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Veröffentlichungen der Unternehmen & Verordnungen des Bundesministers für Inneres
Musikalische Jugend Österreichs
Einladung
zur
ordentlichen Generalversammlung
am Donnerstag, 27. Jänner 2022, um 18:00 Uhr
Online-Meeting via Microsoft Teams (Covid-19-GesG)
Anmeldung per E-Mail bei Eva-Sophie Müller erbeten: e.mueller@jeunesse.at
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020/212. Genehmigung der Kooptierung von Vorstandsmitgliedern
3. Bericht der Rechnungsprüfer über die Gebarung sowie Rechnungslegung gemäß § 21 Vereinsgesetz 2002 und/oder des Abschlussprüfers gemäß § 21 iVm § 21 Vereinsgesetz 2002
4. Beschluss über die Entlastung des Vorstands
5. Wahl des Vorstands
6. Wahl der Rechnungsprüfer und/oder des Abschlussprüfers
7. Wahl in das Kuratorium
8. Beschluss über die Höhe der Beitrittsgebühr und des Mitgliedsbeitrages
9. Beschluss über die Ernennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenkuratoren bzw. Senatoren
10. Beschluss über Berufung gegen den Ausschluss
11. Beschluss über Statutenänderungen
12. Allfälliges
Sollte die Generalversammlung nicht beschlussfähig sein, so findet am selben Tag am selben Ort um 18:15 Uhr eine zweite Generalversammlung statt, die gemäß den Vereinsstatuten unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen beschlussfähig ist. Die Statuten des Vereins können im Generalsekretariat der Musikalischen Jugend Österreichs eingesehen werden.
526776
Der Vorstand
Walser Privatbank Aktiengesellschaft
Walserstraße 263, 6992 Hirschegg
Einladung
zu der am 1. Dezember 2021, um 18:00 Uhr
stattfindenden
der Aktionäre der Walser Privatbank AG in Riezlern
Tagesordnung:
1. Rückblick Walser Privatbank und Ausblick Walser Raiffeisenbank und Alpen Privatbank
2. Wahl in den Aufsichtsrat
3. Beschluss über eine Wahlempfehlung an die Hauptversammlung der Alpen Bank AG zur Besetzung des zukünftigen Aufsichtsrates der Alpen Privatbank AG
4. Beschluss über die Änderung des Firmenwortlauts von "Walser Raiffeisenbank Aktiengesellschaft" in "Walser Raiffeisen Bank Aktiengesellschaft" und die entsprechende Änderung der Satzung
Es können alle Inhaber von Namensaktien an der Versammlung teilnehmen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat stehen den Aktionären ab sofort im Vorstandsekretariat der Walser Privatbank AG, 6991 Riezlern, Walserstraße 61 zur Einsicht zur Verfügung.
Aufgrund der Covid-19-Maßnahmen bitten wir Sie, uns ihre Teilnahme bis zum 15. November 2021 per Mail an Hauptversammlung-2021@walserprivatbank.com zu bestätigen. Eine persönliche Teilnahme ist nur bei Einhaltung der 3G-Regeln möglich.
Hirschegg, im Oktober 2021
525712
Der Vorstand
EINLADUNG
an die Aktionärinnen und Aktionäre und Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht
gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen der
Volksbank Steiermark AG
8010 Graz, Schmiedgasse 31, FN 421966p
mit dem Sitz in politischer Gemeinde Graz
zu der am Mittwoch, 24.11.2021, 16:00 Uhr, als virtuelle Versammlung (Webex-Konferenz)
gemäß § 1 COVID-19-GesG ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Partizipationskapital
2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5.6. der Satzung (Grundkapital und Aktien)
3. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Partizipationsscheine mit der ISIN QOXDBA029663 sowie nach deren vollständigem Rückkauf deren Aufhebung mittels Konfudierung
Die außerordentliche Hauptversammlung der Volksbank Steiermark AG, FN 421966p ("Volksbank" oder die "Gesellschaft" ), vom 24. November 2021 (die "Hauptversammlung" ) wird zum Schutz der Aktionäre und Aktionärinnen sowie der übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 BGBl. I 2020/16 in der aktuellen Fassung (das "Gesetz"), und – wie darin im Einzelnen ausgeführt – gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise, veröffentlicht am 08.04. 2020 in BGBl. II 2020/140 (die "Verordnung"), stattfinden.
Der Vorstand hat sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung (siehe § 1 Absatz 1 der Verordnung) einzuberufen und abzuhalten, weil der Vorstand dadurch die Interessen der Gesellschaft einerseits sowie der Aktionäre und Aktionärinnen andererseits in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände bestmöglich gewahrt sieht und weil die Abhaltung als virtuelle Versammlung diesen Interessen besser dient als eine Verschiebung auf einen ungewissen Zeitpunkt.
Virtuelle Versammlung bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung Aktionäre und Aktionärinnen und übrige Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht physisch anwesend sein können und dürfen.
In diesem Sinn weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine physische Teilnahme (und somit eine Anwesenheit im Sitzungszimmer im 3. Stock) der Aktionäre und Aktionärinnen und der übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Hauptversammlung nicht möglich sein wird.
Die Aktionäre und Aktionärinnen und übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können an der Hauptversammlung von jedem Ort aus über Webex-Konferenz mit akustischer und optischer Verbindung in Echtzeit teilnehmen sowie ihre Aktionärs- und sonstigen Rechte gemäß den Bestimmungen der Verordnung dadurch ausüben, dass sie selbst Wortmeldungen bis zu einem jeweils zu bestimmenden Termin vor und während der Hauptversammlung abgeben sowie zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss.
Die genauen Informationen zur und Modalitäten der virtuellen Versammlung einschließlich der organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung ausdrücklich einer Bekanntgabe ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung vorbehalten.
Dessen ungeachtet behält sich der Vorstand der Gesellschaft vor, die Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Versammlung zB aus organisatorischen oder technischen Gründen nach Einschätzung des Vorstands nicht gewährleistet sein sollte. Die Vollmacht eines Aktionärs bzw. einer Aktionärin muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt oder nachprüfbar festgehalten werden. Die Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort ist aufgrund des Charakters als virtuelle Versammlung ausgeschlossen.
