AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Gruppe Landesamtsdirektion

Abteilung Personalangelegenheiten A

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

LAD2-DRN-46/001-2020

AUSSCHREIBUNG

Die NÖ Landesregierung ernennt gemäß § 2 Abs. 3 des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (NÖ LVGG), LGBl. 0015 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020

weitere Richterinnen und Richter

des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich .

Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Organisation und Zuständigkeit des NÖ LVwG sind insbesondere im 7. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B VG) und im NÖ LVGG verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter des NÖ Landesverwaltungsgerichts werden in der durch den Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des NÖ Landesverwaltungsgerichtes erlassenen Geschäftsverteilung festgelegt.

Das Landesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in St. Pölten und verfügt über Außenstellen in Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl. Es ist beabsichtigt, die Stellen nicht am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes, sondern an den Außenstellen zu besetzen.

Als Richterin oder als Richter ernannt werden darf nur, wer neben der persönlichen und fachlichen Eignung und einem untadeligen Vorleben

  • 1.  voll handlungsfähig ist und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
  • 2.  das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer ­österreichischen Universität abgeschlossen hat,
  • 3.  nach Abschluss eines Studiums gemäß Z. 2 durch mindestens fünf Jahre eine juristische Tätigkeit ausgeübt hat,
  • 4.  eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat, die für die Ausübung einer juristischen Tätigkeit staatlich an­erkannt ist, oder eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzt,
  • 5.  und nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung, einer Landesregierung, des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages oder des Europäischen Parlaments ist, wobei die Unvereinbarkeit auch bei ­einem vorzeitigen Verzicht auf das Mandat bis zum Ablauf der Gesetzgebungs- bzw. Funktionsperiode fortdauert.

Das Gehalt beträgt nach dem NÖ LVGG mindestens 6.082,30 Euro. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Auswahlverfahren gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Personal­beratungsunternehmens durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 8 Z 1 NÖ LVGG obliegt dem Personal- und Geschäftsverteilungsausschusses die Erstattung von Dreiervorschlägen für die Ernennung von Richterinnen und Richtern des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich.

In der Bewerbung wäre auf jene Umstände besonders hinzuweisen, die für eine Ernennung sprechen, wobei vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden mögen:

• Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ernennung (siehe oben)

• bisheriger Tätigkeitsbereich

• bisherige Berufserfahrung

• Umstände, die die Bewerberin/den Bewerber für eine Tätigkeit als Richterin/Richter des Landesverwaltungsgerichtes NÖ als besonders geeignet erscheinen lassen.

Weiters ist in der Bewerbung anzugeben, auf welche (gegebenenfalls auch mehrere) der drei Außenstellen Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl sie sich bezieht.

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen:

• Lebenslauf (mit Angaben über die bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeiten)

• Nachweise, dass die Voraussetzungen für eine Ernennung vorliegen (siehe oben)

• Schriftliche Zustimmung zur Einsichtnahme (durch das Amt der NÖ Landesregierung bzw. durch den Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes NÖ) in einen allfälligen Personalakt.

• Schriftliche Zustimmung, dass die Bewerbungsunterlagen und die Personaldaten an das beauftragte Personalberatungsunternehmen weitergegeben werden dürfen. Eine vertrauliche Behandlung der Bewerbung durch das Personalberatungsunternehmen wird sichergestellt.

Die Bewerbungsschreiben sind bis spätestens 25. September 2020 (einlangend!)

• an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Personalangelegenheiten A (Haus 6, 1. Stock), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,

oder

• per Mail an post.lad2a-lvg@noel.gv.at

zu richten.

Unvollständige oder verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei der Ausschreibung und Besetzung dieser Dienstposten finden die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. 2060 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, Anwendung. Insbesondere sind die Ziele und Maßnahmen des von der NÖ Landesregierung am 13. September 2016 beschlossenen Frauenförderungsprogramms maßgeblich.

NÖ Landesregierung

Im Auftrag

Mag. Dafert 517018