietmar Nussbaumer, Sprecher Landesgericht Feldkirch

Daten und Fakten

  • Der Klub: Der SCR Altach ist ein Profi-Fußballverein, der in der österreichischen Bundesliga vertreten ist – sowohl mit seinem Männer- als auch mit dem Frauenteam. Derzeit liegt die Damenmannschaft auf dem dritten Platz der Tabelle.
  • Der Fall: Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches:
  • Paragraf 120a, der das unbefugte Fotografieren oder Filmen bestimmter Körperbereiche verbietet.
  • Und: Paragraf 207a, der sexuelle Darstellungen von Minderjährigen verbietet. Der Strafrahmen reichte dafür von sechs Monaten bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Den Prozess am Landesgericht Feldkirch führte Angelika Prechtl als vorsitzende Richterin. Der Ex-Funktionär wurde im Rahmen internationaler Ermittlungen rund um illegale pornografische Aufnahmen gefunden. Dabei handelte es sich um ein Rechtshilfeansuchen von Schweizer und deutschen Behörden, das die heimische Polizei auf die Spur des Täters brachte.
  • Die Opfer: 30 Spielerinnen waren in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingebunden – 15 von ihnen waren Teil des Strafprozesses.
  • Warum erhalten einige Opfer keine finanzielle Entschädigung? Paragraf 120a StGB, der unbefugtes Fotografieren oder Filmen intimer Körperbereiche verbietet, trat erst am 1.1.2021 in Kraft (und gleichzeitig Paragraf 1328a ABGB, der eine Entschädigung für die Opfer vorsieht). Aufnahmen davor sind nur strafbar, wenn Minderjährige darauf zu sehen sind (doch dafür gibt es keine Entschädigung – sondern nur eine Strafe). Für Aufnahmen nach dem 1.1.2021 ist es unerheblich, ob die Personen minderjährig sind oder nicht – hier gibt es für alle eine Entschädigung.

Quellen

Das Thema in anderen Medien

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