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Wie Yasmin als Single Mutter wurde

7 Min
In Österreich ist die künstliche Befruchtung für Alleinstehende verboten.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Getty Images

„Der Vorteil ist: Ich entscheide allein“, sagt Yasmin auf die Frage, warum sie bewusst als Single Mutter wurde. Dafür musste sie nach Tschechien, wo sie eine Eizellen- und Samenspende bekam: In Österreich sind diese für Alleinstehende verboten.


„Ich hatte immer die richtigen Männer zur falschen Zeit“, sagt Yasmin. Die falsche Zeit war jene, als ein Kinderwunsch nicht im Raum stand. Und die richtigen Männer fehlten, als dieser Wunsch dann sehr stark war – und die biologische Uhr immer lauter tickte. „Naja, dann musst du es halt allein machen“, dachte sich Yasmin, „eine künstliche Befruchtung – das kann ja wohl nicht so schwer sein.“

Spoiler-Alert: War es dann doch. Aber dazu später. Yasmin ist zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt. Als Single Mutter zu werden, erscheint ihr selbstverständlich. Den Entschluss, zum ersten Beratungsgespräch zur künstlichen Befruchtung zu gehen, fasst sie schließlich „aus der Notwendigkeit heraus“. Bei diesem Gespräch in einer österreichischen Klinik erhält sie allerdings ihren ersten Dämpfer. „Die Dame hat mich gefragt: ,Wo ist Ihr Mann?‘“, erzählt Yasmin heute. Yasmin hat aber keinen Mann. Und auch keine:n Partner:in. „Dann muss ich das Gespräch hier abbrechen“, so die Dame. Denn: Alleinstehende Frauen dürfen in Österreich laut Gesetz weder beraten noch behandelt werden, was die künstliche Befruchtung betrifft.

Das Gesetz, auf das sich die Dame der Klinik bezieht, ist das Fortpflanzungsmedizingesetz. Es besagt, dass „eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung […] nur in einer Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft zulässig“ ist. Zudem darf die Eizellenspenderin nicht älter als 30 und die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein. Die Eizellenspende ist generell erst seit 2015 nach einer Novelle dieses Gesetzes erlaubt. Seitdem ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich möglich, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.

Ausweg Ausland

Für Singles ist diese aber nach wie vor verboten. Also beginnt Yasmin zu recherchieren, ob es Möglichkeiten im nahen Ausland für sie gibt. Schließlich geht sie nach Deutschland, wo In-vitro-Fertilisationen (IVF) auch bei Singles legal sind. Zu diesem Zeitpunkt zieht Yasmin nur eine Samenspende in Betracht – dass die Befruchtung ihrer eigenen Eizelle nicht klappen wird, weiß sie noch nicht.

Wie sie ihren Spender auswählt? „Das ist ein bisschen wie Partnersuche auf Ecstasy“, meint Yasmin lachend dazu: Nach der Registrierung bei einer Samenbank filtert sie die Spender anhand von Kinderfotos nach ihren Wunschkriterien. „Er sollte eine gewisse Größe haben, Brillenträger hab‘ ich ausgeschlossen, Allergien auch, aber die Basics wie Haarfarbe oder Augenfarbe waren mir egal. Ich hab‘ mir gedacht: Wenn ich schon den Luxus habe, dass ich nicht mit dem vorhandenen Partner nehmen muss, was ich bekommen habe, kann ich mir ja aussuchen, welches genetische Material ich benutze.“

Die Frage war: Beende ich hier meinen Kinderwunsch?
Singlemutter Yasmin

Durch diesen Filter rutschen schließlich Spender zuerst in Yasmins Top Zehn, dann in die Top Drei – schwanger wird sie aber nicht. Auch nach eineinhalb Jahren und mehreren IVF-Versuchen nicht. „Die Frage war: Beende ich hier meinen Kinderwunsch?“, sagt Yasmin heute. Sie beendet ihn nicht, sondern zieht nun auch eine Eizellenspende in Betracht. Diese ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt, weshalb Yasmin nach weiteren Möglichkeiten sucht und schließlich in eine tschechische Klinik geht. In Tschechien ist zwar – genauso wie in Österreich – die künstliche Befruchtung für Singles generell verboten, „der große Vorteil ist aber, dass es immer wieder Menschen im Leben gibt, die sagen, ich fahr‘ mit und unterschreib‘ dir das“.

