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Eine Frau zeigt sexuellen Missbrauch an und steht am Ende selbst vor Gericht. Der Vorwurf: Falschaussage. Der Freispruch ist eindeutig. Eine Reportage über einen Prozess, der Fragen zum Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt aufwirft.
Dieser Artikel behandelt sexuellen Missbrauch. Der Inhalt kann belastend oder retraumatisierend wirken. Bitte lies nur weiter, wenn du dich emotional sicher fühlst. Eine Liste mit Unterstützungseinrichtungen findest du am Ende des Textes.
Der Saal 101 im Wiener Straflandesgericht befindet sich ganz am Ende des Korridors. Heller Holzboden, weiße Tische, viele Fenster. Am 9. April 2026 ist er restlos gefüllt, in der einzigen Besucherreihe haben zahlreiche Gewaltschutzexpertinnen Platz genommen. Gegenüber, auf der Frontseite des Richter:innenpults, prangt der österreichische Bundesadler; er streckt den Zuhörerinnen seine Zunge entgegen.
- Kennst du schon?: Verfahren eingestellt
Es ist ein Bild, das zur Verhandlung passt. Aber von vorne.
Lea (Namen von der Redaktion geändert) erzählt, dass sie noch in die Volksschule geht, als sie von ihrem Onkel sexuell missbraucht wird. Sie ist nicht das einzige Opfer, davon erfährt sie allerdings erst Jahre später. Nach einem Familienbegräbnis erzählt ihr ihre Schwester, dass sie ihn deshalb schon erfolgreich angezeigt hat. „Da ist mir klar geworden, dass die ganze Sache viel schlimmer ist, als ich gedacht habe“, sagt Lea.
Um den Missbrauch geht es in der Verhandlung im Saal 101 aber gar nicht. Leas Verfahren gegen ihren Onkel, einen verurteilten Sexualstraftäter, wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt, trotz seiner Vergangenheit, trotz einer dritten Betroffenen, die sich mittlerweile ebenfalls gemeldet hat. Stattdessen sitzt Lea auf der Anklagebank. Was ist hier schiefgelaufen?
„Ich wollte nur, dass es endet“
Lea bezieht sich in einer Einvernahme bei der Polizei auf ein Begräbnis, um zeitlich einzuordnen, wann sie vom Missbrauch ihrer Schwester und der Verurteilung ihres Onkels erfahren hat. Die Ereignisse liegen Jahre zurück, Lea war damals noch ein Kind. Im Protokoll, in dem eine Polizistin ihre Aussagen zusammengefasst hat, steht allerdings nicht „anlässlich“ eines Begräbnisses, sondern „bei“ einem Begräbnis. Die Staatsanwaltschaft wirft Lea nun vor, vorsätzlich eine falsche Beweisaussage getätigt zu haben – Lea war schließlich nie auf besagtem Begräbnis. Aus einer missverständlichen Protokollierung, die in keinem direkten Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen steht, wird eine Anklage gegen eine junge Frau.
Diese Anklage ist eine Form von struktureller Gewalt.Magdalena Kriesche, Tamar
„Meine Mandantin hat die Erfahrung gemacht: Wenn ich mich als Opfer von Missbrauch an die Polizei wende, muss ich mehr Angst haben, selbst auf der Anklagebank zu landen, als der Täter“, sagt Rechtsanwältin Sonja Aziz in ihrem Eröffnungsplädoyer. Danach muss Lea Rede und Antwort stehen, erneut schildern, was ihr passiert ist. Zur Einvernahme bei der Polizei sagt sie: „Ich wollte nur, dass es endet.“
„Diese Anklage ist ein Skandal“
Nach einer guten Stunde fällt die Richterin ihr Urteil. Sie spricht Lea frei – „glasklar“. Über die heutige Verhandlung scheint auch sie ein wenig irritiert.
„Allein, dass es zu dieser Anklage wegen Falschaussage gekommen ist, ist ein Skandal“, sagt psychosoziale Prozessbegleiterin und Psychotherapeutin Magdalena Kriesche vom Verein Tamar, einer Beratungsstelle für misshandelte und von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen. „Der erste Schlag für die betroffene Frau war bereits die Einstellung des eigentlichen Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. Und dann kommt das Landeskriminalamt, jene Behörde, bei der sie ihre Aussage als Opferzeugin gemacht hat, und zerpflückt nachträglich das Gesagte auf sprachliche Ungenauigkeiten und macht damit ein Opfer zu einer Beschuldigten. Das ist eine Form von struktureller Gewalt, wie wir sie leider zunehmend erleben.“
Über 35 Din-A4-Seiten lang sind die Ausführungen, die Lea eine Falschaussage nachweisen sollen. „Tendenziös“ – so nennt es Opferschutzanwältin Aziz – wird darin Satz für Satz ihrer Aussage auseinandergeklaubt und die geschilderten sexuellen Übergriffe des Onkels zu „Spaßkämpfen“ umgedeutet.
