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Veröffentlichungen der Unternehmen & Verordnungen des Bundesministers für Inneres


Austria Email Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Knittelfeld, FN 99418d
Einladung
zu der, am 14. Juni 2022, um 11:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 8720 Knittelfeld, Austriastraße 6
stattfindenden,
45. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:


I. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 samt Anhang, Lagebericht, Ergebnisverwendungsvorschlag und Bericht des Aufsichtsrats.
II. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021.
III. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021.
IV. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
V. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
VI. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022.
Ab 24. Mai 2022 stehen die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG zu den regulären Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) den Aktionären am Firmensitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung. Zusätzlich wird jedem Aktionär auf Verlangen (per ­E-Mail cprocyk@austria-email.at) unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übermittelt.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung, sohin nach der Eintragung im Aktienbuch am 14. Juni 2022 um 11:00 Uhr österreichische Zeit.

Nur solche Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 9. Juni 2022 per Post/Bote (Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld) oder per E-Mail zH Frau Christine Procyk (cprocyk@austria-email.at) zugeht.

Für die Anmeldung zur Hauptversammlung wird die Verwendung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austria-email.at zugänglichen Musterformulars empfohlen.

Es steht Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gemäß § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über Erteilung und Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld) oder E-Mail (cprocyk@austria-email.at) zH Frau Christine Procyk übermittelt werden.

Der Vorstand hat beschlossen, die 45. ordentliche Hauptversammlung der Austria Email AG im Sinne der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer als "virtuelle" Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre abzuhalten. Die Teilnahme der Aktionäre kann von jedem Ort aus mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung bzw. unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 COVID-19-GesV nur mittels akustischer Zweiweg-Verbindung in Echtzeit erfolgen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und/oder dessen Stellvertreterin, die beiden Vorstandmitglieder sowie der beurkundende Notar werden am Sitz der Gesellschaft physisch anwesend sein.

Jene teilnahmeberechtigten Personen, die sich rechtzeitig für die Hauptversammlung anmelden, erhalten spätestens am 13. Juni 2022 die für die Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten. Die Einwahl ist am 14. Juni 2022 ab 10:45 Uhr möglich.

Die Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung werden außerdem zugleich mit den Informationen gemäß § 108 Abs. 3 AktG bereitgestellt und sind ab 24. Mai 2022 auf der Internetseite www.austria-email.at abrufbar.

Fragen bzw. Einwände zu den am 24. Mai 2022 auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten Beschlussvorschlägen können gerne in Form einer E-Mail an Frau Christine Procyk (cprocyk@austria-email.at) unter Angabe des Stichwortes "Hauptversammlung" gerichtet werden.

Knittelfeld, im Mai 2022
529241

Der Vorstand

 

SUPERFUND SICAV


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SUPERFUND SICAV
Société d’Investissement à Capital Variable
2, rue d’Alsace, L-1122 Luxembourg
Handelsregister Luxemburg Nr. B 54 921
(die "Gesellschaft")
EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER GESELLSCHAFT
Luxembourg, den 17. Mai 2022

Sehr geehrter Gesellschafter,

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat die Ehre, die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung (die "Versammlung") einzuladen, die (unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergriffenen Gesundheitsmaßnahmen), am eingetragenen Sitz der Gesellschaft, 2, Rue d' Alsace, L -1122 Luxemburg, am 26. Mai 2022 um 11.00 Uhr stattfinden wird. Die Aktionäre sind aufgefordert, vorzugsweise per Vollmacht, über folgende Tagesordnungspunkte zu entscheiden.

>> Zur Tagesordnung

 

EINBERUFUNG
der am Donnerstag, dem 23. Juni 2022 um 9.00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV), stattfindenden
25. ordentlichen Hauptversammlung
der
Wiener Börse AG

Die Tagesordnung lautet:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlages über die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz;
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021;
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022;
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021.
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG, das sind die Vorschläge des Vorstandes der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 ,3 und 5, die Vorschläge des Aufsichtsrates der Wiener Börse AG gemäß § 108 Abs. 1 und 2 AktG zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, also ab Donnerstag, dem 2. Juni 2022 in den Geschäftsräumlichkeiten der Wiener Börse AG in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, 1. Stock, in der Abteilung Legal & Compliance zur Einsicht durch die Aktionäre auf. Abschriften dieser Unterlagen liegen in der Abteilung Legal & Compliance zur Entnahme durch Aktionäre auf oder werden Aktionären auf Verlangen auf dem Postweg mittels eingeschriebenen Briefes oder im Wege der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet. Wir ersuchen, ein derartiges Verlangen an die E-Mail-Adresse legal@wienerboerse.at zu richten.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung in Verbindung mit § 112 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 111 Absatz 1 erster Satz AktG nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Montag, der 13. Juni 2022 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der 25. ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Montags, 13. Juni 2022 (Nachweisstichtag) Aktionär ist.

Aktionäre müssen zur Hauptversammlung zugelassen werden, wenn ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, also am Montag, dem 20. Juni 2022 in Textform ausschließlich an eine der unten angeführten Adressen zugegangen ist.

Per Post:
Wiener Börse AG
Legal & Compliance
Wallnerstraße 8, 1010 Wien
Per Telefax:
0043 1 531 65 280
Per E-Mail:
legal@wienerboerse.at , wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden und ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln. Der Widerruf einer Vollmacht hat in Schriftform zu erfolgen und ist der Gesellschaft ausschließlich an die unten angeführte Adresse zu übermitteln.

Per Post:
Wiener Börse AG
Legal & Compliance
Wallnerstraße 8, 1010 Wien
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Die Teilnahme an der 25. Hauptversammlung wird via Videokonferenz (Microsoft Teams) möglich sein. Ein entsprechender Teilnahme-Link wird an Sie bzw. Ihren Vertreter rechtzeitig ausgesendet. Mittels dieser akustischen und optischen Verbindung haben die Aktionäre unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel die Möglichkeit, den gesamten Verlauf der Hauptversammlung zu verfolgen, Fragen zu stellen sowie an der Beschlussfassung teilzunehmen. Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist. Die Wiener Börse AG ist für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 25. ordentliche Hauptversammlung aufgenommen wird. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzinformation:
https://www.wienerborse.at/rechtliches/datenschutz.

Wien, am 30. März 2022
529503

Der Vorstand der Wiener Börse AG

 

Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h/ISIN AT0000767306
Einladung zur 33. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 10. Juni 2022, um 10:30 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften abgehalten.

TAGESORDNUNG


1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

>> Zu den Unterlagen der Hauptversammlung

 

STRABAG SE
Villach, FN 88983h
ISIN AT000000STR1
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
18. Ordentlichen Hauptversammlung
der STRABAG SE


am Freitag, dem 10.6.2022, um 10:00 Uhr in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli Kristall".

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 10.6.2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der STRABAG SE am 10.6.2022 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, statt.

Der Vorstand


>> Zur Tagesordnung

 

ViennaEstate Immobilien AG
FN 280263b
(die "Gesellschaft")
Einladung
zu der am 08. Juni 2022, um 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Wiener Privatbank SE, 1010 Wien, Parkring 12
als virtuelle Versammlung
stattfindenden
16. ordentlichen Hauptversammlung
der ViennaEstate Immobilien AG


mit folgender Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 samt Anhang und Lagebericht sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021.
7. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Vorstand hat sich nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre sowie der übrigen Teilnehmer dafür entschieden, die 16. ordentliche Hauptversammlung erneut als virtuelle Versammlung gemäß § 1 COVID-19-GesG (BGBl. I 2020/16 idF BGBl. I 2021/246) und § 1 Abs. 1 COVID-19-GesV (BGBl. II 2020/140 idF BGBl. II 2021/609) ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer abzuhalten. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können bei der Hauptversammlung Aktionäre und die übrigen Teilnehmer daher nicht physisch anwesend sein.

Die Hauptversammlung findet somit erneut lediglich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstands und des beurkundenden Notars am Ort der Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der Wiener Privatbank SE, 1010 Wien, Parkring 12, statt.

Die Informationen zur virtuellen Versammlung einschließlich der organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung werden gemäß § 3 Absatz 3 der COVID-19-GesV gesondert veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft unter "https://www.viennaestate.com" spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin dem 18. Mai 2022, abrufbar sein.

Teilnahmeberechtigt sind alle Aktionäre, die
(i) am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin am 29. Mai 2022, als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind
und
(ii) sich spätestens am 3. Werktag vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin am 2. Juni 2022, zur Hauptversammlung anmelden und diese Annahmeerklärung der Gesellschaft an diesem Tag zugeht.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Anmeldung fristgerecht per Post, per Boten, per Fax oder per E-Mail an die Gesellschaft z.H. Herrn Helmut Dietler, Fax: +43 (1)/236 01 55-111, E-Mail: hauptversammlung@viennaestate.com zu übermitteln.

Der Jahresabschluss per 31.12.2021 samt Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Gewinnverteilungsvorschlag und die Beschlussanträge der Verwaltung, sowie alle weiteren Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf. Die Aktionäre können diese Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 bis Abs. 5 AktG bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer +43 (1)/236 01 55-0 kostenfrei anfordern.

Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 113 und § 114 AktG mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich. Auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ist zulässig.

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen gesetzlicher Pflichten, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und zur Verteidigung gegen allfällige Rechtsansprüche personenbezogene Daten der Aktionäre. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Gesellschaft unter "https://www.viennaestate.com/datenschutzerklaerung" bereitgestellt.

Wien, am 10.05.2022
529392
Der Vorstand

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.326.609
Kollektivvertrag


KV 264/2022. Am 22. Dezember 2021 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisen Ware Austria AG (zum Kollektivvertrag vom 13. Dezember 2011, KV 339/2012, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des o. a. Kollektivvertrages unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine Regelung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Prämie. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 264/2022, Katasterzahl XV/71/11, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 5. Mai 2022
529412

 

38. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 8. Juni 2022
Wiener Privatbank SE
(FN 84890p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft" )
Einladung


zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Mittwoch, den 8. Juni 2022, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit,

im Hotel Intercontinental Wien, Johannesgasse 28, 1030 Wien, stattfinden wird.

Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für die Wiener Privatbank SE selbstverständlich höchste Priorität. Die Wiener Privatbank SE wird daher auch im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung je nach aktuellem COVID-19 Infektionsgeschehen und entsprechend der dann vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmte Sicherungsvorkehrungen treffen. So kann etwa die Einhaltung der "3-Regel" ("Geimpft, Getestet, Genesen") oder das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für Teilnehmer der Hauptversammlung verpflichtend sein. Wir bitten Sie diesbezüglich einige Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung die Homepage der Gesellschaft unter https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlungen/zu besuchen, um sich über die gesetzten COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu informieren.