Ein Mann für eine Unterschrift

Obwohl dieser Mensch in Yasmins Fall nur für die Unterschrift als ihr Partner auftritt und bei keinem weiteren Termin dabei ist, fragt die Klinikchefin nicht nach. In Österreich hätte diese Unterschrift notariell beglaubigt werden müssen, was mit Rechten am Kind verbunden gewesen wäre. „Das wollte ich nicht.“

In Tschechien geht es schließlich ganz schnell: Ei- und Samenzelle werden im Labor zusammengeführt, fünf Tage später fährt Yasmin nach Tschechien, und ihr wird der Embryo eingesetzt. „Ich habe ihn dann ganz allein ausgebrütet und daraus einen kleinen Menschen gebaut“, erzählt sie. Ihre Tochter ist heute 15 Monate alt.

Yasmins Tochter ist heute 15 Monate alt.
Yasmins Tochter ist heute 15 Monate alt.
© Yasmin

Wer ihre genetischen Eltern sind, wird sie vermutlich nie erfahren. Denn anders als in Österreich müssen die Spender:innen in Tschechien ihre Identität nicht hinterlegen, damit die Kinder Auskunft über ihre biologische Herkunft anfordern können. Yasmin möchte dennoch alles versuchen, zumindest Verwandte über eine der großen Genetik-Datenbanken zu finden, falls ihre Tochter das einmal möchte, sagt sie. „Denn jeder Mensch hat das Recht, zu wissen, woher er kommt.“ Dass sie über eine Eizellen- und Samenspende gezeugt worden ist, möchte Yasmin ihrer Tochter „so früh wie möglich kindgerecht erklären“.

Vorwürfe auf Social Media

Ihre Freund:innen und Familie hätten positiv darauf reagiert, dass sie bewusst als Single Mutter geworden ist, sagt Yasmin. Nicht so auf Social Media: Da sei sie sehr wohl mit Vorwürfen konfrontiert. Zum Beispiel, warum sie kein Kind adoptiert hat. Oder, warum sie sich nicht um ein Pflegekind beworben hat. Sie habe Gespräche dazu geführt, meint Yasmin – man habe ihr aber zu verstehen gegeben, dass bei der Adoption Pärchen der Vorzug gegeben werde. Und bei einem Pflegekind hätte sie die Unsicherheit nicht ertragen, dass dieses jederzeit in seine Herkunftsfamilie zurückkommen könnte.

„Jedes Kind, das nicht bei den leiblichen Eltern wohnen darf, soll das bestmögliche Zuhause bekommen“, sagt dazu Marion Zeillinger, Fachbereichsleiterin für Pflege und Adoption des Vereins Eltern für Kinder Österreich, auf Nachfrage der WZ. Zwei Elternteile bedeuten mehr Sicherheit als einer, allein deshalb, weil ein Elternteil zum Beispiel krank werden oder einen Unfall haben kann. Bei der Adoption sei es daher tatsächlich so, dass ein Elternpaar gegenüber einer Einzelperson Vorrang habe.

Was die Pflegeeltern betrifft, sei das Spektrum hingegen breiter – auch zahlreiche Singles seien darunter, sagt Zeillinger. Und zu Yasmins Befürchtung, dass das Kind wieder in die Herkunftsfamilie komme: 98 Prozent der Kinder werden laut Zeillinger bei den Pflegeeltern erwachsen. „Weil diese ja aus gutem Grund für sie gesucht worden sind.“ Die meisten Pflegekinder fänden auf diesem Weg eine Familie fürs ganze Leben. Allerdings gebe es weniger Bewerber:innen für eine Pflegeelternschaft als Kinder – bei der Adoption sei es umgekehrt.

