Bekanntmachung
gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG
Die wefox Austria GmbH (FN 446375i, Landesgericht St. Pölten) beabsichtigt, ihren Teilbetrieb „Versicherungsmakler“, unter Fortbestand der Gesellschaft durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 iVm § 1 Abs. 2 Z 2 SpaltG sowie § 17 Z 5 SpaltG iVm § 224 Abs. 2 Z 1 AktG auf die wefox experts Versicherungsmakler GmbH (FN 516045s, Landesgericht St. Pölten) zu übertragen.
Der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages wurde gemäß § 7 Abs. 1 SpaltG beim Firmenbuch des Landesgericht St. Pölten zu FN 446375i eingereicht.
Die Gesellschafter, die Gläubiger und die Belegschaft der beteiligten Gesellschaften werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 SpaltG iVm § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Demnach liegen während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlungen, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, am Sitz der beiden Gesellschaften in 3300 Amstetten, Hauptplatz 9, der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre, sowie die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 30.06.2022 zur Einsicht auf. Die Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft werden formgerecht auf den Spaltungsbericht iSv § 7 Abs. 2 Z 4 SpaltG und auf den Prüfungsbericht iSv § 7 Abs. 2 Z 5 SpaltG verzichten.
Die oben genannten Unterlagen sind den Gesellschaftern der beteiligten Gesellschaften gemäß § 17 SpaltG iVm § 7 Abs. 4 SpaltG – soweit darauf nicht verzichtet wurde oder wird – mindestens 14 Tage vor dem Tag der Generalversammlung, die über die Zustimmung zur Spaltung beschließen soll, zu übersenden.
Den Gläubigern sowie der Belegschaft der beteiligten Gesellschaften ist gemäß § 7 Abs. 5 SpaltG auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen zu erteilen.
die Geschäftsführung der
wefox Austria GmbH
die Geschäftsführung der
wefox experts Versicherungsmakler GmbH