>> Zur Tagesordnung

 

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Anlagenrecht
Kundmachung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und Zustellung von Schriftstücken im Großverfahren,
Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-17


Gemäß den §§ 44a ff, insbesondere § 44d und § 44f, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 16 und § 17 Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

Die Magyer Betriebs GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andrew P. Scheichl, Wipplinger­straße 20/8-9, 1010 Wien, hat mit Eingabe vom 11.11.2020 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben ­Bodenaushub- und Baurestmassendeponie "Magyer VIII" gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

1. Beschreibung des Vorhabens

Die geplante Bodenaushub- und Baurestmassendeponie "Magyer VIII" liegt in der Gemeinde Unter­siebenbrunn im Bezirk Gänserndorf. Die Deponie umfasst die firmeneigenen Grundstücke Nr. 440/1 bis 440/5, 442/1 sowie 442/2 der Katastralgemeinde Untersiebenbrunn.

Das geplante Projekt umfasst eine Fläche von ca. 13,25 ha und ein Verfüllvolumen von ca. 1.513.000 m³, welches sich in 193.000 m³ Bodenaushub und 1.320.000 m³ Baurestmassen teilt. Der Hochpunkt der Deponie befindet sich im südöstlichen Teil des Projektgebiets und weist eine Höhe von ca. 22,5 m über dem ursprünglichen Gelände auf. Aufgrund des möglichen Schüttvolumens von ca. 1.513.000 m³ und einer zu erwartenden Jahresdeponiemenge von ca. 84.000 m³ ist eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jahren vorgesehen.

Die Zufahrt wird dabei ausschließlich über die Landesstraße L2 bis zur Kreuzung mit dem Bergfeldweg und sodann in südsüdwestlicher Richtung entlang eines Feldweges zur etwa 500 m entfernten Einfahrt im Norden des Betriebsareals erfolgen.

Der Deponiebetrieb wird ganzjährig von Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr und an Samstag von 06:00 bis 15:00 Uhr stattfinden.

2. Mündliche Verhandlung

Gemäß § 16 UVP-G 2000 und § 44d AVG wird über das Ansuchen der Magyer Betriebs GmbH eine ­öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum:
13.06.2022: Eintragung in die Rednerlisten von 9:00 bis 9:30 UhrBeginn der Erörterung um 9:45 Uhr
14.06.2022: Beginn (Fortsetzung) der Erörterung um 9:00 Uhr
15.06.2022: Beginn (Fortsetzung) der Erörterung um 9:00 Uhr

Ort:
Aulandhotel Siebenbrunnerhof, Großer Saal, Hauptstraße 28, 2284 Untersiebenbrunn
Erforderlichenfalls wird die Verhandlung am 20.06.2022 fortgesetzt.

Die Verhandlung wird gemäß § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 auf folgende Fachbereiche eingeschränkt: Abfallchemie, Agrartechnik/Boden, biologische Vielfalt, Deponietechnik/Gewässerschutz, Geologie, Grundwasserhydrologie, Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung/Landschafts- und Ortsbild, Umwelthygiene und Verkehrstechnik.

Zum Verhandlungsverlauf:

Am 13.06.2022 können sich die Parteien und sonstige Beteiligte des Verfahrens in der Zeit von 9:00 bis 9:30 Uhr in die nach Fachbereichen aufgelegten Redelisten eintragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Eintragung in Redelisten nur am 13.06.2022 in der angegebenen Zeit möglich ist. Wortmeldungen können nur nach Maßgabe der Eintragungen in die Redelisten bzw. aufgrund expliziter Aufforderung der Verhandlungsleiterin abgegeben werden.

Beim Saaleinlass werden Sie an allen Verhandlungstagen ersucht, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch natürliche Personen, die volljährig und handlungsfähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, durch juristische Personen oder durch eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenvermerk. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis (§ 10 Abs. 1 AVG).

Information im Zusammenhang mit COVID 19:

Auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung allfällig gültigen Covid 19 – Bestimmungen wird hingewiesen.

3. Zustellung von Schriftstücken sowie Parteiengehör

In diesem Zusammenhang wird gemäß § 44f AVG mitgeteilt, dass

• Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom Februar 2022 zu den Themen Verkehrstechnik, Luftreinhaltetechnik und Lärmschutz
• Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom März 2022 zu den Themen Umschlüsselung des Abfallkatalogs auf Grundlage der Abfallverzeichnisverordnung 2020 und Luftreinhaltetechnik
• Projektergänzungen gem. § 12 Abs 6 UVP-G 2000 vom April 2022 zum Thema Luftreinhaltetechnik
• die Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen inkl. Anhang – Bedingungen, Maßnahmen, Auflagen sowie Befristungen und der Anhang – fachliche Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen/Einwendungen und
• die Teilgutachten zu den Fachbereichen Abfallchemie, Agrartechnik/Boden, Bautechnik, biologische Vielfalt, Deponietechnik/Gewässerschutz, Elektrotechnik, Forst- und Jagdökologie, Geologie, Grundwasserhydrologie, Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung/Landschafts- und Ortsbild, Umwelthygiene und Verkehrstechnik

in der Standortgemeinde Untersiebenbrunn sowie bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, während der jeweiligen Amtsstunden vom 04.05.2022 bis 29.06.2022 zur Einsicht aufliegen.

Die Schriftstücke gelten mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zu­gestellt.

4. Hinweise:

• Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin sämtliche Schriftstücke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können.
• Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel bei der Standortgemeinde kundgemacht.
• Die bezeichneten Schriftstücke können unter der Adresse
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html
auch im Internet während der nächsten acht Wochen eingesehen werden.
• Zu den unter Punkt 3 bezeichneten Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs. 3 AVG von den Parteien des Verfahrens eine schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 06.06.2022 eingebracht werden.
• Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, die dem Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 zugerechnet werden können und, soweit sie nicht als Formalparteien am Verfahren zu beteiligen sind, eine rechtserhebliche Einwendung gemäß § 44b Abs. 1 AVG während der öffentlichen Auflage vom 25.11.2021 bis einschließlich 07.01.2022 erhoben haben.
• Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt auch der im Zuge des UVP-Verfahrens gegründeten Bürgerinitiative zu.
• Gemäß § 44f Abs. 2 AVG hat die Behörde das Schriftstück während der Amtsstunden mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen,
– Verfahrensparteien ist auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes zuzusenden,
– sonstigen Beteiligten ist auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes auszufolgen und
– nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten ist das Schriftstück im Internet bereitzustellen.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl
529214

 

FREQUENTIS AG
mit dem Sitz in Wien
Firmenbuch-Nummer: FN 72115b
ISIN: ATFREQUENT09
EINBERUFUNG
zu der am Donnerstag, den 2. Juni 2022, um 10:00 Uhr MESZ, in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G, stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
der FREQUENTIS AG


Angesichts der COVID-19 Pandemie hat der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die 15. ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Damit sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch das Wohl und die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.

Die kommende ordentliche Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 2. Juni 2022 findet in Einklang mit § 1 Abs. 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG idgF) sowie der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV idgF) gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies bedeutet insbesondere, dass bei der Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 2. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter) nicht physisch anwesend sein können und daher auch nicht zum Veranstaltungsort zugelassen werden können. Die Hauptversammlung findet ausschließlich unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und/oder eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Vorstandsmitglieder, des beurkundenden Notars, des Vertreters des Abschlussprüfers und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter statt. Zudem werden die für die Organisation der Hauptversammlung notwendigen Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister vor Ort sein, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

>> Zur Tagesordnung

 

S IMMO AG
Wien
FN 58358x, ISIN AT0000652250
("Gesellschaft")
Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG
für Mittwoch, den 1. Juni 2022, um 13:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a.
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der S IMMO AG am 1. Juni 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der S IMMO AG am 1. Juni 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.simmoag@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV vollständig akustisch und ­optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 ab 13:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln unter www.simmoag.at/hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z. B. PC mit Monitor und Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Echtzeitübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldungen abgeben; zum Fragerecht siehe unten Punkt VI.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV hingewiesen.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters, Punkt VI., Unterpunkt 4. zur Ausübung des Auskunftsrechts von ­Aktionären und Punkt VI., Unterpunkt 5. zur Ausübung des Antragsrechts von Aktionären.

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Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft
1130 Wien, Hietzinger Kai 101–105
FN 157971k
Einladung

Die
26. ordentliche Hauptversammlung
der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft findet am Donnerstag, 2. Juni 2022, um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Allianz Elementar Versicherungs-AG, 1130 Wien, Hietzinger Kai 101-105, Kleiner Sitzungssaal (1. Stock-West) statt.

Der Vorstand beruft diese Hauptversammlung als "virtuelle Hauptversammlung" ein. Das bedeutet, dass die 26. ordentliche Hauptversammlung der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft am 2. Juni 2022 im Sinne des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) in der geltenden Fassung und der darauf basierenden Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von ­Beschlussfassungen auf andere Weise (BGBl. II 140/2020, COVID-19-GesV) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt wird.

Dies bedeutet weiters insbesondere, dass die 26. ordentliche Hauptversammlung der Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft am 2. Juni 2022 für die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten im Sinne von § 1 Abs. 1 COVID-19-GesG sowie der COVID-19-GesV als ­virtuelle Hauptversammlung und daher ohne deren physischen Präsenz stattfindet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für die beitragsleistenden Arbeitgeber und die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten somit nicht möglich ist, selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung zu kommen.

Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Krise behält sich die Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft vor, die 26. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

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FACC AG
mit dem Sitz in Ried i. Innkreis
FN 336290w
ISIN AT00000FACC2
("Gesellschaft")
Einberufung der 8. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG
für Dienstag, den 31. Mai 2022, um 11.00 Uhr, MESZ
Ort der Hauptversammlung im Sinne § 106 Z 1 AktG ist in A-4973 St. Martin im Innkreis, Breitenaich 52
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz

(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat unter Abwägung aller Aspekte und insbesondere zum Schutz der Aktionäre und zum Schutz der Teilnehmer der Hauptversammlung entschieden, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung in der oben angeführten Form, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.

Die Hauptversammlung der FACC AG am 31. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der FACC AG am 31. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie allenfalls von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in A-4973 St. Martin im Innkreis, Breitenaich 52, statt. Zudem werden die für die Organisation der Hauptversammlung notwendigen Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister vor Ort sein, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen, und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV (siehe dazu ausführlich Punkt V. " BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN").

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.facc@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. ("NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG") übermittelt haben.

