Amtsblatt

Bundesministerium für Justiz

BMJ-Pr136.00/0006-Pr 1/2015

Planstellen

im Bundesministerium für Justiz

Auf Grundlage des Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 13/2015 wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2015 im Bundesministerium für Justiz die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Sektion II) eingerichtet.

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 werden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2015 nachstehende Funktionen zur Besetzung ausgeschrieben:

1.Die Funktion der Leitung der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Sektion II, Arbeitsplatzwertigkeit A1/8);

2.die Funktion der Leitung der Abteilung Grundsatzfragen, Fortentwicklung, Recht und Internationale Angelegenheiten des Strafvollzuges und des Vollzuges freiheitsentziehender Maßnahmen (Abteilung II 1, Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6);

3.die Funktion der Leitung der Abteilung Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abteilung II 2, Arbeitsplatzwertigkeit E 1/10);

4.die Funktion der Leitung der Abteilung Vollzug und Betreuung im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abteilung II 3, Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5);

5.die Funktion der Leitung der Abteilung Personalangelegenheiten im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abteilung II 4, Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5).

Für die zu 1., 2., 4. und 5. angeführten Funktionen gelten die Ernennungserfordernisse für den Allgemeinen Verwaltungsdienst (Verwendungsgruppe A 1) oder für Staatsanwälte nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz in der ab 1. Juli 2015 geltenden Fassung. Für die zu 4. ausgeschriebene Funktion wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus dem Bereich der für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen relevanten Geisteswissenschaften vorausgesetzt.

Für die zu 3. ausgeschriebene Funktion gelten die Ernennungserfordernisse für den Exekutivdienst (Verwendungsgruppe E 1); darüber hinaus ist der Abschluss eines der Verwendung entsprechenden Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudienganges (z.B „Polizeiliche Führung“) erwünscht.

Bei den ausgeschriebenen Funktionen handelt es sich um eine gemäß § 1 Abs. 3 AusG Inländerinnen und Inländern vorbehaltene Verwendung.

Der Aufgabenbereich der Leitung der Sektion II umfasst im Wesentlichen:

Planung, Entwicklung und Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung des Straf- und Maßnahmenvollzugs für eine sachgerechte, effiziente und den Grundsätzen der Verwaltungsökonomie entsprechende Tätigkeit der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen; Koordination und Planung der budgetären, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Justizanstalten, der Bewährungshilfe und des Geschäftsbereichs Strafvollzug der Justizbetreuungsagentur; Planung von Entscheidungen und Erarbeitung von grundsätzlichen Entscheidungshilfen für die Ressortleitung; Planung von Zielrichtungen und Zielsetzungen für den Straf- und Maßnahmenvollzug; Planung einer sachgerechten Bewirtschaftung des Personalplanes und des Personaleinsatzes in den Justizanstalten.

Der Aufgabenbereich der Leitung der Abteilung II 1 umfasst im Wesentlichen:

Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung des Straf- und Maßnahmenvollzugs durch strategische Planung und Steuerung des Strafvollzuges und des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen; Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung des Strafvollzugsgesetzes im Wirkungsbereich, insbesondere Wahrung und Entwicklung der Insassenrechte (Rechtsschutz), des Gesamtcontrollings für diesen Bereich, der Koordination der fachlichen Anforderungen für die IT-Anwendungen sowie der IKT-Infrastruktur und der Pflege des Kontakts mit ausländischen Vertretungsbehörden und Vollzugseinrichtungen.

Der Aufgabenbereich der Leitung der Abteilung II 2 umfasst im Wesentlichen:

Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung des Straf- und Maßnahmenvollzugs durch Aufsicht über den Strafvollzug (§ 14 StVG); Gewährleistung der organisatorischen, baulichen und technischen Sicherheit in den Justizanstalten; Repräsentationsangelegenheiten.

Der Aufgabenbereich der Leitung der Abteilung II 3 umfasst im Wesentlichen:

Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung des Straf- und Maßnahmenvollzugs durch Festlegung der Grundsätze und Richtlinien zur Betreuung, Aus- und Fortbildung und therapeutischer Maßnahmen für Insassinnen/Insassen und deren Nachbetreuung.

Der Aufgabenbereich der Leitung der Abteilung II 4 umfasst im Wesentlichen:

Gewährleistung der Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechts und Gleichbehandlung aller Bediensteten im übertragenen Aufgabenbereich; Gewährleistung einer einheitlichen und wirtschaftlichen Personalplan- und Planstellenbewirtschaftung im übertragenen Aufgabenbereich; Personalbereitstellung durch die Justizbetreuungsagentur; Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Justizanstalten einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Fortbildungskonzepten im übertragenen Aufgabenbereich; Planung von Entscheidungen und Erarbeitung von grundsätzlichen Entscheidungshilfen für die Leitung der Generaldirektion und die Ressortleitung.

Neben dem sich aus dem Aufgabengebiet für die ausgeschriebenen Funktionen ergebenden fachlich-inhaltlichen Anforderungsprofil für Führungsfunktionen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz allgemein werden zusätzlich noch folgende besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erwartet:

Fach- und Managementwissen:

Langjährige Praxis und Erfahrung im Justizdienst; umfassende Kenntnisse der Justizorganisation; Organisations- und Managementwissen; Erfahrung in der Koordinierung komplexer Aufgabengebiete sowie in der Planung, Entwicklung und Durchführung von Projekten; fundierte praktische Erfahrungen in für die Organisation und Verwaltung des Straf- und Maßnahmenvollzuges relevanten Teilbereichen der (Justiz-)Verwaltung und des (Justiz-) Managements sowie ausgeprägte Kenntnisse des Straf- und Maßnahmenvollzugs.

Lösungs- und Umsetzungskompetenz:

Fähigkeit zu analytischem und vernetztem Denken und Handeln; konsequente Zielverfolgung, ausgeprägte Organisations- und Koordinierungsfähigkeit; Initiative und Entscheidungskraft; Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.

Persönliche Anforderungen:

Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiter/innen; Verantwortungsbewusstsein und absolute Verlässlichkeit; repräsentatives Auftreten und Überzeugungskraft; Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Die Justiz ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen für die ausgeschriebenen Planstellen sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Eignung ist Bewerberinnen der Vorrang gemäß den §§ 11b und 11c B-GlBG einzuräumen.

Der Monatsbezug nach den Gehaltsansätzen des GehG beträgt für die ausgeschriebenen Funktionen

zu 1. mindestens 8.984 Euro (Fixgehalt);

zu 2. mindestens 3.216 Euro;

zu 3. mindestens 3.083 Euro;

zu 4. und 5. mindestens 3.069 Euro.

Die Bewerbungsgesuche müssen die Gründe enthalten, die die Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktionen geeignet erscheinen lassen, und sind bis einschließlich 22. Mai 2015unmittelbar beim Bundesministerium für Justiz einzubringen. 467465