„Ich bin sehenden Auges hineingegangen“

Yasmin, die heute 43 Jahre alt ist, habe ihren Schritt dennoch nie bereut, sagt sie. „Der große Vorteil ist: Ich entscheide allein“, meint sie. „Ich entscheide, wie meine Tochter erzogen wird, ob sie zur Tagesmutter geht, was wir essen, wo wir auf Urlaub hinfahren. Der Fluch ist: Ich entscheide allein. Auch dann, wenn die Tochter krank ist und ich keinen Partner habe, keine Partnerin, der oder die mich ablöst.“ Was zählt, seien aber die Vorteile, denn dass sie alleinerziehend sein wird, habe sie schon vorher gewusst. „Ich bin da ja sehenden Auges hineingegangen.“

Auch, dass es keine finanzielle Unterstützung für ihr Kind geben wird, wie zum Beispiel Alimente, war Yasmin von Anfang an klar. „Denn: Von welchem Vater?“ Der gesamte Prozess – von dem Wunsch, als Single schwanger zu werden, bis zu dem Tag, als sie den Embryo eingesetzt bekam – habe vielmehr Geld gekostet. Wieviel genau? „Ich hätte ein schönes Auto dafür bekommen“, meint Yasmin nach kurzem Nachdenken, „ein gutes Mittelklassemodell.“

Aber: Das sei es ihr alles wert gewesen. Und auch den möglichen Vorwurf, dass ihr Kinderwunsch egoistisch war, dass sie alle Mittel eingesetzt hat, um ihn sich zu erfüllen, lässt Yasmin so nicht stehen. „Jeder Kinderwunsch ist egoistisch – egal, ob du Single bist oder ein Pärchen“, sagt sie. „Kein Kind hat darum gebeten, in diese Welt gesetzt zu werden.“

Wer Yasmin selbst zuhören möchte -> hier geht es zur Podcast-Folge, in der sie zu Gast war:


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Yasmin (43) hat ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium absolviert, arbeitet als Angestellte in Oberösterreich und lebt in Steyr. Sie ist bewusst Singlemutter und hat in Tschechien eine Eizellen- und Samenspende erhalten. Ihre Tochter ist jetzt 15 Monate alt. Yasmin ist derzeit in Pflegekarenz.
  • Marion Zeillinger ist diplomierte Sozialarbeiterin und Fachbereichsleiterin für Pflege und Adoption des gemeinnützigen Vereins Eltern für Kinder Österreich. Der Verein ist Lobby für Tagesmütter und Tagesväter, für Pflegefamilien und Adoptivfamilien und versteht sich als Interessenvertretung aller Kinder, die in Ersatzfamilien leben. Er erarbeitet unter anderem Ausbildungskonzepte und ist auch Dienstgeber für Pflegeeltern und Tageseltern.