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die FACC AG vor, diese ordentliche Hauptversammlung aus triftigemäß Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs. 4 AktG zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 31. Mai 2022 ab 11:00 Uhr, MESZ, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.facc.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV unter Punkt VII. ("INFORMATIONEN ÜBER DIE ORGANISATORISCHEN UND TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 8. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AM DIENSTAG, DEN 31.MAI.2022 UM 11:00 UHR ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 3 ABS. 3 IVM § 2 ABS. 4 COVID-19-GESV") hingewiesen.

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AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus
Abteilung Anlagenrecht
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren – EDIKT zu Kennzeichen WST1-UG-25-2020


Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die HolzRec Recycling & Verwertung GmbH und FRITZ EGGER GmbH & Co. OG, vertreten durch die SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, haben mit der Eingabe vom 28.07.2021, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben "Altholzaufbereitung am Standort KG Oberndorf in der Ebene und KG Unterradlberg" gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Firma HolzRec Recycling & Verwertung GmbH betreibt seit 2003 eine Abfallbehandlungsanlage zur Lagerung und Behandlung von Holzabfällen. Diese Anlage befindet sich in der Stadtgemeinde St. Pölten und der Stadtgemeinde Herzogenburg. Die Abfallbehandlungsanlage ist mit Genehmigungsbescheiden gemäß § 37 AWG 2002 abfallrechtlich bewilligt. Der aktuelle Konsens bezüglich der Behandlung (Zerkleinerung) von nicht gefährlichen Holzabfällen beträgt 36.000 t/a bzw. 139 t/d. Die Firma HolzRec Recycling & Verwertung GmbH plant diese Kapazität um ca. 326 t/d bzw. 84.000 t/a, auf ca. 465 t/d bzw. ca. 120.000 t/a zu erhöhen. Um dies zu erreichen, soll eine stationäre Altholzaufbereitungsanlage errichtet werden. Nach der Zerkleinerung des Altholzes soll dieses nicht mehr ausschließlich am Lagerplatz zwischengelagert und per LKW abtransportiert, sondern durch eine neu zu errichtende Förderbandanlage direkt zum angrenzenden Spanplattenproduzenten Firma FRITZ EGGER GmbH & Co. OG transportiert werden.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 28.04.2022 bis einschließlich 13.06.2022 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Herzogenburg und St. Pölten sowie bei der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 28.04.2022 bis einschließlich 13.06.2022 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 28.04.2022 bis einschließlich 13.06.2022, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative) gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

5. Zustellung von Schriftstücken

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

6. Wichtige Informationen im Zusammenhang mit COVID 19:

Auf § 3 des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes – COVID-19-VwBG, BGBl. I Nr.235/2021 der geltenden Fassung wird hingewiesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011086

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per E-Mail bei der Behörde über das Verfahren zu informieren und bringen Sie allfällige Stellungnahmen oder Einwendungen schriftlich in das Verfahren ein.

Auf die Möglichkeit der Vertretung gemäß § 10 AVG wird hingewiesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768

NÖ Landesregierung

Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker
529076

 

EINLADUNG
an die Aktionärinnen und Aktionäre und Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht
gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen der

Volksbank Steiermark AG
8010 Graz, Schmiedgasse 31, FN 421966p
mit dem Sitz in politischer Gemeinde Graz
zu der am Mittwoch, 25. Mai 2022, 10:00 Uhr, als virtuelle Versammlung (Webex-Konferenz)
gemäß § 1 COVID-19-GesG idgF bzw. gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfindenden
8. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:


1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2021
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
6. Kenntnisnahme der Bestellung des Abschluss- und Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2023
7. Allfälliges

Die 8. ordentliche Hauptversammlung der Volksbank Steiermark AG, FN 421966p ("Volksbank" oder die "Gesellschaft"), vom 25. Mai 2022 (die "Hauptversammlung") wird zum Schutz der Aktionäre und ­Aktionärinnen sowie der übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 BGBl. I 2020/16 idF BGBl. I 2021/246 (das "Gesetz"), und – wie darin im Einzelnen ausgeführt – gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise, veröffentlicht am 08.04.2020 in BGBl. II 2020/140 idF BGBl. II 2021/609 (die "Verordnung"), bzw. gemäß Punkt VI. 26.6. der Satzung idgF stattfinden.

Der Vorstand hat sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung (siehe § 1 Absatz 1 der Ver­ordnung) einzuberufen und abzuhalten, weil der Vorstand dadurch die Interessen der Gesellschaft ­einerseits sowie der Aktionäre und Aktionärinnen andererseits in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände bestmöglich gewahrt sieht und weil die Abhaltung als virtuelle Versammlung diesen Interessen besser dient als eine Verschiebung auf einen ungewissen Zeitpunkt.

Virtuelle Versammlung bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung Aktionäre und Aktionärinnen und übrige Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht physisch anwesend sein können und dürfen.

In diesem Sinn weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine physische Teilnahme (und somit eine Anwesenheit im Sitzungszimmer im 3. Stock) der Aktionäre und Aktionärinnen und der übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Hauptversammlung nicht möglich sein wird.

Die Aktionäre und Aktionärinnen und übrigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können an der Hauptversammlung von jedem Ort aus über Webex-Konferenz mit akustischer und optischer Verbindung in Echtzeit teilnehmen sowie ihre Aktionärs- und sonstigen Rechte gemäß den Bestimmungen der Verordnung dadurch ausüben, dass sie selbst Wortmeldungen bis zu einem jeweils zu bestimmenden Termin vor und während der Hauptversammlung abgeben sowie zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss.

Die genauen Informationen zur und Modalitäten der virtuellen Versammlung einschließlich der organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung ausdrücklich einer Bekanntgabe ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung vorbehalten.

Dessen ungeachtet behält sich der Vorstand der Gesellschaft vor, die Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen, wenn die verlässliche Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Versammlung zB aus organisatorischen oder technischen Gründen nach Einschätzung des Vorstands nicht gewährleistet sein sollte. Die Vollmacht eines Aktionärs bzw. einer Aktionärin muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt oder nachprüfbar festgehalten werden. Die Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort ist aufgrund des Charakters als virtuelle Versammlung ausgeschlossen.

Gemäß der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch am Beginn des Tages der Hauptversammlung eingetragen sind und die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich
• per Post bei der Volksbank Steiermark AG, Vorstandssekretariat, 8010 Graz, Schmiedgasse 31, oder
• per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr. +43 050901 8059 oder
• per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
anmelden.

Aktionäre können sich nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder durch ein einzelnes Organmitglied eines Aktionärs oder durch Personen vertreten lassen, die zur berufsmäßigen Parteienvertretung unter Wahrung eines Berufsgeheimnisses befugt sind. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die nach Ausübung des Stimmrechts von der Gesellschaft zurückbehalten wird.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen haben das Recht, an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren.

Die Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationskapital sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung zugelassen, soferne sie bei der ordentlichen Hauptversammlung den Nachweis hierfür durch Vorlage eines max. 10 Tage alten Depotauszuges erbringen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung für Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen richtet sich nach dem Besitz dieser Kapitalanteile ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder dieser Partizipationsscheine zu Beginn der Hauptversammlung.

Zur Teilnahme sind solche Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder von Partizipationsscheinen berechtigt, die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung zugeht.

Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheinen können sich
• per Post bei der Volksbank Steiermark AG, Vorstandssekretariat, 8010 Graz, Schmiedgasse 31, oder
• per Telefax, z.H. Vorstandssekretariat, Telefax-Nr. +43 050901 8059 oder
• per E-Mail (gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at), wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
anmelden.

Jeder Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizi­pationsscheinen, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen ­Vertreter zu bestellen, der im Namen des Kapitalanteilsinhabers ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhabers an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Kapitalanteilsinhaber ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG oder Partizipationsscheininhaber, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht erfolgt spätestens bei der Anmeldung.

Sämtliche Unterlagen liegen ab dem 25.04.2022 für Aktionäre, Inhaber von Kapitalanteilen ohne Stimmrecht gemäß Art. 28 CRR bzw. § 26a BWG und Partizipanten in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, Schmiedgasse 31, 8010 Graz (1. Stock, Vorstandssekretariat) zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf. In Anbetracht der aktuellen Situation ersuchen wir davon Abstand zu nehmen, unsere Geschäftsräumlichkeiten aufzusuchen. Abschriften zu sämtlichen Unterlagen im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können von Aktionären ab 25.04.2022 auch kostenlos unter folgender Mail-Adresse: gabi.stoeckelmayr@volksbank-stmk.at angefordert werden:

Die Aktionäre werden weiters auf ihre Rechte gemäß § 108 Abs. 3 und 5 AktG hingewiesen.

Graz, am 22. April 2022
528734

DER VORSTAND

GD Mag. Regina Ovesny-Straka
Dir. DI Monika Cisar-Leibetseder
Dir. Ing. Hannes Zwanzger

 

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643w
ISIN AT0000728209
("Gesellschaft")
Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
für Dienstag, den 24. Mai 2022, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist in der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)
I. ABHALTUNG ALS
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschafts-rechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 24. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 24. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.manner@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.manner.at als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) hingewiesen.

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Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022.0-286.524
Kollektivvertrag


KV 228/2022. Am 17. Dezember 2021 haben der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2020, KV 402/2021) für pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2022 gilt bzw. bis zu einer etwaigen Aufhebung der diesem Kollektivvertrag zugrunde liegenden Verordnung zu § 1 Abs. 5c COVID-19-Maßnahmengesetz. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; 2) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; 3) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen und wurde unter Registerzahl KV 228/2022, Katasterzahl XV/74/2, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 19. April 2022
529061

 

Erste Group Bank AG


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Erste Group Bank AG
FN 33209m
(ISIN AT0000652011)

Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG für Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft am Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1.

I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen

Die Mitglieder des Vorstands haben nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie, der Unmöglichkeit, deren weiteren Verlauf vorherzusehen und der Notwendigkeit von Planungssicherheit bei der Organisation einer Hauptversammlung die bestehende gesetzliche Regelung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG ("COVID-19-GesG", BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV ("COVID-19-GesV", BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der teilnehmenden Personen als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 Aktionär:innen nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter:innen in 1100 Wien, Am Belvedere 1, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu den bereits bekannten Modifikationen des gewohnten Ablaufs einer physischen Hauptversammlung und der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an eine von der Gesellschaft vorgeschlagene besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionär:innen im Wege der elektronischen Kommunikation selbst ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft fragen.erste@hauptversammlung.at, sofern die Aktionär:innen rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und eine besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG datenschutzrechtlich zulässig.

