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Veröffentlichungen der Unternehmen & Verordnungen des Bundesministers für Inneres


Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT0000720008
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 6. September 2021, um 14:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend sein.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die außerordentliche Hauptversammlung am 6. September 2021 ab 14:00 Uhr im Internet unter verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).

Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, "besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an ausgeübt werden.

Bitte beachten Sie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), die Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter finden.

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BAWAG Group AG

Wien, FN 269842b
(die "Gesellschaft" oder "BAWAG" )
EINBERUFUNG
der
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der BAWAG Group AG

registriert zu FN 269842b im Firmenbuch des HG Wien
welche am 27. August 2021, 10.00 Uhr Wiener Zeit, am Sitz der Gesellschaft, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, Österreich, Turm 17, erster Stock stattfinden wird,
wie folgt:


1. Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der bestehenden gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Daher wird die ordentliche Hauptversammlung der BAWAG am 27. August 2021 als virtuelle Hauptversammlung ( "Virtuelle Hauptversammlung" ) gemäß § 1 Abs. 2 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020 in der ­Fassung des BGBl. I Nr. 156/2020 und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2020 in der Fassung des BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Teilnehmer abgehalten.

Nach dem Beschluss des Vorstands ist es den Aktionären und ihren Vertretern (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-Verordnung) nicht erlaubt, physisch an der Virtuellen Hauptversammlung der BAWAG teilzunehmen. Die Virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich in physischer Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden, einzelner Vorstandsmitglieder, des öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, Österreich, Turm 17, erster Stock, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung führt zu bestimmten Änderungen gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung und den verwiesenen Dokumenten dargestellt werden.

Die Ausübung des Stimmrechts, das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen, Anträgen und Widersprüchen erfolgt ausschließlich über einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung. Das Auskunftsrecht kann in der Virtuellen Hauptversammlung aber auch von den Aktionären selbst im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden, etwa durch Übermittlung von Fragen per E-Mail an die Adresse fragen.bawaggroup@hauptversammlung.at, sofern sie sich zur Hauptversammlung gemäß Punkt 4. angemeldet und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können durch Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. einen Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) an der Virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Der Link zur Übertragung der Virtuellen Hauptversammlung lautet https://www.bawaggroup.com/hauptversammlung, wo auch weitere Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung veröffentlicht werden.

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Hutter & Schrantz Stahlbau AG
Wien
FN 283930w, ISIN AT0000A021K7
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der Hutter & Schrantz Stahlbau AG
am Montag, dem 30. August 2021, um 11:30 Uhr, im Hotel Am Spiegeln dialog.hotel.wien, 1230 Wien, Johann-Hörbiger-Gasse 30.


Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden.

Wir bitten die Aktionäre, die persönlich zur Hauptversammlung kommen wollen, die vorgesehenen ­COVID-Maßnahmen zu befolgen und die am Ende der Einberufung und beim Versammlungssaal aufliegenden Hinweise zu beachten.

Die Aktionäre werden gebeten, jedenfalls einen Mund-Nasen-Schutz mitzunehmen.

Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung findet heuer nicht statt.

Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden.

Wenn Sie als Aktionär an der kommenden Hauptversammlung am 30. August 2021 teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte einige Tage vor diesem Tag die Homepage der Gesellschaft www.hs-stahlbau.at, um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.

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Hutter & Schrantz AG
Wien
FN 93661m, ISIN AT0000698253
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 115. ordentlichen Hauptversammlung der Hutter & Schrantz AG
am Montag, dem 30. August 2021, um 10:00 Uhr, im Hotel Am Spiegeln dialog.hotel.wien, 1230 Wien, Johann-Hörbiger-Gasse 30.


Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden.

Wir bitten die Aktionäre, die persönlich zur Hauptversammlung kommen wollen, die vorgesehenenCOVID-Maßnahmen zu befolgen und die am Ende der Einberufung und beim Versammlungssaal aufliegenden Hinweise zu beachten.

Die Aktionäre werden gebeten, jedenfalls einen Mund-Nasen-Schutz mitzunehmen.

Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung findet heuer nicht statt.

Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden.

Wenn Sie als Aktionär an der kommenden Hauptversammlung am 30. August 2021 teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte einige Tage vor diesem Tag die Homepage der Gesellschaft www.hsag.at, um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.