Gemäß der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.
Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich
per Post bei der Volksbank Steiermark AG, Vorstandssekretariat, 8010 Graz, Schmiedgasse 31, oder
per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr. +43 050901 8059 oder
per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
anmelden.
Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch ein einzelnes Organmitglied eines Aktionärs oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die nach Ausübung des Stimmrechts von der Gesellschaft zurückbehalten wird.
Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen haben das Recht, an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren.
Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationskapital sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen, soferne sie bei der Hauptversammlung den Nachweis hierfür durch Vorlage eines max. 10 Tage alten Depotauszuges erbringen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung für Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen richtet sich nach dem Besitz dieser Kapitalanteile ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder dieser Partizipationsscheine zu Beginn der Hauptversammlung.
Zur Teilnahme sind solche Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder von Partizipationsscheinen berechtigt, die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.
Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen können sich
per Post bei der Volksbank Steiermark AG, Vorstandssekretariat, 8010 Graz, Schmiedgasse 31, oder
per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr. +43 050901 8059 oder
per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
anmelden.
Jeder Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Kapitalanteilsinhabers ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhabers an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Kapitalanteilsinhaber ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhaber, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht erfolgt spätestens bei der Anmeldung.
Sämtliche Unterlagen liegen ab dem 2. November 2021 für Aktionäre, Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG und Partizipanten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Schmiedgasse 31, 8010 Graz (1. Stock, Vorstandssekretariat) zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf. In Anbetracht der aktuellen Situation ersuchen wir davon Abstand zu nehmen, unsere Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen. Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 2. November 2021 auch kostenlos unter folgender Mail-Adresse: gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at angefordert werden.
Die Aktionäre werden weiters auf ihre Rechte gemäß § 108 Abs. 3 und 5 AktG hingewiesen.
Graz, am 29. Oktober 2021
525716
DER VORSTAND
GD Mag. Regina Ovesny-Straka
Dir. DI Monika Cisar-Leibetseder
Einladung
zu der am Donnerstag, dem 4.11.2021, um 16:00 Uhr,
im Festsaal des Friedrich Funder Studentenheim der STUWO, 1080 Wien, Strozzigasse 6–8,
stattfindenden
68. Generalversammlung
der
Wiener gemeinnützige Wohn- und
Siedlungsgenossenschaft
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
(FN 94700s)
COVID-19 Maßnahmen:
Die Generalversammlung wird primär digitalstattfinden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben digital beizuwohnen und wollen persönlich bei der Generalversammlung erscheinen, ist jedenfalls die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) einzuhalten. Während der Sitzung besteht FFP2 Masken Pflicht. Beim Betreten des Saales wollen Sie Ihren 3-G-Nachweis vorzeigen, danach wird Ihnen Ihr Sitzplatz zugewiesen. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter ist einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen ersuchen wir keine Begleitpersonen mitzunehmen. Wir ersuchen um schriftliche Mitteilung (per E-Mail an elisabeth.karall@oevw.at oder per Post an Wiener gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, 1020 Wien, Bruno-Marek-Allee 23) bis spätestens 2.11.2021 (bei uns einlangend), ob Sie digital (diesfalls erhalten Sie einen Teilnahme-Link) oder persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl zweier Niederschriftsbeglaubiger
3. Ernennung des Schriftführers und der Stimmzähler
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Aufsichtsrates
6. Endgültige Beschlussfassung über den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Verwendung des Bilanzgewinnes, sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
7. Beschlussfassung über den Prüfungsbericht Nr. 11.816 vom 02.03.2021 des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband über die regelmäßige gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahr 2019
8. Beschlussfassung über den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Verwendung des Bilanzgewinnes für 2020 – vorbehaltlich der Verbandsprüfung
9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 – vorbehaltlich der Verbandsprüfung
10. Wahlen in den Vorstand
11. Wahlen in den Aufsichtsrat
12. Satzungsänderung § 20 (2), § 22 a)
13. Allfälliges
Die Generalversammlung ist gemäß § 33 der Satzung beschlussfähig, wenn wenigstens der zehnte Teil der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Gemäß § 33 der Satzung ist die Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände, ausgenommen jene nach § 33 Abs. 4 der Satzung, beschlussfähig. Mitglieder können sich gemäß § 28 der Satzung vertreten lassen.
Die Neufassung der Satzung liegt bis zur Generalversammlung während der Geschäftsstunden zur Einsicht bei der Genossenschaft auf. Details zu den Tagesordnungspunkten (Jahresabschluss, Lagebericht, Satzungsänderungen, Protokoll der letzten Generalversammlung, Kurzauszug d. Prüfungsberichtes) liegen während der Generalversammlung auf bzw. finden Sie diese 10 Tage vor dem Generalversammlungstermin auf der Homepage www.wiener.co.at. Falls Sie über keinen Internet-Zugang verfügen, können Sie die Unterlagen auch gerne telefonisch unter +43 1 908 14 38-202 bei Fr. Karall anfordern.
Für den Vorstand:
KR Helmut Puchebner e.h.
Obmann
Dr. Reinhard Aumann e.h.
Obmann Stellvertreter
KR Helmut Puchebner e.h.
Obmann
Dr. Reinhard Aumann e.h.
Obmann Stellvertreter
Rauriser Hochalmbahnen
Aktiengesellschaft
A-5661 Rauris, Liftweg 2, Tel.: 06544/6341
E-Mail: info@hochalmbahnen.at
Einladung
zur
47. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
Rauriser Hochalmbahnen Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 18. November 2021, um 19:00 Uhr im Mesnerhaus, Haus für Literatur und Kultur in 5661 Rauris – Kirchweg 3
Wir ersuchen Sie, bereits ab 18.30 Uhr zu erscheinen, um Ihre Teilnahme- und Stimmberechtigung zeitgerecht zu erfassen.
Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Versammlung vorgeschriebene Covid-Verordnung!
