bundeskanzleramt.gv.at
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Ausschreibung
der Leitung der Sektion I
des Bundeskanzleramtes
(Wertigkeit A1/9 bzw. v1/7)
Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Leitung der Sektion I (Präsidium) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.
Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst insbesondere:
Allgemeine Präsidialangelegenheiten; Auszeichnungen, Titel und innerstaatliches Protokoll; Veranstaltungsservice und Besuchermanagement; Medienbetreuung; Europakommunikation und -öffentlichkeitsarbeit; Social Media Auftritte, Grafik und Corporate Design des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung; Foto- und Videoservice; Medienbeobachtung und Dokumentation; Newsmanagement und Redaktion; Bürgerservice und Servicetelefon des Bundeskanzlers; Personal- und Organisationsmanagement; Finanzangelegenheiten; Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget; Beschaffung, Infrastruktur und Projekte; Rechts- und Vergabeangelegenheiten; IT-Personalmanagement; Cyber Security, GOVCERT, Büro für strategische Netz- und Informationssystemsicherheit, Zentrales Ausweichsystem (ZAS); IKT-Infrastruktur des Ressorts; Büro der Informationssicherheitskommission; Innovationsmanagement; Ministerratsdienst; Compliance-Management; Förderkontrolle; Datenschutzbeauftragte.
Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:
- 1. die österreichische Staatsbürgerschaft;
- 2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86;
- 3. der erfolgreiche Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums.
Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden erwartet:
Pkt. | Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten | Gewichtung |
1. |
Ausgezeichnete Kenntnisse der österreichischen Bundesverwaltung, eingehende Kenntnisse der Innen- und Außenpolitik; gute Kenntnis der im Zusammenhang mit der Sektion stehenden Aufgaben und Rechtsvorschriften und fundiertes Fach wissen in Bezug auf Verwaltungsfragen und Public Management
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35%
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2. |
Mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere in der Bundesverwaltung; zumindest dreijährige Leitungserfahrung; ministeriumsübergreifende Koordinationserfahrung; Erfahrungen in der direkten Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und mit anderen Ressorts
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30%
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3. |
Ausgezeichnete Eignung und Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisations- und Managementerfahrung
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15%
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4. |
Repräsentatives Auftreten; Kommunikationsfähigkeit; Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick; Innovationsfähigkeit; Entscheidungsfreude; Teamfähigkeit; Motivationsfähigkeit
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10%
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5. |
Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse; sehr gute Kenntnis der englischen Sprache
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10%
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Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.
Der Monatsbezug (A1/9)/das Monatsentgelt (v1/7) beträgt derzeit mindestens € 10.901,10 brutto/ € 10.233,70 brutto.
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt gemäß § 5 Abs. 2b Ausschreibungsgesetz 1989 nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf an das
Präsidium des Bundeskanzleramt es, 1010 Wien, Ballhausplatz 2,
E-Mail: teamassistenzI@bka.gv.at
zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 9. Jänner 2023 einlangen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Vor der Betrauung mit der Funktion wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt, die zu bestehen ist.
Wien, am 5. Dezember 2022 553223
Für den Bundeskanzler:
Neuner