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Doppelte Justizpleite für Silvio Berlusconi

Von Rainer Mayerhofer

Europaarchiv

Mailänder Staatsanwälte fordern fünf Jahre Haft für den Ex-Regierungschef.


Rom/Mailand. Binnen zwei Tagen hat Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi gleich zwei Rückschläge in gegen ihn geführten Gerichtsverfahren einstecken müssen.

Am Mittwoch forderte der Mailänder Staatsanwalt Fabio De Pasquale im Prozess wegen Bestechung des Anwalts David Mills eine fünfjährige Haftstrafe für Berlusconi. Der ehemalige Premier wird beschuldigt, Mills 1999 für Falschaussagen 600.000 Dollar (465.000 Euro) bezahlt zu haben. Der Staatsanwalt wies auch die Behauptung der Berlusconi-Anwälte, dass die ihrem Klienten zur Last gelegten Vorwürfe bereits verjährt seien, zurück. Eine Verjährung des Verfahrens trete erst zwischen 3. Mai und Mitte Juli dieses Jahres ein, weil man auch die Verzögerung mit einberechnen müsse, die dadurch entstanden sind, dass der Angeklagte wegen beruflicher Verhinderung nicht vor Gericht erschienen ist.

Wann das Urteil gefällt wird, ist noch nicht bekannt. Wegen seines Alters wird Berlusconi aber eine Haftstrafe nicht antreten müssen.

Bereits am Dienstag hatte das Verfassungsgericht in Rom einen Antrag des Abgeordnetenhauses zurückgewiesen, die Mailänder Justiz für den Prozess rund um das Callgirl Ruby für unzuständig zu erklären und ein Ministergericht damit zu betrauen. Berlusconi wird in diesem Zusammenhang Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten vorgeworfen. Das Verfassungsgericht bezeichnete die von Berlusconis Anwälten vorgebrachte These, der Regierungschef habe sich für die wegen Diebstahls festgenommene Ruby mit einem Telefonat mit der Polizei eingesetzt, weil er angenommen habe, sie sei eine Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak, als "lächerlich".