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22
5. Beschlussfassung (in gesonderter Abstimmung der Aktionäre jeder Gattung gemäß § 149 Abs. 2 AktG) über die Ermächtigung des Vorstandes, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung das Grundkapital um einen Betrag von höchstens 3.500.000,– durch Ausgabe neuer Aktien zu einem Ausgabebetrag von höchstens 130% des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wobei der Vorstand auch ermächtigt wird, über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes zu entscheiden, und über die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Genehmigtes Kapital (laut Tagesordnungspunkt 5)
7. Allfälliges Folgende Unterlagen liegen innerhalb der gesetzlichen Frist des § 108 Abs. 3 AktG zur Einsicht und Abschriftnahme in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 5661 Rauris, Liftweg 2, auf:
Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates samt den entsprechenden Erläuterungen zu den vorstehenden Tagesordnungspunkten
Jahresabschluss samt Lagebericht des Vorstandes, Ergebnisverwendungsvorschlag und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung. Jeder an der Hauptversammlung teilnahmeberechtigte Aktionär kann zu seiner Vertretung und Ausübung seiner Rechte in der Hauptversammlung einen, mittels schriftlicher Vollmacht, welche vor Beginn der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übermitteln ist, ausgewiesenen Vertreter entsenden.
525559
Der Vorstand
Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft 6561 Ischgl, Silvrettaplatz 2 Einladung zur 57. ordentlichen Hauptversammlung der Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 18. November 2021, um 14:00 Uhr im Silvretta Center in Ischgl Tagesordnung:
1. Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse samt Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 (Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis zum 31. Mai 2021)
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
3. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2021 und 2021/2022
4. Allfälliges
Einsichtnahme in die Unterlagen zur Hauptversammlung:
Die Unterlagen zur Hauptversammlung, wie die Jahresabschlüsse samt Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen im Büro der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Auf Verlangen händigen wir Ihnen auch eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen aus.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung:
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte richtet sich entsprechend der Bestimmung des § 19 unserer Satzung nach dem Stand des Aktienbuches zu Beginn der Hauptversammlung. Eine Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung im Vorfeld ist nicht erforderlich.
Vertretung anlässlich der Hauptversammlung:
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ausgeübt werden (Vorlage für eine Vollmacht liegt bei.)
Bekanntgabe von Änderungen:
Wir ersuchen Sie, allfällige Namensänderungen, Besitzwechsel infolge von Erbschaften etc., unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen, sodass wir die notwendigen Änderungen im Aktienbuch vornehmen können.
Wir bitten um Beachtung der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gültigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit COVID-19.
Ischgl, im Oktober 2021
525492
Der Vorstand
DI (FH) Markus Walser
Mag. Günther Zangerl
Musikalische Jugend Österreichs
Einladung
zur
außerordentlichen
Generalversammlung
Montag, 15. November 2021, um 18.00 Uhr
Online-Meeting via Microsoft Teams (Covid-19-GesG)
Tagesordnung (gemäß § 13 der Statuten):
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2019/20
2. Genehmigung der Kooptierung von Vorstandsmitgliedern
3. Bericht der Rechnungsprüfer über die Gebarung sowie Rechnungslegung gemäß § 21 Vereinsgesetz 2002 und/oder des Abschlussprüfers gemäß § 21 iVm § 21 Vereinsgesetz 2002
4. Beschluss über die Entlastung des Vorstands
5. Wahl des Vorstands
6. Wahl der Rechnungsprüfer und/oder des Abschlussprüfers
7. Wahl in das Kuratorium
8. Beschluss über die Höhe der Beitrittsgebühr und des Mitgliedsbeitrages
9. Beschluss über die Ernennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenkuratoren bzw. Senatoren
10. Beschluss über Berufung gegen den Ausschluss
11. Beschluss über Statutenänderungen
12. Allfälliges
Sollte die Generalversammlung nicht beschlussfähig sein, so findet am selben Tag am selben Ort um 18.15Uhr eine zweite Generalversammlung statt, die gemäß den Vereinsstatuten unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen beschlussfähig ist. Die Statuten des Vereins können im Generalsekretariat der Musikalischen Jugend Österreichs eingesehen werden.
525533
Der Vorstand
Raiffeisen Bank International AG
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Raiffeisen Bank International AG
EINBERUFUNG
AT0000606306202111100900
an die Aktionär*innen
für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG,
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, als virtuelle Versammlung stattfindende
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung.
Aktionär*innen können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft1 unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 zugänglich.
1 Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/ausserordentlichehauptversammlung- 2021 gemeint.
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) öffentlich übertragen.
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baha GmbH
EINLADUNG
zu der am 29. Oktober 2021, um 10:30 Uhr,
im Sitzungssaal der Gesellschaft in
1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 10–12, Mezzanin
stattfindenden
Generalversammlung
der baha GmbH
Tagesordnung:
1. Abberufung des zweiten Geschäftsführers Jonas Jünger auf dessen eigenen Wunsch.
Die Teilnahme ist auf Grund von Covid Schutzmaßnahmen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bis zu 48 Stunden vor Beginn an wolfgang.matzner@baha.com möglich. Für die Teilnahme ist am Versammlungsort ein gültiger 3G Nachweis zu erbringen.
Wien, am 14. Oktober 2021
525475
Für die Geschäftsführung
MMag. Wolfgang Matzner
MMag. Wolfgang Matzner
AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING - ARI
AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING - ARI
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AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING - ARI
INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV
Geschäftssitz: 90, Boulevard Pasteur, 75015 PARIS
HANDELSREGISTER (RCS) PARIS 834854838
EINLADUNG ZUR ZWEITEN HAUPTVERSAMMLUNG
WICHTIGER HINWEIS
Angesichts der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 2020-321 vom 25. März 2020 zur Anpassung der Sitzungs- und Beratungsvorschriften für Versammlungen, erweitert durch das Gesetz Nr. 2021- 689 vom 31. Mai 2021, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Hauptversammlung ohne Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre einzuberufen.
Unter diesen Bedingungen werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, dem Vorsitzenden der Hauptversammlung ihre Vollmacht zu erteilen oder per Post mithilfe des Abstimmungsformulars abzustimmen.
