KEPLER-FONDS

Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Bekanntmachung

gemäß § 136 Abs. 4 InvFG 2011

Fondsgründung:

KEPLER Rent Select 2030

Die Finanzmarktaufsicht hat mit Bescheid vom 16. März 2023, GZ FMA-IF25 6900/0001-INV/2023 die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds KEPLER Rent Select 2030, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011 sowie die Bestellung der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Depotbank für diesen Investmentfonds genehmigt.

Der Investmentfonds startet mit erstem errechnetem Wert am 04.04.2023

Die Fondsbestimmungen und der nach den Bestimmungen des § 131 InvFG 2011 erstellte Prospekt sowie das Basisinformationsblatt (BIB) in der aktuellen Fassung, sind gemäß § 136 InvFG 2011 ab 03.04.2023 am Sitz der Emittentin, der KEPLER-FONDS KAG, 4020 Linz, Europaplatz 1a, und der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, 4020 Linz, Europaplatz 1a, kostenlos in deutscher Sprache erhältlich und stehen den Interessenten auch im Internet unter www.kepler.at zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Veröffentlichungen gemäß § 136 InvFG 2011 für diesen Investmentfonds zukünftig nur mehr in elektronischer Form auf der Internetseite der KEPLER-FONDS KAG unter www.kepler.at erfolgen werden.

Linz, im März 2023 555698