Daten und Fakten

  • Im Jahr 2024 gab es insgesamt 2.507.000 Familien in Österreich. Darunter befanden sich 244.700 Mütter in Ein-Eltern-Familien und 51.500 Väter in Ein-Eltern-Familien (Statistik Austria).
  • Die Eizellenspende ist in Österreich seit 2015 erlaubt. Die Spenderin von Eizellen bzw. der Spender von Samenzellen muss mindestens 18 Jahre alt sein. Vor dem Erreichen dieser Altersgrenze dürfen weder Eizellen noch Samen, die für dritte Personen verwendet werden sollen, entnommen werden. Eizellen, die für eine dritte Person verwendet werden sollen, dürfen nur vor dem 30. Geburtstag entnommen werden (oesterreich.gv.at).
  • In Österreich ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft zulässig. Dem mit dem Samen oder den Eizellen einer dritten Person gezeugten Kind ist auf dessen Verlangen nach Vollendung des 14. Lebensjahres Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren und daraus Auskunft zu erteilen. Zum Wohl des Kindes ist in medizinisch begründeten Ausnahmefällen der Person, die mit der gesetzlichen Vertretung für die Pflege und Erziehung betraut ist, Einsicht und Auskunft zu erteilen (Fortpflanzungsmedizingesetz).
  • In Österreich ist immer die Frau die Mutter, die das Kind geboren hat (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 143).
  • Die Kosten einer Samenspende variieren je nach Land und Spermienqualität. Während in Spanien Spendersamen zwischen 500 Euro und 1.500 Euro kosten, ist der Kauf einer Spende aus Nordzypern schon ab 200 Euro möglich. Dagegen kosten die Spermien in Deutschland zwischen 2.000 bis 3.000 Euro. Gegebenenfalls kommen zu den Kosten der Samenspende noch die Kosten einer Insemination, IVF- oder ICSI-Behandlung hinzu, die ebenfalls variieren können. Der Preis für die Sameneinheit ist je nach Samenbank und Spenderkategorie unterschiedlich (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland).
  • Durch den IVF-Fonds besteht in Österreich für Paare die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bei Kinderwunsch. Der Fonds übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten – die restlichen 30 Prozent müssen die Betroffenen selbst zahlen, können diese Ausgaben aber steuerlich absetzen. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem: Die Frau muss unter 40 Jahre alt sein und der Mann unter 50, beide müssen krankenversichert sein und in einer gemeinsamen Partnerschaft leben.
  • Die Annahme eines Adoptivkindes kann durch ein Ehepaar, durch eine Einzelperson oder durch eingetragene Partner:innen erfolgen. Der Adoptivelternteil tritt an die Stelle des entsprechenden leiblichen Elternteils. Die Eignung der/des Annehmenden zur Aufnahme eines Adoptivkindes wird eingehend von der Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien von der Kinder- und Jugendhilfe geprüft (oesterreich.gv.at).
  • Neben der Adoption gibt es die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege zu nehmen. Meist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es wird unterschieden zwischen Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (z. B. bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum in Pflege genommen wird (oesterreich.gv.at). Die Langzeitpflege erfolge in den allermeisten Fällen bis zur Volljährigkeit, ergänzt Marion Zeillinger, Fachbereichsleiterin für Pflege und Adoption des Vereins Eltern für Kinder Österreich.
  • Auf dem Weg zum Pflegekind durchlaufen künftige Pflegeeltern eine Beurteilung der persönlichen Eignung sowie eine Vorbereitungsphase und bekommen unterschiedliche Unterstützungen (wien.gv.at).
  • Pflegeeltern erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Dieses Pflegekindergeld deckt die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Kosten ab. Wiener Pflegeeltern können auf Wunsch beim Verein Eltern für Kinder Österreich angestellt werden (wien.gv.at; efk.at).
  • Im Jahr 2024 wurden 13.050 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Vollen Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen und bei Pflegepersonen betreut. Für 76 Kinder und Jugendliche wurde seitens der Kinder- und Jugendhilfe an Adoptionen mitgewirkt (Kinder- und Jugendhilfestatistik der Statistik Austria).
  • Wege zur Pflege oder Adoption laut Marion
    Zeillinger, Fachbereichsleiterin für Pflege und Adoption des Vereins Eltern für Kinder Österreich: 1. Vorbereitungskurs, 2. Eignungsbeurteilung durch die Kinder- und Jugendhilfe, 3. Wartezeit, 4. Vermittlung: Für jedes Kind werden die bestmöglichen Eltern ausgesucht.
  • Du bist aus Wien und interessierst dich für ein Adoptiv- oder Pflegekind? Informiere dich unter +43 1 4000 90770 oder unter der E-Mail-Adresse kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at. Österreichweite Anlaufstellen findest du hier.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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