Auf der gemischten Hauptversammlung vom 16. September 2021 wurde für den außerordentlichen Teil das Quorum zur Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Daher wird eine zweite außerordentliche Hauptversammlung am 12 Oktober 2021 um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft, 91-93 Boulevard Pasteur, 75015 PARIS einberufen – Ziel ist, über dieselbe Tagesordnung zu befinden, die bereits in der ersten Einladung zur Hauptversammlung aufgeführt ist, die im amtlichen Mitteilungsblatt Les Petites Affiches am 27. August 2021 veröffentlicht wurde:
- Verlesen des Geschäftsberichts des Verwaltungsrats auf der Außerordentlichen Hauptversammlung;
- Änderungen der Artikel 17, 21 und 27 der Satzung;
- Zeichnungsvollmachten.
Die anlässlich jeder Hauptversammlung zu veröffentlichenden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Versammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs – oder des an seiner Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat am zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.
Das Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär, der eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten CACEIS Corporate Trust, 14, rue Rouget de Lisle – 92862 Issy-Les–Moulineaux richtet, spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.
Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8-10/5/Top 11, 1040 Wien.
Die Vollmachten und Stimmzettel, die für die Hauptversammlung am 16. September 2021 per Briefwahl abgegeben wurden, behalten für diese zweite Versammlung ihre Gültigkeit.
Der Verwaltungsrat
Management Trust Holding Aktiengesellschaft
FN 106825x
Einberufung
der 32. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Management Trust Holding Aktiengesellschaft, am Mittwoch, dem 3. November 2021, um 10 Uhr, bei der BDO Austria GmbH, 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4) 2. Stock/Großer Saal.
Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden. Situationsbedingt behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 03.11.2021 nicht gesichert erscheint, insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden.
Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung entfällt daher.
Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden.
Es gelten die am 3. November 2021 zur Anwendung gelangenden behördlichen Auflagen und das Sicherheitskonzept der BDO im Zusammenhang mit COVID-19. Bitte besuchen Sie am Vortag der Hauptversammlung, das ist der 2. November 2021, die Internetseite der Gesellschaft.
>> Zur Tagesordnung
KTM AG
mit dem Sitz in Mattighofen
Einladung
zu der am 25. Oktober 2021, um 09:00 Uhr
im Hauptgebäude der KTM AG, Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von durch die Gesellschaft noch zu erwerbenden eigenen Aktien gemäß § 192 Abs. 3 iVm § 65 Abs. 1 Z 6 AktG von derzeit EUR 10.845.000 um bis zu EUR 193.451 auf bis zu EUR 10.651.549 und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur damit verbundenen Änderung der Satzung in Punkt II.4.1.
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung:
Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für den Vorstand höchste Priorität. Deshalb kann die außerordentliche Hauptversammlung am 25. Oktober 2021 in Mattighofen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bedauerlicherweise nicht als Präsenzhauptversammlung stattfinden. Der Vorstand hat dementsprechend beschlossen, zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die Hauptversammlung im Sinne des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) in der geltenden Fassung und der auf dessen Grundlage ergangenen Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) als "virtuelle Hauptversammlung" durchzuführen. Dies bedeutet, dass bei der außerordentlichen Hauptversammlung der KTM AG am 25. Oktober 2021 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist mittels akustischer und optischer Verbindung in Echtzeit (Videokonferenz) möglich. Weitergehende Informationen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Widerspruchsrechts sowie zur Übermittlung von Fragen, sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.com unter Investor Relations unter den Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformationen") abrufbar.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 4. Oktober 2021, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf. Die Einberufung und die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG sind weiters auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.com unter Investor Relations abrufbar. Auf der Internetseite der Gesellschaft werden ab diesem Zeitpunkt neben Formularen für die Anmeldung zur Hauptversammlung ebenso die Teilnahmeinformationen sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an die besonderen Stimmrechtsvertreter abrufbar sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung, sohin nach der Eintragung im Aktienbuch am 25. Oktober 2021, 09:00 Uhr Wiener Zeit.
Nur solche Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 20. Oktober 2021, per Post/Bote (Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5998) oder per E-Mail (generalmeeting@ktm.com) zu Handen von Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann zugeht.
Für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung wird die Verwendung des auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.com unter Investor Relations zugänglichen Musterformulars empfohlen. Bei der Anmeldung wird um Angabe einer E-Mail-Adresse gebeten, an die den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionären der Link zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gesondert übermittelt werden kann.
Unabhängige Stimmrechtsvertreter (§ 3 Abs. 4 COVID-19-GesV):
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der KTM AG am 25. Oktober 2021 kann gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19- GesV nur durch Vollmachterteilung und Weisung an einen der von der KTM AG vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Kontaktdaten der von der KTM AG vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 4. Oktober 2021, in den Teilnahmeinformationen auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.com unter Investor Relations abrufbar.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen der besonderen Stimmrechtsvertreter ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.com unter Investor Relations zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Vollmachten sind der Gesellschaft per Post/Bote (Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5998) oder per E-Mail (generalmeeting@ktm.com) zu Handen von Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann zu übermitteln. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Mattighofen, im Oktober 2021
525220
Der Vorstand
AB SICAV I
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
(société dinvestissement à capital variable)
2–4, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister
(Registre de Commerce et des Sociétés – RCS)
Luxemburg Nr. B 117 021
Mitteilung
über die Jahreshauptversammlung
der Anteilinhaber 2021
Die Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber der AB SICAV I (des "Fonds" ) wird am Donnerstag, den 28. Oktober 2021, um 9:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am eingetragenen Sitz des Fonds c/o AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. in 2–4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, stattfinden.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Präsentation des Lageberichts und des Berichts des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2021.
2. Genehmigung des geprüften Jahresberichts 1 ) des Fonds für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2021.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2021.
4. Genehmigung der Vergütung (fees) der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 31. Mai 2022 endende Geschäftsjahr. Für das unabhängige Verwaltungsratsmitglied (Independent Director) ist eine Vergütung in Höhe von EUR 65.000 p.a. vorgesehen.