Alle Aktionär:innen können an der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionär:innen die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind dafür nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Liveübertragung der virtuellen Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.

Die einzelne Aktionär:in kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen, welche spätestens ab 27. April 2022 im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung verfügbar ist.

Wir bitten die Aktionär:innen um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.

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Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft FN 78485w mit dem Sitz in Wien ("Gesellschaft") Einladung zu der am Donnerstag, den 19. Mai 2022, um 10:00 Uhr in 1210 Wien, "Peak Vienna", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock stattfindenden 36. ordentlichen Hauptversammlung


Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, die 36. ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung abzuhalten, und zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sieht es so aus, dass die Pandemiesituation dies auch zulassen wird. Allerdings ist, wie auch in den letzten Jahren, die oberste Prämisse für die Gesellschaft dabei selbstverständlich weiterhin der Schutz der Gesundheit ­aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere der Aktionärinnen und Aktionäre. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Um Ansammlungen mehrerer Personen bestmöglich zu vermeiden und Abstandsregeln einhalten zu können, wird aus diesem Grund etwa auf das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung verzichtet. Um ein potenzielles An­steckungsrisiko zu minimieren, werden organisato­rische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 36. ordentlichen Hauptversammlung gebeten werden, einen Mund-Nasenschutz mitzuführen und zu nutzen.

All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir leisten in dieser herausfordernden Situation gemeinsam mit Ihnen, unseren geschätzten Aktionärinnen und Aktionären, einen wichtigen Beitrag im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung.

Wenngleich die Gesellschaft stets einen direkten und intensiven Dialog mit ihren Aktionärinnen und Aktionären sucht, empfiehlt die Gesellschaft aufgrund der COVID-19 Pandemie insbesondere vulnerablen Aktionärinnen und Aktionären, von der Möglichkeit der Bevollmächtigung der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Dr. Verena Brauner (Vizepräsidentin des Interessensverbands der Anleger, IVA) Gebrauch zu machen.

Die Gesellschaft behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 zu treffen und die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Situation etwaig auch kurzfristig abzusagen und neu anzuberaumen.

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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 20. Mai 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)
in Wien stattfindenden
31. ordentlichen Hauptversammlung


ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄR:INNEN

Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Aufgrund § 1 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung sowie § 2 Absatz 3 ­COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung beschloss der Vorstand die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 Aktionär:innen (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in Wien statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV verlangt bestimmte Vorkehrungen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionär:innen selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.vig@hauptversammlung.at.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Alle Aktionär:innen der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 20. Mai 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung virtuell verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionär:innen, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg-Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126 Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) sowie auf die Informationen über die Rechte der Aktionär:innen hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionär:innen in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.

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VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen.
Einladung
zu der am Donnerstag, den 28. April 2022,
um 18:00 Uhr, im Volksbanksaal in der Volksbank
Vorarlberg e. Gen., in Rankweil
(Ringstraße 27, 6830 Rankweil) stattfindenden
134. ordentlichen Generalversammlung
als Sitzung des Genossenschaftsrates
der VOLKSBANK VORALBERG e. Gen.
(mit Sitz in Rankweil und der FN 58848t)
Tagesordnung:


1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ernennung a) eines Schriftführers
b) zweier Stimmenzähler
c) zweier Protokollbeglaubiger gemäß § 34 der Satzung

2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2021 sowie des Lageberichtes

3. Auskünfte an die Inhaber von Partizipationsscheinen gemäß § 26a Abs. 5 BWG und Berichterstattung gemäß § 65 Abs. 3 AktG

4. Bericht des Aufsichtsrates
4.1. Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrates
4.2. Verlesung der Kurzfassung des Revisionsberichtes des Österreichischen Genossenschaftsverbandes
4.3. Stellungnahme des Aufsichtsrates zum Prüf­ergebnis

5. Beschlussanträge des Aufsichtsrates
5.1. Genehmigung des Rechnungsabschlusses
5.2. Verwendung des Reingewinns
5.3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
5.4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
5.5. Wahlen in den Aufsichtsrat
Wiederwahl: Mag. (FH) Sabine Loacker LL.M. MSc
5.6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von bis zu 215.710 Stück eigener Partizipationsscheine im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebotes zum Zwecke der nachfolgenden Einziehung
5.7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur vereinfachten Herabsetzung des Partizipationskapitals durch Einziehung von bis zu 215.710 Stück eigener Partizipationsscheine zum Zweck der Reduzierung der Anzahl eigener Partizipationsscheine

6. Bericht Fit & Proper Policy der Volksbank Vorarlberg e. Gen.10.1 zur Kenntnisnahme

7. Allfälliges

Unterlagen zur Generalversammlung:

Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen ab 21.04.2022 bei der VOLKSBANK VORALBERG e. Gen., Vorstandssekretariat, Ringstraße 27, 6830 Rankweil, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch die Genossenschaftsräte auf, insbesondere:

• der Jahresabschluss 2021 der Volksbank Vorarlberg e. Gen. nach UGB
• der Anhang zum Jahresabschluss der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
• der Lagebericht der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
• eine Kurzfassung des Revisionsberichtes des ÖGV
• ein Exemplar der Fit & Proper Policy 10.1.

Diese Generalversammlung als Sitzung des Genossenschaftsrates ist gemäß § 36 der Satzung beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel aller Mitglieder des Genossenschaftsrates anwesend oder vertreten ist. Gemäß § 36 Abs. 4 der Satzung kann im Falle der Beschlussunfähigkeit nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder des Genossenschaftsrates über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände beschlossen werden.

Die Generalversammlung der Volksbank Vorarlberg findet unter Einhaltung der Covid-19 Sicherheitsbestimmungen statt. Daher bitte wir Sie beim Eintritt Ihren gültigen 3-G Nachweis vorzuzeigen.

528999

Der Vorstand der Volksbank Vorarlberg e. Gen.



 

Oberbank AG


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Oberbank AG, Linz
FN 79063 w
ISIN AT0000625108 ("Gesellschaft")

Einberufung der 142. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG
für Dienstag, den 17. Mai 2022 um 10:00 Uhr, MESZ
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in 4020 Linz, Untere Donaulände 28

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: AT0000625108202205170008

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Oberbank AG am 17. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Oberbank AG am 17. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie allenfalls von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 4020 Linz, Untere Donaulände 28, statt. Zudem werden die für die Organisation der Hauptversammlung notwendigen Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister vor Ort sein, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der spätestens am 26. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at/hauptversammlung zugänglichen Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") genannt.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.oberbank@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 ab 10:00 Uhr, MESZ, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.oberbank.at/hauptversammlunglivestream als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen.

Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

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UBM Development AG
Wien, FN 100059x
ISIN AT0000815402
("Gesellschaft")
Einberufung der 141. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Development AG
für Montag, den 16. Mai 2022, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist 1100 Wien, Laaer-Berg-Straße 43


I.ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der UBM Development AG am 16. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der UBM Development AG am 16. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Laaer-Berg-Straße 43, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an den Vorstand, ausschließlich unter: vorstand@ubm-development.com, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 16. Mai 2022 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.ubm-development.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) hingewiesen

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Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.273.321
Kollektivvertrag


KV 223/2022. Am 29. März 2022 haben die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS), die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft Vida, Fachbereich Soziale Dienste, einen Zusatz-Kollektivvertrag (Corona-Test) abgeschlossen, der am 1. Februar 2022 in Kraft und am 31. März 2022 außer Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für Mitglieder der Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS); 3) für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge, deren Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber Mitglied der BARS ist. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen betreffend Abgeltung der erforderlichen Test- und Wegzeit für SARS-CoV-2 Test, Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen sowie Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 223/2022, Katasterzahl XXII/96/17, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 12. April 2022

528953

 

KÄRNTNER
LANDESVERSICHERUNG
AUF GEGENSEITIGKEIT
Einberufung
der
43. ordentlichen Versammlung
der Mitgliedervertretung
für Dienstag den 17. Mai 2022, um 14 Uhr
im Schloss Maria Loretto, Lorettoweg 52,
9020 Klagenfurt

Tagesordnung:



1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses 2021 und Bericht des Vorstandes
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
4. Beitragsrückerstattung
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2023
6. Wahl Aufsichtsratsmitglieder
7. Allfälliges

Gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung ist für die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertretung die Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder erforderlich.

Ist die erforderliche Anzahl nicht erschienen, so kann die Versammlung über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder Beschluss fassen.

Vor Ort sind die zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlichen Maßnahmen nach dem zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Recht einzuhalten.

Aufgrund der Sondersituation in Zusammenhang mit Covid-19 bleibt die Durchführung der Sitzung als virtuelle Sitzung im Sinn des Covid19-GesG iVm der Covid19-GesV vorbehalten, sollte dies aus wichtigen Gründen erforderlich werden. Diesbezügliche Informationen werden den Mitgliedern der Mitgliedervertretung allenfalls zeitgerecht übermittelt.

Klagenfurt, 12. April 2022
528928

Der Vorstand

 

EINLADUNG
für die am Mittwoch, dem 20. April 2022, um 15:00 Uhr,
gemäß § 1 COVID-19-GesG ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfindende virtuelle
ordentliche 102. a.o. Generalversammlung
der
VB Verbund-Beteiligung eG
(mit Sitz in Wien und der FN 93724f)


HINWEIS gemäß § 32 Abs. 5 der Satzung:

Ist die erforderliche Anzahl der Mitglieder in der Generalversammlung nicht anwesend oder vertreten, so kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, beschlossen werden.

Tagesordnung:


1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit; Bestellung von Schriftführer, Protokollbeglaubigern und Stimmzählern
2. Genehmigung des Protokolls der 101. ordentlichen Generalversammlung vom 29.06.2021
3. Beschlussfassung über die Erteilung von Weisungen an den Vorstand der Genossenschaft über die Ausübung des Stimmrechts in den Beschlusspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der VOLKSBANK WIEN AG am 28.04.2022
4. Beschlussfassung über den Erwerb einer Beteiligung an der VBW eins Beteiligung eG
5. Aufnahme neuer Genossenschaftsmitglieder
6. Nachwahl in den Aufsichtsrat
7. Allfälliges

Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung sowie Vertretung durch Bevollmächtigte


Gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz wird die Generalversammlung ausschließlich im Wege einer virtuellen Generalversammlung durch­geführt. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jedes Mitglied der VB Verbund-Beteiligung eG berechtigt.

Das Stimmrecht ergibt sich aus der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile; jeder Genossenschaftsanteil gewährt das Recht auf eine Stimme.

