Ausschreibung
der Funktion der Leitung der Abteilung I/2 (Budgetangelegenheiten)
in der Präsidialabteilung im Bundesministerium für Arbeit
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung 2 (Budgetangelegenheiten) in der Sektion I des Bundesministeriums für Arbeit ausgeschrieben.
Wertigkeit/Einstufung: |
A1/6 bzw v1/4
|
Dienststelle: |
Bundesministerium für Arbeit
|
Dienstort: |
Wien
|
Vertragsart: |
Unbefristet
|
Befristung: | |
Beschäftigungsausmaß: |
Vollzeit/Teilzeit
|
Beginn der Tätigkeit: |
ehestmöglich
|
Ende der Bewerbungsfrist: |
23.03.2021
|
Monatsentgelt/-bezug mindestens: |
€ 3.609,40 brutto (A1/6) bzw. € 4.508,30 brutto (v1/4)
|
Referenzcode: |
BMA-21-0031
|
Aufgaben und Tätigkeiten
• Leitung der Abteilung
• Haushaltsreferentin bzw. -referent gem. § 6 Abs. 3 BHG 2013 iVm § 6 BHV 2013 für die UG 20
• Budgetplanung Ressort
• Festlegung der RZL-Pläne für alle haushaltsführenden Stellen (Detailbudgets) des Ressorts
• Budgetvollzug: Koordination des Gesamtbudgets des Ressorts
• Liquiditätssteuerung und Budgetcontrolling für das gesamte Ressort
• Berichtswesen für das gesamte Ressort und Bundesrechnungsabschluss
• Bundes-Kosten-Leistungs-Rechnung (BKLR): Richtlinienkompetenz (strategisch und operativ), fachliche Koordination der KLR-Mitarbeiter der Fachsektionen, Überwachung und Qualitätssicherung der Periodenabschlüsse
• Wirkungscontrolling – Interne WFA-Richtlinienkompetenz, Evaluierung (eWO-WFA, eWO-BVA), Qualitätssicherung innerhalb des Ressorts (interne Wirkungscontrollingstelle)
• Haushaltsführende Stelle gem. § 7 BHG 2013 iVm § 7 BHV 2013 mit der Umsetzung des vom haushaltsleitenden Organs festgelegten RZL-Plans, der Bewirtschaftung des Detailbudgets „Steuerung und Services“ sowie des Bundesrechnungsabschlusses der haushaltsführenden Stelle
• Sammlung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung von haushaltsrelevanten Informationen im Bereich des Ressorts
Erfordernisse
Verpflichtende Qualifikationserfordernisse
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
• Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. 86, in der derzeit geltenden Fassung
• Der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung; Diplom-, Master- oder Doktorgrad
• Mehrjährige Erfahrung im Bereich Haushaltsrecht
Erwünschte weitere Qualifikationen
• Ausgezeichnete Kenntnisse der Haushaltsverrechnung des Bundes
• Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Managementkenntnisse
• Führungserfahrung und Führungskompetenz
• Ausgeprägte Verhandlungsfähigkeit, konzeptive Kompetenz und analytische Fähigkeiten
• Ausgeprägte Eigenverantwortung und sehr gute Teamfähigkeit
• Konfliktlösungskompetenz und Motivationsfähigkeit
• Kunden- und Serviceorientierung
• Beherrschen der arbeitsplatzspezifischen IT-Anwendungen
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb des Bundesministeriums für Arbeit erwünscht sind.
Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:
Anforderungsdimensionen |
Kenntnisse/Erfahrungen Kenntnisse und Erfahrungen in jenen Aufgabengebieten, die in die Zuständigkeit der Organisationseinheit fallen
|
Managementkompetenzen Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit
|
Sozial-kommunikative Kompetenzen Besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
|
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug (A1/6)/das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens € 3.609,40 brutto bzw. € 4.508,30 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe). Dieser/dieses erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes und der Bewertung verbundenen Entlohnungsbestandteile. Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnissen, konzeptive Leitvorstellungen für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, zu Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung Stellung zu nehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, so richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 23.03.2021 per E-Mail an recruiting@bma.gv.at . Verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Kontaktinformation
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Personalabteilung (Abt. I/1) unter +43 1 71 100-63 35 16 gerne zur Verfügung. 520833