5. Wahl der nachstehenden Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrates jeweils für den Zeitraum bis zur nächsten Jahreshauptversammlung und bis zur ordnungsgemäßen Wahl und Bestätigung des jeweiligen Nachfolgers:
Olivia Moessner
Susanne van Dootingh
Bertrand Reimmel
Scott Parkin
Silvio Cruz
Susanne van Dootingh
Bertrand Reimmel
Scott Parkin
Silvio Cruz
6. Bestellung von Ernst & Young, Luxemburg, zum unabhängigen Abschlussprüfer des Fonds für das folgende Geschäftsjahr.
Aufgrund der außerordentlichen Umstände der Covid 19-Pandemie wird die Jahreshauptversammlung 2021 stattfinden, ohne dass die Anteilinhaber physisch anwesend sind. Als Anteilinhaber werden Sie hiermit eingeladen, auf dem Weg abzustimmen, der in der Ihnen zugsendeten Vollmacht beschrieben ist.
Das Recht, bei der Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber 2021 oder etwaigen Vertagungen dieser Versammlung abzustimmen, ist denjenigen Anteilinhabern vorbehalten, die zum Geschäftsschluss am fünften Tag vor der Versammlung (d. h. am Freitag, den 22. Oktober 2021) als Anteilinhaber eingetragen sind.
Exemplare des aktuellen Verkaufsprospekts, der Kundeninformationsdokumente, der Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos in Papierform bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erhältlich.
30. September 2021
525232
Im Auftrag des Verwaltungsrates
1 ) Dieser geprüfte Jahresbericht ist am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich; auf ausdrückliche Anfrage wird Anteilinhabern ein Exemplar übersandt. Die Finanzberichte können auch direkt von der Internetseite von AB unter www.alliancebernstein.com heruntergeladen werden.
BELFIUS EQUITIES
>> zum Pdf
BELFIUS EQUITIES
SICAV nach dem belgischen Recht – Société Anonyme (Aktiengesellschaft) – Kategorie OGAW
Sitz: Place Rogier 11, B-1210 Brüssel
Unternehmensnummer: 0444.229.910
EINBERUFUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Die Anteilinhaber der SICAV werden hiermit zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 15. Oktober 2021 um 11:00 Uhr im Zenith Building am Boulevard du Roi Albert II 37 in 1030 Brüssel, Belgien, eingeladen (aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Teilnahme nur über eine Vollmacht oder via Fernwahl möglich), um über die folgenden Punkte der Tagesordnung zu beschließen:
1. Anhörung des Berichts des Verwaltungsrats von Belfius Equities über das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr.
2. Anhörung des Berichts des Abschlussprüfers von Belfius Equities über das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr.
3. Genehmigung des Jahresabschlusses für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr.
Beschlussvorlage: " Die Versammlung genehmigt den Jahresabschluss für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr von Belfius Equities als Ganzes und für die einzelnen Teilfonds. "
4. Verwendung der Ergebnisse.
Beschlussvorlage: " Die Versammlung genehmigt für die einzelnen Teilfonds den jeweiligen Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses des Verwaltungsrats von Belfius Equities für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr. "
5. Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder und des Abschlussprüfers von Belfius Equities für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr.
Beschlussvorlage: " Die Versammlung entlastet die Verwaltungsratsmitglieder und den Abschlussprüfer von Belfius Equities für das am 30. Juni 2021 beendete Geschäftsjahr im Allgemeinen und für die einzelnen Teilfonds. "
6. Verschiedenes;
" Die Versammlung nimmt den Wechsel des ständigen Vertreters von PwC Reviseurs d'Entreprises SRL zur Kenntnis.
Herr Damien Walgrave wird seit dem 28. April 2021 durch Herrn Brieuc Lefrancq in der Ausübung seines Mandats als Wirtschaftsprüfer ersetzt. "
Inhaber von stückelosen Anteilen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem für die Versammlung anberaumten Datum beim Gesellschaftssitz oder bei folgenden Finanzdienstleistungsstellen eine vom zugelassenen Kontenführer oder von der Liquidationseinrichtung ausgestellte Bescheinigung über die Unverfügbarkeit der betreffenden Anteile bis zum Tag der Versammlung vorlegen:
Belgien: Belfius Banque S.A., place Rogier 11, 1210 Brüssel
Kontaktstelle In Österreich: Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an der Versammlung die satzungsgemäßen Bestimmungen einzuhalten sind.
Ferner können die Anteilinhaber ausschließlich per Fernwahl abstimmen, eventuell in Kombination mit der Abstimmung durch Vollmacht. Dieses Wahlformular und diese Vollmacht sind unter folgender E-Mail-Adresse auf Anfrage erhältlich: RBCIS_BE_FundCorporateServices@rbc.com. Unter dieser Adresse müssen Wahlformular bzw. Vollmacht spätestens am 23. September 2021 eingegangen sein. Die Anteilinhaber haben die Möglichkeit, ihre Fragen unter derselben E-Mail-Adresse zu stellen.
Der Prospekt, die Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen sowie die aktuellen periodischen Berichte von Belfius Equities sind in kostenfrei am Gesellschaftssitz oder bei den Niederlassungen der vorstehend genannten Einrichtungen oder auf der folgenden Website www.belfiusIP.be erhältlich.
Der Verwaltungsrat
Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.661.755
Kollektivvertrag
KV 542/2021. Am 11. Mai 2021 haben die Ärztekammer für Steiermark und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistung, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag (Corona-Test/Schutzimpfung) für die Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten in Ordinationen in der Steiermark abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet Steiermark; 2) für alle Ordinationen/Praxen/Gruppepraxen, die der Ärztekammer Steiermark angehören; 3) für alle Arbeitnehmer, die in einer Ordination/Praxis/Gruppenpraxis im Sinne 2) beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Test/Schutzimpfung, Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen, sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen und tritt am Tag des Inkrafttretens der Verordnung aufgrund von § 1 Abs. 5c Covid-19-MG in Kraft und gilt bis 31. August 2021. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 542/2021, Katasterzahl XXII/96/50, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Wien, 27. September 2021
525192
Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.661.755
Kollektivvertrag
KV 541/2021. Im September 2021 haben die Wirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Gewerkschaftsbund einen Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen abgeschlossen. Der Generalkollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt; 3) für alle ArbeitnehmerInnen, die in einem Betrieb im Sinne von 2) beschäftigt sind. Der Generalkollektivvertrag enthält Bestimmungen betreffend Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen aufgrund von § 1 Abs. 5c Covid-19-MG. Der Generalkollektivvertrag ist am 1. September 2021 in Kraft getreten und gilt bis 30. April 2022. Der Generalkollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 541/2021, Katasterzahl G-KV/2, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Wien, 27. September 2021
525190
IMMOFINANZ AG
Einladung
zur
28. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. Oktober 2021, um 11:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) in Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls die Hauptversammlung am 19. Oktober 2021 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht beendet ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 20. Oktober 2021, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt.