Zum Zwecke der technischen Ermöglichung der Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung kontaktieren Sie uns bitte möglichst drei Werktage vorher per Telefon 0664/8163811 oder per E-Mail an dagmar.eichhorn@volksbankwien.at um sich anzumelden, sowie zur Einsicht in die Unterlagen während der Einberufungsfrist.

Genossenschafter erhalten nach Anmeldung von der Genossenschaft an die von ihnen genannte E-Mail-Adresse die Zugangsdaten, um die Teilnahme (einschließlich Wortmeldungen, Teilnahme an Abstimmungen und Erhebung von Widersprüchen) von jedem Ort aus zu ermöglichen.

Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir Sie, uns die Vollmachten möglichst drei Werktage vorab per Mail an dagmar.eichhorn@ volksbankwien.at zuzusenden. Das Original übermitteln Sie an die: VB Verbund-Beteiligung, Dietrichgasse 25, 1030 Wien.

Unterlagen zur Generalversammlung


Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen ab 13.04.2022 bei der VB Verbund-Beteiligung eG, Dietrichgasse 3, 1030 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:30 bis 15:00) zur Einsichtnahme durch die Genossenschafter auf.

Wien, am 12. April 2022
528905

Der Vorstand

Karl Kinsky, MBA, e.h.
Mag. Gerhard Wöber, e.h.


 

Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543f
ISIN AT0000922554
("Gesellschaft")
Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung
der Rosenbauer International AG
für Freitag, den 13. Mai 2022, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist 4060 Leonding, Paschinger Straße 90
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 13. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 13. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Haupt­versammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.rosenbauer@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.rosenbauer.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) hingewiesen.

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Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft


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Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ("Gesellschaft")

Einberufung der 104. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
für Mittwoch, den 11. Mai 2022 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktienge-sellschaft am 11. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Haupt-versammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am11. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, allenfalls von weiteren Mitgliedern des Auf-sichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der übrigen Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der spätestens am 20. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung zugänglichen Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") genannt.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse

fragen.btv@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11.Mai 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter btv.at/livestream als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

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GRAWE-Vermögensverwaltung
Einberufung
der
ordentlichen Versammlung
der Mitgliedervertretung
über das 193. Geschäftsjahr,
welche am Dienstag, dem 10. Mai 2022, um 10.30 Uhr, in der Helmut-List-Halle in 8020 Graz, Waagner- Biro-Straße 98a, abgehalten wird.

Tagesordnung:


1. Jahresabschluss 2021:

a) Vorlage der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichts­rates
b) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
d) Behandlung des Betriebsergebnisses

2. Wahl der Abschlussprüferinnen für den Jahresabschluss 2023

3. Beschlussfassung in den Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft fallen:

a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates
b) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
c) Behandlung des Betriebsergebnisses
d) Wahl der Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2023
e) Wahlen in den Aufsichtsrat

4. Konzernabschluss 2021:

Vorlage der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

5. Wahl der Konzernabschlussprüferinnen für den Konzernabschluss 2023

6. Bericht über den Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2022 der GRAWE Gruppe

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

8. Wahlen in die Mitgliedervertretung

Zum aktuellen Zeitpunkt ist trotz der besonderen ­Situation im Zusammenhang mit Covid-19 und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen geplant, die Versammlung der Mitgliedervertretung als Präsenzsitzung abzuhalten.

Der Vorstand behält sich jedoch die Möglichkeit der Abhaltung einer virtuellen Versammlung vor, sollte aufgrund von Maßnahmen der Regierung zum Termin der Versammlung eine Präsenzsitzung nicht durchführbar sein. Entsprechende Details werden den Mitgliedervertretern gegebenenfalls zeitgerecht übermittelt.
528839

Der Vorstand

 

EINLADUNG
für die am Donnerstag, 12. Mai 2022, um 11:00 Uhr,
gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz und gemäß der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer als virtuelle Versammlung stattfindende

49. ordentliche Hauptversammlung
der
immigon portfolioabbau ag i.A.
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 116476p

Teilnahme virtuelle Versammlung: Cisco Webex-Meeting (Teilnahmemöglichkeiten unter
https://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender/HV)

Tagesordnung:


1. Vorlage des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 samt Lagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 ­sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 gemäß § 211 Abs. 2 AktG
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Bericht über den Erwerb eigener Aktien, eigener Partizipationsscheine und eigener Partizipationszertifikate
6. Wahl des freiwilligen Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2022

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz iVm §§ 2 ff Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (Covid-19-GesV) findet die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer ausschließlich im Weg einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit als virtuelle Hauptversammlung statt. Der Abwickler hat sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung (siehe § 1 Abs. 1 der ­Covid-19-GesV) einzuberufen und abzuhalten, weil der Abwickler dadurch die Interessen der Gesellschaft einerseits sowie der Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen andererseits in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände bestmöglich gewahrt sieht und weil die Abhaltung als virtuelle Versammlung diesen Interessen besser dient als eine Verschiebung auf einen ungewissen Zeitpunkt.

Virtuelle Versammlung bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen sowie deren Vertreter nicht physisch anwesend sein können und dürfen. In diesem Sinn weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich sein wird.

Gemäß § 18 der Satzung sind jene Aktionäre zur Teilnahme berechtigt, die am Beginn des Tages der virtuellen Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Das Stimmrecht entspricht der Anzahl der voll eingezahlten Aktien, das heißt, jede voll eingezahlte Aktie ergibt eine Stimme.

Die Inhaber von Partizipationsscheinen der immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in gleicher Weise wie Aktionäre berechtigt, an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren. Sie haben zwecks Teilnahme ihre Partizipationsscheine bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen ­öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der virtuellen Hauptversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis spätestens 06.05.2022 zu erfolgen, sodass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der virtuellen Hauptversammlung mindestens drei Werktage liegen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens ­einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Im Fall depotverwahrter Partizipationsscheine ist zur Teilnahme auch eine Depotbestätigung in sinngemäßer Anwendung von § 10a AktG ausreichend, die spätestens am 09.05.2022 bei der Gesellschaft einzureichen ist. ­Inhaber von Partizipationsscheinen der Gesellschaft sind ausschließlich Inhaber von Wertpapieren über Partizipationskapital, die unmittelbar von immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) ausgegeben worden sind; das ist bei den Perpetual Non Cumulative Participation Capital Certificates (ISIN XS0359924643), die von Banque de Luxembourg ausgegeben worden sind, nicht der Fall.

Die Gesellschaft ist gemäß § 2 Abs. 5 Covid-19-GesV dazu verpflichtet, die Identität und Teilnahmeberechtigung sämtlicher Teilnehmer an der virtuellen Versammlung zu überprüfen (Identifikation). Daher können die Zugangs- und Einwahldaten zum passwortgeschützten Cisco Webex-Meeting erst nach Überprüfung der im Anmeldeformular angegebenen Teilnehmerdaten übermittelt werden. Die Übermittlung der Zugangsdaten an die Teilnehmer erfolgt an die im Anmeldeformular bekanntgegebene Kontaktadresse (E-Mail). Die Weitergabe der Zugangsdaten an Unberechtigte ist nicht gestattet. Dies entspricht der Identifikation bei der physischen Hauptversammlung und ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der virtuellen Versammlung gewährleisten zu können.

Aus organisatorischen Gründen und um ausreichend Zeit für die Identifikation der Teilnehmer zu haben, werden die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen ersucht, sich bis spätestens am dritten Werktag vor der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft mit Anmeldeformular zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung anzumelden (09.05.2022). Das Anmeldeformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar und wird auf Verlangen zugesendet. Für den Fall der Anmeldung erst am Tag der virtuellen Hauptversammlung (12.05.2022) wird die Gesellschaft die Identität zu diesem Zeitpunkt überprüfen und die Zugangsdaten erst nach Überprüfung der Identität und Bestätigung der Teilnahmeberechtigung übermitteln.

Zudem wird darum ersucht, Fragen an die Gesellschaft und deren Organmitglieder soweit möglich bereits im Vorfeld zur virtuellen Versammlung per Post, Telefax oder mittels E-Mail unter Verwendung des dafür zur Verfügung gestellten Frageformulars zu übermitteln, sodass das ausgefüllte Formular spätestens am 2. Werktag vor der virtuellen Versammlung (10.05.2022) bei der Gesellschaft einlangt. Das Frage- und Auskunftsrecht der Aktionäre wird dadurch nicht eingeschränkt und es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, während der virtuellen Hauptversammlung Fragen zu stellen. Das Frageformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar und wird auf Verlangen zugesendet.

Ergänzende Informationen und Details gemäß § 2 Abs. 4 Covid-19-GesV betreffend die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung, darunter insbesondere Hinweise zur verwendeten Software (Cisco Webex Meeting) und die technischen Teilnahmevoraussetzungen, Details zur Identifikation der Teilnehmer (einschließlich allfälliger Bevollmächtigter) und die Einzelheiten für die Ausübung des Stimmrechts, zur Abgabe von Wortmeldungen und zur Stellung von Anträgen, werden gemäß § 3 Abs. 3 Covid-19-GesV spätestens ab dem 21.04.2022 (21. Tag vor der Hauptversammlung) gemäß § 108 Abs. 3 bis Abs. 5 AktG am Sitz und auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt sowie auf Wunsch kostenlos zugesendet.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die folgenden Unterlagen liegen spätestens ab 21.04.2022 am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Stallburggasse 4, zur Einsicht auf:

• Abschluss für das Abwicklungsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 samt Lagebericht
• Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 iVm § 211 AktG
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung
• Unterlagen zu TOP 4 (Wahlen in den Aufsichtsrat)
• Vollmachts- und Widerrufsformular
• Anmeldeformular
• Frageformular

Sämtliche Unterlagen können ab sofort kostenlos unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Die oben angeführten Unterlagen werden überdies auf der Internetseite der immigon portfolioabbau ag i.A. unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender allgemein zugänglich gemacht.

Aus gegebenem Anlass ersuchen wir darum, von einer persönlichen Einsichtnahme in die Unterlagen in unseren Geschäftsräumlichkeiten abzusehen und stattdessen von den anderen Möglichkeiten zur Einsichtnahme (i.e. Download von der Internetseite, kostenlose Zusendung) Gebrauch zu machen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Die Ausübung des Stimmrechtes durch natürliche oder juristische Personen als Bevollmächtigte ist mit schriftlicher Vollmacht möglich, die bis spätestens 11.05.2022, 16.00 Uhr, bei der Gesellschaft zu Handen Gremialbetreuung, im Original per Post oder mittels Emails mit qualifizierter elektronischer Signatur einlangen muss. Auch Bevollmächtigte müssen sich bei der virtuellen Teilnahme entsprechend identifizieren. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt bzw. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender abrufbar. Eine Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung ist aufgrund des Charakters als virtuelle Versammlung ausgeschlossen.

