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Todesstrafe für Terror in Minsker Metro

Von WZ-Korrespondentin Inna Hartwich

Europaarchiv

Zwei Männer zur Hinrichtung durch Genickschuss verurteilt.


Minsk. Nach fünf Stunden und 114 Seiten spricht der Richter die Angeklagten schuldig: "Das Gericht war immer mehr davon überzeugt, dass Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow eine außergewöhnliche Gefahr für die Gesellschaft darstellen", sagte Alexander Fedorzow am Obersten Gericht in der weißrussischen Hauptstadt Minsk. "Für sie muss deshalb ein außergewöhnliches Strafmaß gelten." Hinrichtung durch Genickschuss lautet das Urteil im umstrittenen Prozess wegen des Attentats auf die Minsker Metro am 11. April dieses Jahres, bei dem 15 Menschen starben und 200 weitere verletzt wurden. Der Vorsitzende Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten aus Mangel an Beweisen für Freispruch plädiert. Weißrussland ist das einzige Land in Europa, das die Todesstrafe noch vollstreckt.

Rund zwei Monate dauerte der Prozess, den selbst Hinterbliebene als widersprüchlich und fragwürdig bezeichneten. Vor dem Gerichtssaal kam es zu Tumulten. "Schande", schrien die Menschen, "Schande über Weißrussland". Weißrussische Menschenrechtler sprachen von der "Unsinnigkeit der Todesstrafe". Die Mutter eines Angeklagten brach nach der Urteilsverkündung weinend zusammen. Sie bezeichnete die Verhandlung als Schauprozess, bei dem durch Druck und Folter Geständnisse erzwungen worden seien.

In einem Metallkäfig in der Aula des Gerichts vernahmen die Männer ihr Urteil. Etwa 500 Menschen verfolgten den Prozess im Gerichtssaal. Konowalow, der wie bereits während des ganzen Prozesses auch bei der Urteilsverkündung kein Wort sprach, gilt als Haupttäter, er habe gegen sechs Artikel verstoßen, darunter sind Terrorismus, illegaler Handel mit Waffen und vorsätzliche Zerstörung von Eigentum. Sein Komplize Kowaljow habe sich der Beihilfe zur Tat schuldig gemacht.