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Studiengebühren und kein Ende

Von Katharina Schmidt

Politik

Ja, es wird langsam redundant, sich darüber aufzuregen. Aber das Problem ist auch nicht kleiner geworden. Im Gegenteil: Es wird immer absurder.

Jetzt hat sich also ein Teil der Universitäten dazu entschlossen, ab Herbst selbständig die letztgültige Studiengebührenregelung wieder einzuführen. Zwar trifft das nicht viele Unis, aber die zahlenmäßig größten. Nach der Aufhebung eben der Regelung, die Gebühren nur für Langzeitstudenten und Drittstaatsangehörige (weder EU- noch EWR-Bürger) vorsah, durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ließ die Koalition die Reparaturfrist ungenutzt verstreichen. Stattdessen bombardierten SPÖ und ÖVP einander mit unterschiedlichen Gutachten, die je nach Couleur beweisen sollten, dass Unis autonom Gebühren einheben können oder eben nicht.

Den Unis reicht das Hin und Her, sie versuchen es - eher zögerlich und deutlich mehr aus der Not heraus als aus echter Überzeugung - mit der von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle postulierten Variante und heben Gebühren ein. Damit spielen sie sehr gezielt der Hochschülerschaft in die Hände, die dagegen vor den VfGH zieht. Dann, so hofft man, wird es in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Die Politik gibt also ihre ureigenste Verantwortung, nämlich die gesetzgeberische, an ein Höchstgericht ab, weil sie sich vor lauter ideologischer Sturheit auf beiden Seiten der großkoalitionären Trennlinie nicht traut, selbst tätig zu werden. An manchen Unis bringt das - welche Ironie - immerhin das Rektorat und die Hochschülerschaft näher zusammen.

Welche Folgen hätte eine quasi-legislative Tätigkeit des VfGH? Wenn die Höchstrichter den Unis die autonome Einhebung von Gebühren erlauben, dann hat Töchterle mit seiner Rechtsansicht gewonnen. Allerdings kann dies dann wohl getrost als Pyrrhussieg gewertet werden. Denn einerseits wird so die Verantwortung für ein eigentlich bundespolitisches Thema auf die einzelnen Unis abgewälzt. Andererseits kann sich der Minister seinen Wunsch nach einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Gebühren wohl gänzlich abschminken. Denn dann gäbe es so etwas wie eine Studiengebührenregelung, die Lust der SPÖ, das heiße Eisen ohne Not (und noch dazu so knapp vor dem Wahljahr 2013) noch einmal anzurühren, dürfte sich dann wohl in Grenzen halten.

Gibt der VfGH wiederum den Studierenden Recht und erklärt die Einhebung von Gebühren für unzulässig, hätte die Koalition die Chance einer umfassenden Neuregelung. Die könnte sie ja annehmen. Oder sie macht das, was sie in dieser Frage seit Jahren tut: Nämlich gar nichts. Auch ein wenig redundant, oder?