Adresse für Anmeldung, Hinterlegungsbestätigung, Unterlagenanforderung und Vollmacht:

immigon portfolioabbau ag i.A.
Gremialbetreuung
Stallburggasse 4, 1010 Wien
E-Mail: immigonHV2022@nhp.at
Telefax: +43-1-512 28 65-21
Telefon: +43-676-9360964

Wien, im April 2022
528807

Der Abwickler

 

CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT


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CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien, FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien), ISIN AT0000641345 (Namensaktien)

Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
für Donnerstag, den 5. Mai 2022, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Die am 5. Mai 2022 stattfindende Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 5. Mai 2022 Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien, statt.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.caimmo@hauptversammlung.at.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Auf Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV ist dies datenschutzrechtlich zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 5. Mai 2022, ab 11:00 Uhr (Wiener Zeit) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.caimmo.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit durch eine akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der gesamten Hauptversammlung zu folgen und damit insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie den Abstimmungsvorgang zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Der einzelne Aktionär kann durch diese Übertragung dem Verlauf der Versammlung daher nur folgen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Als Aktionär der Gesellschaft benötigen Sie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ein funktionsfähiges Endgerät, wie zB einen Computer, Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone, sowie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos. Der Link zur Übertragung der Hauptversammlung findet sich auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unter https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/.

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV hingewiesen.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters, Punkt VI., Unterpunkt 4 zur Ausübung des Auskunftsrechts von Aktionären sowie Punkt VI., Unterpunkt 5 zur Stellung von Anträgen, Erteilung von Stimmrechtsweisungen und Erhebung von Widerspruch von Aktionären.

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Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.250.339
Kollektivvertrag


KV 205/2022. Am 12. Jänner 2022 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Winzergenossenschaften in Niederösterreich (zum Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007, KV 394/2007, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und enthält außerdem Änderungen betreffend § 6 (Aufnahme des Landesfeiertages) zum o. a. Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007. Der Kollektivvertrag enthält weiters Bestimmungen über die Gewährung einer einmaligen Corona-Prämie und wurde unter Registerzahl KV 205/2022, Katasterzahl IV/32/9, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 4. April 2022
528749

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.250.339
Kollektivvertrag


KV 204/2022. Am 20. Dezember 2021 haben der Österreichische Raiffeisenverband, die Raiffeisen Ware Austria AG, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, und der Oberösterreichische Land- und Forstarbeiterbund einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich (zum Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1989, KV 245/1989, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner dienstrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1989. Der Kollektivvertrag enthält weiters Bestimmungen über die Gewährung einer einmaligen Corona-Prämie und wurde unter Registerzahl KV 204/2022, Katasterzahl XV/71/6, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 4. April 2022
528746

 

S&T AG
Linz, FN 190272m
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ
Einberufung der 23. ordentlichen Hauptversammlung der S&T AG
("Gesellschaft")
für Freitag, den 6. Mai 2022, um 12.00 Uhr, Wiener Zeit,
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG sind die Räume des Euro Plaza Konferenzzentrums, in 1120 Wien, Am Euro Platz 2, Euro Plaza Bauteil G.
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz

(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Situation zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der S&T AG am 6. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der S&T AG am 6.Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars, des Rechtsbeistandes der Gesellschaft und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1120 Wien, Am Euro Platz 2, Euro Plaza Bauteil G, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.snt@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 6. Mai 2022 ab ca. 12:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.snt.at bzw. https://ir.snt.at/ teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

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Aberg – Hinterthal – Bergbahnen


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Aberg – Hinterthal – Bergbahnen
Aktiengesellschaft
5761 Maria Alm am Steinernen Meer
FN 73327i

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionär/innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 05.05.2022 um 16.00 Uhr stattfindenden 47. Ordentlichen Hauptversammlung in Maria Alm, Eder Hotels GmbH - Hotel Eder, Am Dorfplatz 5, 5761 Maria Alm eingeladen.

Die kommende Hauptversammlung soll unter strenger Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden.

Aufgrund der sich laufend in Bewegung befindlichen COVID-19-Entwicklungen behält sich der Vorstand vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. diese Hauptversammlung aus triftigem Grund auch kurzfristig abzusagen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses inklusive Lagebericht des Vorstandes, Geschäftsbericht des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020/21
3. Beschlussfassung über das Jahresergebnis zum 31.10.2021 und dessen Verwendung
4. Beschlussfassungen über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß§ 11 der Satzung diejenigen Ak tionär/innen berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionär/in der Gesellschaft eingetragen sind. Seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionär/innen bedarf es keiner Anmeldung zur

Teilnahme vor der Haupt versammlung.

Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 14.04.2022 liegen im Büro der Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft, Hochkönigstraße 8, 5761 Maria Alm, die Unterlagen (Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses, Bericht des Aufsichtsrates, sowie für die Wahl des Abschlussprüfers) zur Einsicht der Aktionär/innen auf, und zwar von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr.

Auf Verlangen werden den Aktionär/innen unverzüglich und kostenlos Abschriften der zur Einsichtnahme aufliegenden Un terlagen erteilt.

Jede/r Aktionär/in, der/ die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine/n Vertreter/in zu bestellen, der/ die im Namen des/ der Aktionär/s/in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/ die Aktionär/in hat, den/ die er/ sie vertritt (§ l 13ff AktG). Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden und ist bis spätestens 04.05.2022 an die Adresse der Gesellschaft, 5761 Maria Alm am Steinernen Meer, Hochkönigstraße 8, zu übermitteln.

Maria Alm, 05.04.2022 Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft

Der Vorstand e. h.

 

AXA WORLD FUNDS


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AXA WORLD FUNDS

(" AXA WF ")

Société d’Investissement à Capital Variable

(Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital)

Sitz: 49, Avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxembourg

HR Luxemburg B 63 116

hiermit laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber von AXA World Funds ein, die am 27. April 2022 um 11.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, 49, Avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxembourg, mit folgender Tagesordnung stattfindet:

1. Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers.
2. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021.
3. Genehmigung der Verwendung des Ergebnisses.
4. Entlastung des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2021 abgelaufene Rechnungsjahr.
5. Gesetzlich vorgeschriebene Bestellungen.
6. Verschiedenes.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des COVID-19-Coronavirus und der von der luxemburgischen Regierung ergriffenen Maßnahmen müssen Aktionäre, die an der Versammlung teilnehmen möchten, dies durch eine Vollmacht tun, die der im beigefügten Vollmachtsformular angegebenen Person erteilt wurde.

Eine persönliche Anwesenheit bei der Besprechung ist nicht möglich.

Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Aktionär der Gesellschaft sein. Um gültig zu sein, muss das Vollmachtsformular ausgefüllt und vor 17:00 Uhr per Fax an die Nummer: + 352 46 40 10 413 oder per E-Mail an die Adresse Luxembourg-domiciliarygroup@statestreet.com an die Domizilabteilung gesendet werden (Ortszeit Luxemburg) bis spätestens 22. April 2022. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das unterschriebene Original per Post an folgende Adresse senden könnten:

State Street Bank International GmbH, succursale de Luxembourg
Attn : Service domiciliaire / M. Jean-Francis Covi
49, avenue J.F. Kennedy
L-1855, Luxembourg
Die Mehrheit bei dieser ordentlichen Hauptversammlung wird gemäß den von der Gesellschaft ausgegebenen und um Mitternacht (Luxemburger Zeit) am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung ("Stichtag": 22. April 2022) ausstehenden Aktien ermittelt. Die Rechte eines Aktionärs, an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen und wählen zu dürfen, werden anhand der entsprechend vom Aktionär zum Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.

Die Beschlussfähigkeit ist von keinen Bedingungen abhängig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Anteilinhaber gefasst.

Der Jahresbericht der SICAV für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 ist auf Anfrage 8 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung am juristischen Sitz der SICAV erhältlich oder kann auf folgender Website heruntergeladen werden: www.axa-im.com.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.

Der Vorstand

 

Wienerberger AG


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Wienerberger AG

Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, Firmenbuch-Nummer 77676f, ISIN AT0000831706

Einladung

zu der am Dienstag, den 3. Mai 2022, um 10:00 Uhr Wiener Zeit im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) stattfindenden

153.ordentlichen Hauptversammlung

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Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.273.321
Kollektivvertrag


KV 223/2022. Am 29. März 2022 haben die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS), die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, und die Gewerkschaft Vida, Fachbereich Soziale Dienste, einen Zusatz-Kollektivvertrag (Corona-Test) abgeschlossen, der am 1. Februar 2022 in Kraft und am 31. März 2022 außer Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für Mitglieder der Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS); 3) für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge, deren Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber Mitglied der BARS ist. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen betreffend Abgeltung der erforderlichen Test- und Wegzeit für SARS-CoV-2 Test, Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen sowie Benachteiligungsverbot und bestehende Regelungen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 223/2022, Katasterzahl XXII/96/17, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 12. April 2022

528953

 

KÄRNTNER
LANDESVERSICHERUNG
AUF GEGENSEITIGKEIT
Einberufung
der
43. ordentlichen Versammlung
der Mitgliedervertretung
für Dienstag den 17. Mai 2022, um 14 Uhr
im Schloss Maria Loretto, Lorettoweg 52,
9020 Klagenfurt

Tagesordnung:



1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses 2021 und Bericht des Vorstandes
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
4. Beitragsrückerstattung
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2023
6. Wahl Aufsichtsratsmitglieder
7. Allfälliges

Gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung ist für die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertretung die Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder erforderlich.

Ist die erforderliche Anzahl nicht erschienen, so kann die Versammlung über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder Beschluss fassen.

Vor Ort sind die zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlichen Maßnahmen nach dem zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Recht einzuhalten.

Aufgrund der Sondersituation in Zusammenhang mit Covid-19 bleibt die Durchführung der Sitzung als virtuelle Sitzung im Sinn des Covid19-GesG iVm der Covid19-GesV vorbehalten, sollte dies aus wichtigen Gründen erforderlich werden. Diesbezügliche Informationen werden den Mitgliedern der Mitgliedervertretung allenfalls zeitgerecht übermittelt.

Klagenfurt, 12. April 2022
528928

Der Vorstand

 

EINLADUNG
für die am Mittwoch, dem 20. April 2022, um 15:00 Uhr,
gemäß § 1 COVID-19-GesG ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer stattfindende virtuelle
ordentliche 102. a.o. Generalversammlung
der
VB Verbund-Beteiligung eG
(mit Sitz in Wien und der FN 93724f)


HINWEIS gemäß § 32 Abs. 5 der Satzung:

Ist die erforderliche Anzahl der Mitglieder in der Generalversammlung nicht anwesend oder vertreten, so kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder, beschlossen werden.

