Ausschreibung
Richterinnen/Richter des Bundesfinanzgerichtes
Am Bundesfinanzgericht kommen 16 Planstellen für Richterinnen und Richter zur Besetzung.
Das BFG entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes Österreich und des Finanzamtes für Großbetriebe in Steuer- und Beihilfensachen, des Amts für Betrugsbekämpfung in Finanzstrafsachen oder des Zollamtes Österreich in Zoll- oder Finanzstrafsachen sowie gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben. Weiters entscheidet das BFG über Säumnis-, Verhaltens- und Maßnahmenbeschwerden (vgl. § 1 Abs. 1 BFGG und LGBl. für Wien Nr. 21/1962, § 5 WAOR). Aufgrund des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (BGBl. I Nr. 116/2015) obliegt dem BFG seit 1.1.2016 die Bewilligung bzw. Nichtbewilligung beantragter Konteneinschauen sowie die Entscheidung über Rekurse gegen derartige Beschlüsse.
Eine Besetzung von Planstellen ist an allen Dienststellen des Bundesfinanzgerichtes (Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien) möglich. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des BFG festgelegt.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) sowie des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (insbesondere § 207).
Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Die in der Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden vom BFG zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung des BFG ist unter dem Link https://www.bfg.gv.at/public/ datenschutz.html von der Web-Site des BFG abrufbar. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Personalsenat Referenzen über Bewerberinnen und Bewerber wie z.B. Berufserfahrung oder die Fähigkeit zur Menschenführung einholen kann. Sollte ein Dienstverhältnis zum Bund bestehen, so kann der Personalsenat in alle Personalunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern Einsicht nehmen.“
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1 die österreichische Staatsbürgerschaft;
2. der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums, das dem Studium des österreichischen Rechts in qualitativer und quantitativer Hinsicht entspricht (mindestens 150 ECTS – Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete);
3. die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer Richterin/eines Richters des Bundesfinanzgerichtes verbundenen Aufgaben (vgl. § 54 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 RStDG);
4. eine nach Abschluss des unter 2. angeführten Hochschulstudiums gelegene fünfjährige einschlägige Berufserfahrung;
5. weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse.
Von Vorteil für die Bewerbung sind:
1. Gerichtspraxis
2. aktuelle und umfassende Kenntnisse des Bundesabgabenrechts und des Wiener Landes- und Gemeindeabgabenrechts sowie der für die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben anzuwendenden Verfahrensvorschriften
Voraussichtlicher Dienstantritt frühestens 1.2.2024.
Bewerbungen von Frauen für die ausgeschriebenen Planstellen sind besonders erwünscht.
Der Monatsbezug für die ausgeschriebene Planstelle beträgt gemäß § 66 in Verbindung mit § 210 RStDG idgF mindestens EUR 4.530,00 (darüber hinaus gebührt die monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 68c RStDG). Der Monatsbezug erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Die gehörig belegten Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, einer Strafregisterbescheinigung, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse einschließlich dem Nachweis eines einschlägigen Studiums (mindestens 150 ECTS – Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete) und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, bis zum 11.04.2023 (einlangend) an den Postkorb post.personalsenat@bfg.gv.at zu richten.
Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzenden Stellen können nicht berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Wien am 08.03.2023 555191
Präsident des Bundesfinanzgerichtes:
Unger