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung auf
Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr.
156/2020 und der COVID-19-GesV, BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020,
durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Aktionäre aus Gründen des
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der IMMO FINANZ AG am 19.
Oktober 2021 nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um
Verständnis dafür, dass die Aktionäre nicht selbst zur Hauptversammlung kommen
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV sind in Punkt C. der
Einberufung erläutert.
>> Zur Tagesordnung
AVENTA AG
Graz, FN 524690d
ISIN AT0000A2KLN5
(die "Gesellschaft" )
Einladung
zur
2. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 13. Oktober 2021, um 10:00 Uhr, im forumKLOSTER, Rathausplatz 5, 8200 Gleisdorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Die Bestimmungen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung erlauben gegenwärtig die Abhaltung einer Hauptversammlung als Präsenzver anstaltung auch bei Teilnahme von mehr als 100 Teilnehmern. Nehmen mehr als 100 Personen teil, ist eine Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen sogenannten 3G-Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 der 2. COVID-19- Maßnahmenverordnung (geimpft, genesen, getestet) vorweisen. Als Maske im Sinne der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung gilt aktuell eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard. Der Vorstand behält das Recht vor, wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben.
>> Zur Tagesordnung
Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung IV/B/11
"Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19,
Parlamentarische Angelegenheiten"
im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
bmkoes.gv.at
Geschäftszahl: 2021-0.628.627
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989, ist die Funktion der Leitung der Abteilung IV/B/11 – "Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19, Parlamentarische Angelegenheiten" – im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ehestmöglich zu besetzen.
Die Funktion ist der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 1 bzw. dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe v1/4, zugeordnet.
Unter Anwendung des § 138 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333, bzw. des § 66 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, ist für diesen Arbeitsplatz ein Mindestentgelt von brutto 3.444,80 (14-mal jährlich) vorgesehen. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften und nach der Möglichkeit anrechenbarer Vordienstzeiten kann sich das Monatsentgelt erhöhen.
Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion sind:
die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
die volle Handlungsfähigkeit
die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten:
einheitliche und qualitativ hochstehende Behandlung der Rechtsangelegenheiten der Sektion IV – Kunst und Kultur
legistische Umsetzung von Reformvorhaben, die den Wirkungsbereich der Sektion IV – Kunst und Kultur – betreffen
Koordination der Bearbeitung von das Parlament, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft betreffenden Angelegenheiten der Sektion IV – Kunst und Kultur
Service gegenüber den von COVID-19 betroffenen Bürger:innen sowie Stakeholdern für den Wirkungsbereich der Sektion IV – Kunst und Kultur
Von den Bewerber:innen werden erwartet:
Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.
Anforderungsdimensionen | Gewichtung |
1. hervorragende Kenntnisse des österreichischen und des EU-Rechts 2. gute Kenntnisse der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs sowie der österreichischen Kulturverwaltung 3. Kenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der österreichischen Bundes- und Landesverwaltung 4. Erfahrung in Konzeption und Umsetzung großer legistisch-organisatorischer Projekte sowie deren legistische Umsetzung 5. Erfahrung und Fähigkeiten in der unmittelbaren Personalführung 6. sehr gute Fremdsprachenkenntnisse |
75% |
7. Managementfähigkeiten und organisatorisches Geschick 8. sicheres Auftreten und Durchsetzungsstärke 9. Verhandlungsgeschick |
25 % |
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Darüber hinaus ist der Bewerbung zwingend ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind ("konzeptive Leitvorstellung" ). Spezifische Kenntnisse der Abteilung werden diesbezüglich nicht vorausgesetzt.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Gemäß §§ 11b und 11c B-GlBG werden Frauen, die nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bei der Betrauung mit der Funktion vorrangig berücksichtigt.
Interessent:innen werden eingeladen, sich innerhalb eines Monats nach Kundmachung dieser Ausschreibung unter Anführung der Geschäftszahl (2021-0.628.627) beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Oktober 2021
Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail anmartin.sauseng@bmkoes.gv.at) einlangt.
524837
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien, FN 290506s
("Gesellschaft")
Einberufung der 11. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 11. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
am Freitag, dem 24. September 2021, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit, in der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4).
Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden. Situationsbedingt behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung am 24.09.2021 nicht gesichert erscheint, insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden.
Wenn Sie als Aktionär an der kommenden Hauptversammlung am 24.09.2021 teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte einige Tage vor diesem Tag die Homepage der Gesellschaft www.staatsdruckerei.at, um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.
Hinweis
Gemäß Bescheid der Wiener Börse vom 02.03.2020 war der letzte Handelstag der Österreichische Staatsdruckerei Holding-Aktie (ISIN AT00000OESD0) der 13.03.2020. Damit wurde die Handelszulassung der Österreichische Staatsdruckerei Holding-Aktie beendet.
Am 27.08.2020 wurde die durchgreifende Änderung der Satzung aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 24.07.2020 in das Firmenbuch eingetragen; die Aktien der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG lauten seitdem auf Namen.