Tagesordnung:


1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit; Bestellung von Schriftführer, Protokollbeglaubigern und Stimmzählern
2. Genehmigung des Protokolls der 101. ordentlichen Generalversammlung vom 29.06.2021
3. Beschlussfassung über die Erteilung von Weisungen an den Vorstand der Genossenschaft über die Ausübung des Stimmrechts in den Beschlusspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der VOLKSBANK WIEN AG am 28.04.2022
4. Beschlussfassung über den Erwerb einer Beteiligung an der VBW eins Beteiligung eG
5. Aufnahme neuer Genossenschaftsmitglieder
6. Nachwahl in den Aufsichtsrat
7. Allfälliges

Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung sowie Vertretung durch Bevollmächtigte


Gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz wird die Generalversammlung ausschließlich im Wege einer virtuellen Generalversammlung durch­geführt. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jedes Mitglied der VB Verbund-Beteiligung eG berechtigt.

Das Stimmrecht ergibt sich aus der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile; jeder Genossenschaftsanteil gewährt das Recht auf eine Stimme.

Zum Zwecke der technischen Ermöglichung der Teilnahme an der virtuellen Generalversammlung kontaktieren Sie uns bitte möglichst drei Werktage vorher per Telefon 0664/8163811 oder per E-Mail an dagmar.eichhorn@volksbankwien.at um sich anzumelden, sowie zur Einsicht in die Unterlagen während der Einberufungsfrist.

Genossenschafter erhalten nach Anmeldung von der Genossenschaft an die von ihnen genannte E-Mail-Adresse die Zugangsdaten, um die Teilnahme (einschließlich Wortmeldungen, Teilnahme an Abstimmungen und Erhebung von Widersprüchen) von jedem Ort aus zu ermöglichen.

Die Ausübung des Stimmrechtes durch Bevollmächtigte ist gemäß § 22 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir Sie, uns die Vollmachten möglichst drei Werktage vorab per Mail an dagmar.eichhorn@ volksbankwien.at zuzusenden. Das Original übermitteln Sie an die: VB Verbund-Beteiligung, Dietrichgasse 25, 1030 Wien.

Unterlagen zur Generalversammlung


Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen ab 13.04.2022 bei der VB Verbund-Beteiligung eG, Dietrichgasse 3, 1030 Wien, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:30 bis 15:00) zur Einsichtnahme durch die Genossenschafter auf.

Wien, am 12. April 2022
528905

Der Vorstand

Karl Kinsky, MBA, e.h.
Mag. Gerhard Wöber, e.h.


 

Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543f
ISIN AT0000922554
("Gesellschaft")
Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung
der Rosenbauer International AG
für Freitag, den 13. Mai 2022, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist 4060 Leonding, Paschinger Straße 90
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz
(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 13. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 13. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Haupt­versammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.rosenbauer@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.rosenbauer.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation" ) hingewiesen.

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Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft


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Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ("Gesellschaft")

Einberufung der 104. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
für Mittwoch, den 11. Mai 2022 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktienge-sellschaft am 11. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Haupt-versammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am11. Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, allenfalls von weiteren Mitgliedern des Auf-sichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der übrigen Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der spätestens am 20. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung zugänglichen Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") genannt.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse

fragen.btv@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11.Mai 2022 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter btv.at/livestream als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

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GRAWE-Vermögensverwaltung
Einberufung
der
ordentlichen Versammlung
der Mitgliedervertretung
über das 193. Geschäftsjahr,
welche am Dienstag, dem 10. Mai 2022, um 10.30 Uhr, in der Helmut-List-Halle in 8020 Graz, Waagner- Biro-Straße 98a, abgehalten wird.

Tagesordnung:


1. Jahresabschluss 2021:

a) Vorlage der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichts­rates
b) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
d) Behandlung des Betriebsergebnisses

2. Wahl der Abschlussprüferinnen für den Jahresabschluss 2023

3. Beschlussfassung in den Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft fallen:

a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates
b) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
c) Behandlung des Betriebsergebnisses
d) Wahl der Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2023
e) Wahlen in den Aufsichtsrat

4. Konzernabschluss 2021:

Vorlage der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 samt den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

5. Wahl der Konzernabschlussprüferinnen für den Konzernabschluss 2023

6. Bericht über den Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2022 der GRAWE Gruppe

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

8. Wahlen in die Mitgliedervertretung

Zum aktuellen Zeitpunkt ist trotz der besonderen ­Situation im Zusammenhang mit Covid-19 und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen geplant, die Versammlung der Mitgliedervertretung als Präsenzsitzung abzuhalten.

Der Vorstand behält sich jedoch die Möglichkeit der Abhaltung einer virtuellen Versammlung vor, sollte aufgrund von Maßnahmen der Regierung zum Termin der Versammlung eine Präsenzsitzung nicht durchführbar sein. Entsprechende Details werden den Mitgliedervertretern gegebenenfalls zeitgerecht übermittelt.
528839

Der Vorstand

 

EINLADUNG
für die am Donnerstag, 12. Mai 2022, um 11:00 Uhr,
gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz und gemäß der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer als virtuelle Versammlung stattfindende

49. ordentliche Hauptversammlung
der
immigon portfolioabbau ag i.A.
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 116476p

Teilnahme virtuelle Versammlung: Cisco Webex-Meeting (Teilnahmemöglichkeiten unter
https://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender/HV)

Tagesordnung:


1. Vorlage des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 samt Lagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 ­sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 gemäß § 211 Abs. 2 AktG
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Bericht über den Erwerb eigener Aktien, eigener Partizipationsscheine und eigener Partizipationszertifikate
6. Wahl des freiwilligen Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2022

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Gemäß § 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz iVm §§ 2 ff Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (Covid-19-GesV) findet die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer ausschließlich im Weg einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit als virtuelle Hauptversammlung statt. Der Abwickler hat sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung (siehe § 1 Abs. 1 der ­Covid-19-GesV) einzuberufen und abzuhalten, weil der Abwickler dadurch die Interessen der Gesellschaft einerseits sowie der Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen andererseits in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände bestmöglich gewahrt sieht und weil die Abhaltung als virtuelle Versammlung diesen Interessen besser dient als eine Verschiebung auf einen ungewissen Zeitpunkt.

Virtuelle Versammlung bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen sowie deren Vertreter nicht physisch anwesend sein können und dürfen. In diesem Sinn weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich sein wird.

Gemäß § 18 der Satzung sind jene Aktionäre zur Teilnahme berechtigt, die am Beginn des Tages der virtuellen Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Das Stimmrecht entspricht der Anzahl der voll eingezahlten Aktien, das heißt, jede voll eingezahlte Aktie ergibt eine Stimme.

Die Inhaber von Partizipationsscheinen der immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in gleicher Weise wie Aktionäre berechtigt, an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit teilzunehmen und Auskünfte gemäß § 118 AktG zu begehren. Sie haben zwecks Teilnahme ihre Partizipationsscheine bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen ­öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der virtuellen Hauptversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis spätestens 06.05.2022 zu erfolgen, sodass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der virtuellen Hauptversammlung mindestens drei Werktage liegen. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens ­einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Im Fall depotverwahrter Partizipationsscheine ist zur Teilnahme auch eine Depotbestätigung in sinngemäßer Anwendung von § 10a AktG ausreichend, die spätestens am 09.05.2022 bei der Gesellschaft einzureichen ist. ­Inhaber von Partizipationsscheinen der Gesellschaft sind ausschließlich Inhaber von Wertpapieren über Partizipationskapital, die unmittelbar von immigon portfolioabbau ag i.A. (vormals Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) ausgegeben worden sind; das ist bei den Perpetual Non Cumulative Participation Capital Certificates (ISIN XS0359924643), die von Banque de Luxembourg ausgegeben worden sind, nicht der Fall.

Die Gesellschaft ist gemäß § 2 Abs. 5 Covid-19-GesV dazu verpflichtet, die Identität und Teilnahmeberechtigung sämtlicher Teilnehmer an der virtuellen Versammlung zu überprüfen (Identifikation). Daher können die Zugangs- und Einwahldaten zum passwortgeschützten Cisco Webex-Meeting erst nach Überprüfung der im Anmeldeformular angegebenen Teilnehmerdaten übermittelt werden. Die Übermittlung der Zugangsdaten an die Teilnehmer erfolgt an die im Anmeldeformular bekanntgegebene Kontaktadresse (E-Mail). Die Weitergabe der Zugangsdaten an Unberechtigte ist nicht gestattet. Dies entspricht der Identifikation bei der physischen Hauptversammlung und ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der virtuellen Versammlung gewährleisten zu können.

Aus organisatorischen Gründen und um ausreichend Zeit für die Identifikation der Teilnehmer zu haben, werden die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen ersucht, sich bis spätestens am dritten Werktag vor der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft mit Anmeldeformular zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung anzumelden (09.05.2022). Das Anmeldeformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar und wird auf Verlangen zugesendet. Für den Fall der Anmeldung erst am Tag der virtuellen Hauptversammlung (12.05.2022) wird die Gesellschaft die Identität zu diesem Zeitpunkt überprüfen und die Zugangsdaten erst nach Überprüfung der Identität und Bestätigung der Teilnahmeberechtigung übermitteln.

Zudem wird darum ersucht, Fragen an die Gesellschaft und deren Organmitglieder soweit möglich bereits im Vorfeld zur virtuellen Versammlung per Post, Telefax oder mittels E-Mail unter Verwendung des dafür zur Verfügung gestellten Frageformulars zu übermitteln, sodass das ausgefüllte Formular spätestens am 2. Werktag vor der virtuellen Versammlung (10.05.2022) bei der Gesellschaft einlangt. Das Frage- und Auskunftsrecht der Aktionäre wird dadurch nicht eingeschränkt und es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, während der virtuellen Hauptversammlung Fragen zu stellen. Das Frageformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar und wird auf Verlangen zugesendet.

