Stadtgemeinde Bad Vöslau
UMWELT, VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
Edikt
Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren
In der Angelegenheit Neugestaltung der Badner Straße in Bad Vöslau wurde ein Antrag der Stadtgemeinde Bad Vöslau, Schlossplatz 1, 2540 Bad Vöslau um straßenrechtliche Bewilligung gemäß § 12 des NÖ Straßengesetz 1999 eingebracht.
Beschreibung des Vorhabens:
Die Badner Straße zwischen der Hochstraße und der Schlumbergerstraße soll umgebaut und mit einer 2,5 m breiten Mittelinsel als Grünraum gestaltet werden. Die Nebenanlagen sollen mit Geh- und Radwegen ausgestattet, die Kreuzungsbereiche adaptiert und mit Fahrbahnteilern ergänzt bzw. überarbeitet werden. Im Kreuzungsbereich der Hochstraße ist ein Kreisverkehr und in dem Kreuzungsbereich mit der Bahnstraße ist ein Minikreisverkehr geplant.
Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:
Ort: Festsaal der Stadtgemeinde Bad Vöslau, Schlossplatz 1, 1. Stock
Datum: 18.01.2023
Zeit: 13:30 Uhr
In diesem Verfahren haben auch Nachbarn Parteistellung. Sie verlieren jedoch ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung bei der Stadtgemeinde Bad Vöslau während der Amtsstunden oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Eine Vertretung durch bevollmächtigte Personen ist möglich.
Die Projektunterlagen liegen am Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau, Schlossplatz 1, 2540 Bad Vöslau, in der Abteilung Umwelt, Verkehr und Infrastruktur zu den Parteienverkehrszeiten zur Einsichtnahme auf. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle, beim Leiter der Fachabteilung Hr. Dieter Geissler zu erfragen.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a, 44b, 44d und 44e des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG
Der Bürgermeister:
i.V. Vizebürgermeister Thomas Mehlstaub
553175