Die Gesellschaft führt ein Aktienbuch. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienbuch die Informationen gemäß § 61 Abs. 1 AktG bekanntzugeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionärin bzw. Aktionär nur, wer als solcher im Aktienbuch eingetragen ist (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
>> Zur Tagesordnung
5. ordentliche Hauptversammlung
der
Nauderer Bergbahnen AG
FN 40994k
6543 Nauders, Gewerbegebiet 1
Einladung
zu der am 29.09.2021, um 20:00 Uhr, in 6543 Nauders, Nauders 358 (Veranstaltungszentrum) stattfindenden 5. ordentlichen Hauptversammlung.
>> Zur Tagesordnung
Gurktaler Aktiengesellschaft
Wien, FN 389840w
ISIN AT0000A0Z9G3 (Stammaktien)
ISIN AT0000A0Z9H1 (Vorzugsaktien)
("Gesellschaft")
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 9. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 23. September 2021, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenz-versammlung mit physischer Anwesenheit abgehal-ten werden. Situationsbedingt behält sich der Vor-stand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenndie verlässliche Durchführung der Hauptversamm-lung am 23.09.2021 nicht gesichert erscheint, insbe-sondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltendenbehördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maß-nahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden.
Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung findet nicht statt.
Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden.
Wenn Sie als Aktionär an der kommenden Hauptversammlung am 23. September 2021 teilnehmen wollen, besuchen Sie bitte einige Tage vor diesem Tag die Homepage der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw. http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung , um sich über allenfalls geänderte COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.
>> Zur Tagesordnung
Gasteiner Bergbahnen
Aktiengesellschaft
5630 Bad Hofgastein, FN 54504d
Einladung
zu der am Freitag, den 24. September 2021,um 17.00 Uhr in der "Fest Alm", Schlossgasse 1,5630 Bad Hofgastein, stattfindenden
42. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
Gasteiner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Die Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden. Situationsbedingt behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, wenn die verlässliche Durchführung am genannten Termin nicht gesichert erscheint, insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 von staatlichen Behörden getroffen werden.
Für teilnehmende Aktionäre ist eine vorherige Anmeldung per Mail an aktien@skigastein.com erforderlich.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019/20.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019/20.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20.
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/21.
>> Zu den Unterlagen der Hauptversammlung
Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen Holding AG
Politische Gemeinde Bad Kleinkirchheim
FN 136163s
Einladung
zur
30. ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 30. ordentlichen Hauptversammlung der Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen Holding AG, die am Donnerstag, 9. September 2021, um 13.00 Uhr im Explorer Hotel Bad Kleinkirchheim – Meetingraum (3. OG) in 9546 Bad Kleinkirchheim, Dorfstraße 24 stattfindet, ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Aktueller Situationsbericht des Vorstandes
4. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.10.2020 samt Lagebericht, des Vorschlages für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2019/20
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019/20
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/20
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20
8. Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020/21
9. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21
10. Beschlussfassung über die Genehmigung der Übertragung und des Verkaufes von Aktien gemäß § 7 (Paragraph sieben) der Satzung
11. Allfälliges
Stimmrechtskarten einen längeren Zeitraum ein. Wir ersuchen Sie daher um zeitgerechtes Erscheinen, damit wir trotzdem pünktlich mit der Hauptversammlung beginnen können. Weiters ersuchen wir Sie die zu diesem Zeitpunkt aktuell geltenden Covid-Maßnahmen einzuhalten.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung liegen ab dem 18. August 2021 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft unter folgender Adresse zur Einsicht auf:
Bad Kleinkirchheimer Bergbahnen Holding AG
Dorfstraße 74
9546 Bad Kleinkirchheim
E-Mail: bergbahnen@ski-thermen.com
Telefax Nr.: 04240/8282-180
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstitutes hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Festgestellt wird, dass sämtliche Zwischenscheine für die auf Name lautenden Stückaktien bei der Gesellschaft erliegen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform erteilt werden und ist an die oben genannte Postanschrift zu übermitteln. Dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht ist im Original der Gesellschaft vorzulegen bzw. vorab per Post (Original) oder mittels Scans per E-Mail (Original bei Sitzung vorlegen) an die Gesellschaft zu übermitteln.
524198
Vorstand:
Hansjörg PFLAUDER e.h.
Hansjörg PFLAUDER e.h.
CLEEN Energy AG
FN 460107d
mit dem Sitz in Haag
ISIN AT0000A1PY49
Einladung
zu der am Mittwoch, 9. September 2021, um 13 Uhr im Allianz Stadion, Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien, stattfindenden
5. ordentlichen Hauptversammlung
der CLEEN Energy AG
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des Corporate Governance-Berichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Zuteilung von Aktienoptionen an den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020.
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
6. Beschlussfassung über
i) die Änderung des Bedingten Kapitals 2018 gemäß Punkt II. 4.5. b) der Satzung der Gesellschaft zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG und
ii) die Änderung der Satzung in Punkt II. 4.5.
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
8. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021.
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Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft
FN 78485w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Dienstag, den 14. September 2021, um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
35. ordentlichen Hauptversammlung
Die Gesellschaft hat die ursprünglich für den 20. Mai 2021 geplante ordentliche Hauptversammlung im April 2021 vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie verschoben.
Die oberste Prämisse für die Gesellschaft ist dabei selbstverständlich weiterhin der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere der Aktionärinnen und Aktionäre. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Um Ansammlungen mehrerer Personen bestmöglich zu vermeiden und Abstandsregeln einhalten zu können, wird aus diesem Grund etwa auf das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung verzichtet. Um ein potenzielles Ansteckungsrisiko zu minimieren, werden organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 35. ordentlichen Hauptversammlung gebeten werden, einen Mund-Nasenschutz mitzuführen und zu nutzen.
All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir leisten in dieser herausfordernden Situation gemeinsam mit Ihnen, unseren geschätzten Aktionärinnen und Aktionären, einen wichtigen Beitrag im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung.
Wenngleich die Gesellschaft stets einen direkten und intensiven Dialog mit ihren Aktionärinnen und Aktionären sucht, empfiehlt die Gesellschaft aufgrund der COVID-19 Pandemie, von der Möglichkeit der Bevollmächtigung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Dr. Verena Brauner (Vertreter vom Interessensverband der Anleger, IVA) Gebrauch zu machen.