Ergänzende Informationen und Details gemäß § 2 Abs. 4 Covid-19-GesV betreffend die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung, darunter insbesondere Hinweise zur verwendeten Software (Cisco Webex Meeting) und die technischen Teilnahmevoraussetzungen, Details zur Identifikation der Teilnehmer (einschließlich allfälliger Bevollmächtigter) und die Einzelheiten für die Ausübung des Stimmrechts, zur Abgabe von Wortmeldungen und zur Stellung von Anträgen, werden gemäß § 3 Abs. 3 Covid-19-GesV spätestens ab dem 21.04.2022 (21. Tag vor der Hauptversammlung) gemäß § 108 Abs. 3 bis Abs. 5 AktG am Sitz und auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt sowie auf Wunsch kostenlos zugesendet.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die folgenden Unterlagen liegen spätestens ab 21.04.2022 am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Stallburggasse 4, zur Einsicht auf:

• Abschluss für das Abwicklungsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 samt Lagebericht
• Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 iVm § 211 AktG
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung
• Unterlagen zu TOP 4 (Wahlen in den Aufsichtsrat)
• Vollmachts- und Widerrufsformular
• Anmeldeformular
• Frageformular

Sämtliche Unterlagen können ab sofort kostenlos unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Die oben angeführten Unterlagen werden überdies auf der Internetseite der immigon portfolioabbau ag i.A. unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender allgemein zugänglich gemacht.

Aus gegebenem Anlass ersuchen wir darum, von einer persönlichen Einsichtnahme in die Unterlagen in unseren Geschäftsräumlichkeiten abzusehen und stattdessen von den anderen Möglichkeiten zur Einsichtnahme (i.e. Download von der Internetseite, kostenlose Zusendung) Gebrauch zu machen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Die Ausübung des Stimmrechtes durch natürliche oder juristische Personen als Bevollmächtigte ist mit schriftlicher Vollmacht möglich, die bis spätestens 11.05.2022, 16.00 Uhr, bei der Gesellschaft zu Handen Gremialbetreuung, im Original per Post oder mittels Emails mit qualifizierter elektronischer Signatur einlangen muss. Auch Bevollmächtigte müssen sich bei der virtuellen Teilnahme entsprechend identifizieren. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt bzw. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.immigon.com/investor-relations/finanzkalender abrufbar. Eine Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung ist aufgrund des Charakters als virtuelle Versammlung ausgeschlossen.

Adresse für Anmeldung, Hinterlegungsbestätigung, Unterlagenanforderung und Vollmacht:

immigon portfolioabbau ag i.A.
Gremialbetreuung
Stallburggasse 4, 1010 Wien
E-Mail: immigonHV2022@nhp.at
Telefax: +43-1-512 28 65-21
Telefon: +43-676-9360964

Wien, im April 2022
528807

Der Abwickler

 

CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT


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CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien, FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien), ISIN AT0000641345 (Namensaktien)

Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
für Donnerstag, den 5. Mai 2022, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Die am 5. Mai 2022 stattfindende Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 5. Mai 2022 Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien, statt.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.caimmo@hauptversammlung.at.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Auf Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV ist dies datenschutzrechtlich zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 5. Mai 2022, ab 11:00 Uhr (Wiener Zeit) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.caimmo.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit durch eine akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der gesamten Hauptversammlung zu folgen und damit insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie den Abstimmungsvorgang zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Der einzelne Aktionär kann durch diese Übertragung dem Verlauf der Versammlung daher nur folgen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Als Aktionär der Gesellschaft benötigen Sie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ein funktionsfähiges Endgerät, wie zB einen Computer, Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone, sowie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos. Der Link zur Übertragung der Hauptversammlung findet sich auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unter https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/.

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV hingewiesen.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters, Punkt VI., Unterpunkt 4 zur Ausübung des Auskunftsrechts von Aktionären sowie Punkt VI., Unterpunkt 5 zur Stellung von Anträgen, Erteilung von Stimmrechtsweisungen und Erhebung von Widerspruch von Aktionären.

>> Zur Tagesordnung


Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.250.339
Kollektivvertrag


KV 205/2022. Am 12. Jänner 2022 haben der Österreichische Raiffeisenverband und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Winzergenossenschaften in Niederösterreich (zum Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007, KV 394/2007, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und enthält außerdem Änderungen betreffend § 6 (Aufnahme des Landesfeiertages) zum o. a. Kollektivvertrag vom 11. Jänner 2007. Der Kollektivvertrag enthält weiters Bestimmungen über die Gewährung einer einmaligen Corona-Prämie und wurde unter Registerzahl KV 205/2022, Katasterzahl IV/32/9, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 4. April 2022
528749

 

Bundesministerium für Arbeit – Abteilung II/B/8
Zl. 2022-0.250.339
Kollektivvertrag


KV 204/2022. Am 20. Dezember 2021 haben der Österreichische Raiffeisenverband, die Raiffeisen Ware Austria AG, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, und der Oberösterreichische Land- und Forstarbeiterbund einen Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich (zum Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1989, KV 245/1989, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner dienstrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1989. Der Kollektivvertrag enthält weiters Bestimmungen über die Gewährung einer einmaligen Corona-Prämie und wurde unter Registerzahl KV 204/2022, Katasterzahl XV/71/6, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Wien, 4. April 2022
528746

 

S&T AG
Linz, FN 190272m
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ
Einberufung der 23. ordentlichen Hauptversammlung der S&T AG
("Gesellschaft")
für Freitag, den 6. Mai 2022, um 12.00 Uhr, Wiener Zeit,
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG sind die Räume des Euro Plaza Konferenzzentrums, in 1120 Wien, Am Euro Platz 2, Euro Plaza Bauteil G.
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG


1.Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz

(COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)


Der Vorstand hat aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Situation zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der S&T AG am 6. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der S&T AG am 6.Mai 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars, des Rechtsbeistandes der Gesellschaft und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1120 Wien, Am Euro Platz 2, Euro Plaza Bauteil G, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.snt@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2.Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 6. Mai 2022 ab ca. 12:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.snt.at bzw. https://ir.snt.at/ teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommuni­kationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 ­COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs. 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

>> Zur Tagesordnung

 

Aberg – Hinterthal – Bergbahnen


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Aberg – Hinterthal – Bergbahnen
Aktiengesellschaft
5761 Maria Alm am Steinernen Meer
FN 73327i

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionär/innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 05.05.2022 um 16.00 Uhr stattfindenden 47. Ordentlichen Hauptversammlung in Maria Alm, Eder Hotels GmbH - Hotel Eder, Am Dorfplatz 5, 5761 Maria Alm eingeladen.

Die kommende Hauptversammlung soll unter strenger Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften als Präsenzversammlung mit physischer Anwesenheit abgehalten werden.

Aufgrund der sich laufend in Bewegung befindlichen COVID-19-Entwicklungen behält sich der Vorstand vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. diese Hauptversammlung aus triftigem Grund auch kurzfristig abzusagen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses inklusive Lagebericht des Vorstandes, Geschäftsbericht des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020/21
3. Beschlussfassung über das Jahresergebnis zum 31.10.2021 und dessen Verwendung
4. Beschlussfassungen über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß§ 11 der Satzung diejenigen Ak tionär/innen berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionär/in der Gesellschaft eingetragen sind. Seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionär/innen bedarf es keiner Anmeldung zur

Teilnahme vor der Haupt versammlung.

Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 14.04.2022 liegen im Büro der Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft, Hochkönigstraße 8, 5761 Maria Alm, die Unterlagen (Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses, Bericht des Aufsichtsrates, sowie für die Wahl des Abschlussprüfers) zur Einsicht der Aktionär/innen auf, und zwar von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr.

Auf Verlangen werden den Aktionär/innen unverzüglich und kostenlos Abschriften der zur Einsichtnahme aufliegenden Un terlagen erteilt.

Jede/r Aktionär/in, der/ die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine/n Vertreter/in zu bestellen, der/ die im Namen des/ der Aktionär/s/in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/ die Aktionär/in hat, den/ die er/ sie vertritt (§ l 13ff AktG). Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden und ist bis spätestens 04.05.2022 an die Adresse der Gesellschaft, 5761 Maria Alm am Steinernen Meer, Hochkönigstraße 8, zu übermitteln.

Maria Alm, 05.04.2022 Aberg – Hinterthal – Bergbahnen Aktiengesellschaft

Der Vorstand e. h.

 

AXA WORLD FUNDS


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AXA WORLD FUNDS

(" AXA WF ")

Société d’Investissement à Capital Variable

(Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital)

Sitz: 49, Avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxembourg

HR Luxemburg B 63 116

hiermit laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber von AXA World Funds ein, die am 27. April 2022 um 11.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, 49, Avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxembourg, mit folgender Tagesordnung stattfindet:

1. Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers.
2. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021.
3. Genehmigung der Verwendung des Ergebnisses.
4. Entlastung des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2021 abgelaufene Rechnungsjahr.
5. Gesetzlich vorgeschriebene Bestellungen.
6. Verschiedenes.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des COVID-19-Coronavirus und der von der luxemburgischen Regierung ergriffenen Maßnahmen müssen Aktionäre, die an der Versammlung teilnehmen möchten, dies durch eine Vollmacht tun, die der im beigefügten Vollmachtsformular angegebenen Person erteilt wurde.

Eine persönliche Anwesenheit bei der Besprechung ist nicht möglich.

Ein Stimmrechtsvertreter muss nicht Aktionär der Gesellschaft sein. Um gültig zu sein, muss das Vollmachtsformular ausgefüllt und vor 17:00 Uhr per Fax an die Nummer: + 352 46 40 10 413 oder per E-Mail an die Adresse Luxembourg-domiciliarygroup@statestreet.com an die Domizilabteilung gesendet werden (Ortszeit Luxemburg) bis spätestens 22. April 2022. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das unterschriebene Original per Post an folgende Adresse senden könnten:

State Street Bank International GmbH, succursale de Luxembourg
Attn : Service domiciliaire / M. Jean-Francis Covi
49, avenue J.F. Kennedy
L-1855, Luxembourg
Die Mehrheit bei dieser ordentlichen Hauptversammlung wird gemäß den von der Gesellschaft ausgegebenen und um Mitternacht (Luxemburger Zeit) am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung ("Stichtag": 22. April 2022) ausstehenden Aktien ermittelt. Die Rechte eines Aktionärs, an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen und wählen zu dürfen, werden anhand der entsprechend vom Aktionär zum Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.

Die Beschlussfähigkeit ist von keinen Bedingungen abhängig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Anteilinhaber gefasst.

Der Jahresbericht der SICAV für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 ist auf Anfrage 8 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung am juristischen Sitz der SICAV erhältlich oder kann auf folgender Website heruntergeladen werden: www.axa-im.com.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.

Der Vorstand

 

Wienerberger AG


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Wienerberger AG

Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, Firmenbuch-Nummer 77676f, ISIN AT0000831706

Einladung

zu der am Dienstag, den 3. Mai 2022, um 10:00 Uhr Wiener Zeit im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) stattfindenden

153.ordentlichen Hauptversammlung

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