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Einladung
zur
7. ordentlichen Hauptversammlung
der
etoxx AG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen/Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der etoxx AG ein.
Datum/Zeit: Dienstag, 31. August 2021, 14:00 Uhr
Ort: etoxx AG, Ossiacher Zeile 39, 9500 Villach

Tagesordnung:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Anhang sowie des Lageberichtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 (zweitausendneunzehn).
4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 (zweitausendneunzehn).
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (zweitausendzwanzig).
6. Neuwahl des Aufsichtsrates
7. Allfälliges

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 2. August 2021 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Ossiacher Zeile 39/1, 9500 Villach, auf:

– Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
– Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 inklusive Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Schriftform spätestens am 25. August 2021 zugeht.

Vertretung durch Bevollmächtigte 7span>

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: etoxx AG, Ossiacher Zeile 39/1, 9500 Villach, zH Frau Barbara Oman
Per E-Mail: boman@etoxx.com, wobei die Vollmacht in Textform (pdf) dem E-Mail anzuschließen ist.
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Villach, am 28. Juli 2021
524018

Der Vorstand


 

Binder + Co AG

Gleisdorf, FN 187837 g
Einladung
zu der am Mittwoch, dem 25. August 2021, um 11:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, stattfindenden
22. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre mit folgender

>> zum pdf

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
6. Neuwahl des Aufsichtsrates.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021.

Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG können ab Mittwoch, 4. August 2021 unter folgender Adresse angefordert werden:
Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at

Die vorgenannten Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen spätestens ab 4. August 2021 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, zur Einsicht auf und werden auf Verlangen zugesandt.

Sie sind überdies spätestens ab 4. August 2021 unter www.binderco.com (in der Rubrik "Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung") abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, 20. August 2021, in Textform und ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at
(wobei die Anmeldung in Textform, z. B. im PDF-Format, dem E-Mail anzuschließen ist)

Ein Anmeldungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden und ist auch unter www.binder-co.com (in der Rubrik "Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung") abrufbar.

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Gesellschaft vor, diese Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten. Den aktuellen Stand entnehmen sie bitte unserer Webpage www.binder-co.com (in der Rubrik "Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung").

Bitte beachten Sie, dass jeder Teilnehmer für die Einhaltung der 3 GRegel (geimpft, getestet, genesen) selbst verantwortlich ist. Um für alle Teilnehmer eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird dies bei der Registrierung kontrolliert. Sollten sich die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Abhaltung und Durchführung der Hauptversammlung und deren Teilnahme ändern, behalten wir uns eine Änderung der Zutritts- und Kontrollregelung vor.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf einer Vollmacht liegen spätestens ab 4. August 2021 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, auf und sind auch unter www.binder-co.com (in der Rubrik "Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung") abrufbar.

Die Vollmacht kann entweder zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder vorab der Gesellschaft bis spätestens 24. August 2021, 16:00 Uhr, unter einer der folgenden Adressen zugehen:

Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at
(wobei die Vollmacht in Textform, z. B. im PDF-Format, dem E-Mail anzuschließen ist)

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden:

Per Post: Binder+Co AG
Herrn Dr. Martin Pfeffer
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at

Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die Binder+Co AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Führung des Aktienbuchs und die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die Binder+Co AG die verantwortliche Stelle.

Die Binder+Co AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Binder+Co AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Binder+Co AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Binder+Co AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Binder+Co AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen.

Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Binder+Co AG oder umgekehrt von der Binder+Co AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Binder+Co AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse namensaktie@binder-co.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Gleisdorf, im Juli 2021
Der Vorstand

 

Flughafen Wien Aktiengesellschaft: Hauptversammlung


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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984m ISIN AT00000VIE62 ("Gesellschaft")

Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft für Dienstag, den 24. August 2021, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist in den Räumlichkeiten der Flughafen Wien Aktiengesellschaft in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Verbindungsstrasse (Objekt 683)

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am 24. August 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am 24. August 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Verbindungsstrasse (Objekt 683), statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.flughafenwien@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 24. August 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.viennaairport.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.

Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

>> Zur Tagesordnung

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.489.337
Kollektivvertrag


KV 430/2021. Am 26. Mai 2021 haben der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Punktation zum Kollektivvertrag vom 8. Oktober 2020, KV 492/2020) für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs abgeschlossen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen zu den Vorgaben des General-KV Corona-Test (GKV C-T) betreffend Testung, Benachteiligungsverbot und maskenfreie Zeit und gilt bis 31. August 2021. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 430/2021, Katasterzahl XXII/96/43, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 9. Juli 2021

523747

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.483.119
Kollektivvertrag


KV 423/2021. Am 31. Mai 2021 haben die Ärztekammer Vorarlberg und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag (Corona-Test) für die Angestellten bei Ärzt*innen und Gruppenpraxen in Vorarlberg abgeschlossen, der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist und bis 31. August 2021 gilt. Der Kollektivvertrag gilt: 1) für das Gebiet Vorarlberg; 2) für alle Ordinationen/ Gruppenpraxen, die der o. a. Ärztekammer angehören; 3) für alle Arbeitnehmer*innen, die in einer Ordination/Gruppenpraxis im Sinne 2) beschäftigt sind (ausgenommen Ärzt*innen). Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Test, Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen und wurde unter Registerzahl KV 423/2021, Katasterzahl XXII/96/42, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 7. Juli 2021
523690

 

Einladung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Hochzeiger Bergbahnen Pitztal AG
mit Sitz in 6474 Jerzens, FN 251449d
am Dienstag, 10. August 2021, Beginn: 19.00 Uhr
im Gemeindesaal Jerzens, Jerzens 220, 6474 Jerzens

Tagesordnung:


1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts sowie die Stellungnahme des bestellten Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 und Bericht des Vorstandes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

Unterlagen zur Hauptversammlung

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 2. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 3.–5. der Tagesordnung liegen ab 13.07.2021 am Sitz der Hochzeiger Bergbahnen Pitztal AG, im Sekretariat (1. Stock), Liss 270, 6474 Jerzens, während der Geschäftszeiten Werktags von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.

Vorstehende Unterlagen können unter der postalischen Adresse der Gesellschaft, Liss 270, 6474 Jerzens bzw. unter der E-Mail: info@hochzeiger.com, angefordert werden.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung sind gem. § 19 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft Aktionäre von Namensaktien berechtigt, die zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Vorschriften in Bezug auf Covid 19 wird hingewiesen. Eine Anmeldung zur Sitzung wäre wünschenswert.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht in Textform einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilzunehmen berechtigt ist und die Rechte des Vollmacht gebenden Aktionärs wahrnehmen kann.

Jerzens, am 05.07.2021
523697

Der Vorstand
Mag. Fleischhacker Thomas

Der Aufsichtsrat
für den Aufsichtsrat
der Vorsitzende
Schultes Rainer

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.463.267
Kollektivvertrag


KV 403/2021. Der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) für pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 20. April 2021 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2021, bzw. bis zu einer etwaigen vorherigen Aufhebung der diesem KV zugrunde liegenden Verordnung zu § 1 Abs. 5c COVID-19-Maßnahmengesetz, gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und enthält Regelungen betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Test, Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen. Die Abteilung der selbständigen Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer tritt diesem Kollektivvertrag vollinhaltlich bei. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 403/2021, Katasterzahl XV/74/5, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 30. Juni 2021

523543

 

Zumtobel Group AG
Firmenbuchnummer 62309g
ISIN AT0000837307
Der Vorstand der Zumtobel Group AG (die "Gesellschaft" ) lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 30. Juli 2021, um 10:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn)
im Lichtforum Höchsterstraße, Höchsterstraße 8, A-6850 Dornbirn, stattfindenden
45. ordentlichen Hauptversammlung
ein.


Am 1. Juli 2021 ist die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl. II Nr. 278/2021) in Kraft getreten, welche eine Präsenz-Hauptversammlung, als Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, von den Regelungen für Zusammenkünfte teilweise ausnimmt.

Daher und auch in Anbetracht der sich fortsetzenden, positiven Entwicklung in Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 hat der Vorstand entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Zumtobel Group AG als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.

Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für die Zumtobel Group selbstverständlich höchste Priorität und werden daher organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen, um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Die Zumtobel Group AG wird die Hauptversammlung im Einklang mit den am 30. Juli 2021 in Kraft befindlichen COVID-19 Maßnahmen abhalten und behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

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