Die Gesellschaft behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 zu treffen und die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Situation etwaig auch kurzfristig abzusagen und neu anzuberaumen.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Einberufung
zu der am Freitag, 10. September 2021, um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Betriebsrestaurant der OMV Aktiengesellschaft, Trabrennstraße 6–8, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Krieau),
auf Ersuchen der Aktionärin Österreichische Beteiligungs AG mit dem Sitz in Wien gemäß § 105 Abs. 3 Aktiengesetz ( "AktG" ) stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre erforderlich.
Die Hauptversammlung am 10. September 2021 wird daher im Sinne des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ("COVID-19-GesG" ) in der geltenden Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung; "COVID-19-GesV" ) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies hat insbesondere zur Folge, dass Aktionäre nicht physisch an der Versammlung teilnehmen können, sondern die Möglichkeit haben werden, die Hauptversammlung über das Internet optisch und akustisch in Echtzeit mitzuverfolgen.
Die Stimmabgabe sowie die Ausübung des Antragsrechts und des Rechts, Widerspruch zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Das Auskunftsrecht kann durch jeden Aktionär während der virtuellen Hauptversammlung selbst ausgeübt werden. Fragen sind ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu senden: fragen.omv@hauptversammlung.at. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 118 Abs. 1 AktG den Aktionären nur über Angelegenheiten der Gesellschaft Auskunft zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Sollte kein Antrag nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten) gestellt werden, sind entsprechende Auskunftsverlangen von Aktionären gemäß § 118 Abs. 1 AktG daher nur insofern beachtlich, als die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Tagesordnungspunkts "Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat" erforderlich ist.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs. 4 AktG.
Unsere Aktionäre können die Hauptversammlung am 10. September 2021 ab ca. 10:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet über einen Link, der unter www.omv.com/ hauptversammlung abrufbar sein wird, in Echtzeit verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login ist für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung in Echtzeit haben unsere Aktionäre die Möglichkeit, an der Versammlung von jedem Ort aus durch eine akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit teilzunehmen, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung (einschließlich der Generaldebatte bzw. Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung) zu folgen und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiweg-Verbindung und ermöglicht auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs. 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd § 102 Abs. 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die "Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an ao HV 2021", die ab spätestens 20. August 2021 unter www.omv.com/hauptversammlung bereitgestellt ist, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung dieser Information und der darin beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen.
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Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.547.892
Kollektivvertrag
KV 443/2021. Am 25. März 2021 haben die Österreichische Zahnärztekammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag "Corona-Test" für die Angestellten bei Zahnärzten abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet Österreich; 2) für alle Ordinationen/Praxen/Gruppenpraxen die der Österreichischen Zahnärztekammer angehören; 3) für alle Arbeitnehmer, die in einer Ordination/Praxis/Gruppepraxis im Sinne 2) beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Test, Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen von FFP2-Schutzmasken und ist am Tag des Inkrafttretens der Verordnung aufgrund von § 1 Abs. 5c Covid-19-MG in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2021. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 443/2021, Katasterzahl XXII/ 96/44, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, 4. August 2021
524163
Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2021-0.547.892
Kollektivvertrag
KV 444/2021. Am 26. Mai 2021 haben die "Ärztekammer für Burgenland und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen und Kinder- und Jugendwohlfahrt, einen Kollektivvertrag (Corona-Test/Schutzimpfung) für Angestellte bei Ärzt*innen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten im Burgenland abgeschlossen, der am 26. Mai 2021 in Kraft getreten ist und bis 31. August 2021 gilt. Der Kollektivvertrag regelt das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärzt*innen, in ärztlichen Gruppenpraxen und in den Primärversorgungseinheiten, die der Ärztekammer für Burgenland angehören, auf welche das Angestelltengesetz Anwendung findet. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Dienstverhinderung bei SARS-CoV-2 Test, Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen sowie Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen von FFP2-Schutzmasken und wurde unter Registerzahl KV 444/2021, Katasterzahl XXII/96/45, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, 4. August 2021
524165
Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805a
ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
("Gesellschaft")
für Mittwoch, den 8. September 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, Am Europlatz 2,1120 Wien, Österreich
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung sowie zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen.
Die Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am 8. September 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung am 8. September 2021 (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter im Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.atder Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Somit haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung am 8. September 2021 ab ca. 10:00 Uhr MESZ zu folgen und die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Der Zugang erfolgt über www.kapsch.net/ktc/ir oder www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting (die "Internetseite der Gesellschaft" ). Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) hingewiesen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
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Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft
SCHÖNES WOHNEN
reg. Gen. m.b.H.
1190 Wien, Bockkellerstraße 1/8/4
Einladung
zu der am
Donnerstag, dem 19. August 2021, um 15.30 Uhr,
in der "Hütte am Bellevue", Bellevuestraße,
1190 Wien, stattfindenden
ordentlichen Generalversammlung
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung durch die Obfrau und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Prüfung der Einhaltung und Festlegung der gemäß COVID-19-Gesetzgebung erforderlichen Maßnahmen (sofern die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Generalversammlung für 30 Minuten unterbrochen *)
2. Ernennung eines Schriftführers und zweier Stimmenzähler
3. Wahl von zwei Protokollbeglaubigern
4. Bericht des Vorstandes
5. Verlesung und Erklärung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2019
6. Bericht des Aufsichtsrates
7. Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Lagebericht 2019 sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2019, vorbehaltlich der gesetzlichen Prüfung
* Die Generalversammlung ist gemäß § 31 GenG beschlussfähig, wenn wenigstens der zehnte Teil der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Gemäß § 32 GenG iVm § 32 der Satzung ist die Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände, ausgenommen jene nach § 32 Abs. 4 der Satzung, beschlussfähig.
Wien, am 04.08.2021
524073
Für den Vorstand:
Mag. Aglaia Valentin e.h.
(Obfrau)
Arndt Freiberger e.h.
(Obfrau-Stellvertreter)
Mag. Aglaia Valentin e.h.
(Obfrau)
Arndt Freiberger e.h.
(Obfrau-Stellvertreter)