Kriesche sagt: „Wie können wir in der Prozessbegleitung Betroffene sexualisierter Gewalt gut begleiten, wenn Betroffene sich nun nicht ausschließlich vor Gegenanzeigen Beschuldigter fürchten müssen, sondern auch vor Anzeigen der ermittelnden Polizeibehörden?“
Am frühen Nachmittag darf Lea den Saal 101 verlassen, ihr folgen die Gewaltschutzexpertinnen aus der Besucherreihe. Sie alle wissen: Der heutige Freispruch hat Symbolwirkung, die Anklage genauso. Nur ein Bruchteil der Betroffenen von sexualisierter Gewalt erstattet tatsächlich Anzeige, die meisten Verfahren werden wegen Beweismängeln eingestellt. Die große Angst: Was, wenn mir niemand glaubt? Opferschutzexpertinnen erklären der WZ, dass der Wunsch von Betroffenen, den Täter zur Verantwortung zu ziehen, meistens nicht ausreicht, um solche Verfahren gut durchzuhalten. Zu oft begegnen ihnen Formen von Victim Blaming, Verharmlosungen oder Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit – im schlimmsten Fall sogar Gegenanzeigen.
Leas Fall macht das deutlich. Fast eine Stunde ist sie dem Bundesadler und seiner ausgestreckten Zunge heute gegenübergesessen. Kaum ein anderes Bild könnte Österreichs Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt so gut beschreiben.
Hilfe und Beratungsstellen
Wenn du selbst von sexualisierter Gewalt betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest, findest du hier Hilfe:
- Der Helpchat, Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen: online hier
- Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel.: 0800 222 555, online hier
- Gewaltschutzzentren Österreichs: Tel.: 0800 700 217, online hier
- Männerberatung: Tel.: 0800 400 777, online hier
- Rat auf Draht: Tel.: 147, online hier
- Tamar, Frauen- und Familienberatungsstelle: Tel.: 01/334 04 37, online hier
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: online hier
- Weißer Ring, Verbrechensopferhilfe: Tel.: 0800 112 112, online hier
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Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
- Magdalena Kriesche, psychosoziale Prozessbegleiterin und Psychotherapeutin beim Verein Tamar (Beratungsstelle für misshandelte und von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen
- Sonja Aziz, Rechtsanwältin
Daten und Fakten
- Wenn Zeug:innen oder Sachverständige vor Gericht, der Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei oder in einem Untersuchungsausschuss vorsätzlich eine falsche Beweisaussage tätigen, können sie gemäß § 288 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfasst körperliche, psychische, wirtschaftliche, virtuelle und sexualisierte Gewalt. Sie betrifft Frauen und Mädchen in jedem Lebensbereich und in allen Alters- und Bildungsschichten.
- Aus vielen Erhebungen geht hervor, dass sexualisierte Gewalt in den meisten Fällen nicht von unbekannten Tätern ausgeht. Zum Großteil kennen die Betroffenen die Täter wenigstens flüchtig.
- Schon seit vielen Jahren zeigen Studien, dass die Dunkelziffer bei sexualisierter Gewalt sehr hoch ist. Nur wenige der Betroffenen, die etwa eine Vergewaltigung oder andere Formen sexualisierter Gewalt erlebt haben, erstatten tatsächlich Anzeige.
- 2024 wurden in Österreich 1.355 Vergewaltigungen angezeigt. In nur 127 Fällen kam es zu einem Schuldspruch, 1.082 Verfahren wurden eingestellt. Anzeige und Verurteilung müssen dabei nicht zwingend im selben Jahr passieren. Eine direkte Verurteilungsquote lässt sich daraus also nicht ableiten. Das Justizministerium erklärt auf WZ-Anfrage: „Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass jährlich etwa 60 % aller Strafverfahren in Österreich eingestellt werden. Die Einstellungsrate in Bezug auf §201 StGB zeigt keine Auffälligkeiten im Vergleich zur Gesamtheit aller Strafverfahren.“
- Von Victim Blaming oder Täter-Opfer-Umkehr spricht man, wenn Betroffenen die Schuld für eine Straftat gegeben wird. Gerade bei sexualisierter Gewalt zeigt sich dieses Verhalten immer wieder.
- GREVIO, ein unabhängiges Gremium des Europarats, überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Österreich trat sie 2014 in Kraft. In einem Bericht kritisiert GREVIO Österreich für die fehlende Weiterbildung zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in der Justiz.
Quellen
- Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich 2025 (Istanbul-Konvention)
- Gerichtliche Kriminalitätsstatistik
- Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich, Prävalenzstudie beauftragt durch Eurostat und das Bundeskanzleramt, 2022
- Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld, österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern, 2011
- GREVIO-Generalbericht für den Zeitraum Januar bis Dezember 2024
- Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- Statistik Austria, Gewalt gegen Frauen, 2021
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Das Thema in der WZ
- „Der Täter wurde geschützt, nicht ich“
- Fall Anna: Wo das Sexualstrafrecht an seine Grenzen stößt
- Von der Unmöglichkeit, eine Frau zu sein
- Was los? Mit Gewalt gegen Frauen
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