Einladungen
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank
Aktiengesellschaft, Wien Einladung
für die am Mittwoch, dem 16. Mai 2018, um 13:30 Uhr, in den Räumlichkeiten der Österreichischen Ärzte- und
Apothekerbank Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Schottengasse 10,
1. Stock, Konferenzraum, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft (mit Sitz in Wien und der FN 129209 p)
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft in den §§ 2., 6., 7. und 25.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2018
8. Beschlussfassung Fit & Proper Policy
9. Allfälliges
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft berechtigt. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu dürfen, haben sich die Aktionäre nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft anzumelden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an dessen Stelle der vorhergehende Werktag. Das Stimmrecht ergibt sich aus der Anzahl der Stückaktien; jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab sofort bei der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Schottengasse 10, 1010 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:30) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf, insbesondere:
i. Beschlussvorschläge des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten, über die die Hauptversammlung beschließen soll;
ii. Jahresabschluss zum 31.12.2017 samt dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfbericht (AzP);
iii. Vorschlag Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
iv. Vorgeschlagene geänderte Fassung der Satzung (samt Vergleichsversion zur aktuell geltenden Satzung);
v. Unterlagen der Personen, die zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat stehen
vi. Vorgeschlagene Fassung der Fit & Proper Policy (samt aktuell geltender Fit & Proper Policy);
Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab sofort auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft Vorstandssekretariat Schottengasse 10, 1. Stock E-Mail: bettina.schreiner@apobank.at Telefax: +43 1 40080 190
Vertretung durch Bevollmächtigte:
Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß §§ 25 u. 26 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, welche der Gesellschaft zurückzubehalten ist, zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Aktionäre gemäß Punkt 25.4. der Satzung nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch Personen vertreten lassen können, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Vollmachtensind an die Adresse: Österreichische Ärzte- und Apothekerbank Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Schottengasse 10, 1010 Wien, E-Mail: bettina.schreiner@apobank.at, Telefax: +43 1 40080 190, so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie nicht später als am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft einlangen oder sind am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung zu übergeben. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.
Wien, im April 2018
Der Vorstand