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Weg für Timoschenko nach Straßburg ist frei

Von Gerhard Lechner

Europaarchiv

Instanzenzug ausgeschöpft - | Letzte Chance auf Revision des Urteils.


Kiew. Der Instanzenzug in der Ukraine ist für Julia Timoschenko ausgeschöpft: Richter Olexandr Elfimow vom obersten Berufungsgericht in Kiew lehnte am Mittwoch den Antrag der 51-jährigen Ex-Premierministerin auf Revision ihres Urteils ab. Timoschenko, die im Oktober vorigen Jahres in einem international kritisierten Richterspruch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, bleibt damit wie erwartet hinter Gittern und wird als Inhaftierte bei den kommenden Parlamentswahlen am 28. Oktober nicht antreten können. Elfimow erklärte, das Höchstgericht sehe "keine Grundlage" für eine Berufung. Es gebe genug Beweise dafür, dass Timoschenko als Premierministerin im Jahr 2009 beim Abschluss eines Gasvertrages mit Russland ihre Kompetenzen überschritten habe. Anhänger der Ex-Regierungschefin im Gerichtssaal brüllten "Schande!", vor dem Gericht kam es zu Protesten.

Dennoch hat die Bestätigung ihres Urteils für Timoschenko auch gute Seiten: Denn erst jetzt, nach dem Abschluss des Instanzenzuges in der Ukraine, kann sie ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen. Sollten die Straßburger Richter zu dem Schluss kommen, dass es sich bei dem umstrittenen Richterspruch tatsächlich um Politjustiz gehandelt hätte und das Urteil aufheben, müsste die Ukraine Timoschenko freilassen - wenn das Land seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Weitere Prozesse vorbereitet

Dennoch finden sich in Kiew nur wenige, die mit einer Freilassung der Politikerin rechnen. Denn zum einen dauern die Verfahren in Straßburg relativ lange. Derzeit wird am EGMR eine Beschwerde der Oppositionschefin gegen ihre Haftbedingungen verhandelt; bis die Bearbeitung über ihr Urteil startet, kann ein halbes Jahr vergehen. "Ich glaube nicht, dass ein Urteil des EGMR vor Sommer nächsten Jahres vorliegt", sagte der ukrainische Politologe Kyryl Savin der "Wiener Zeitung".

Vor allem aber: Dass die von Präsident Wiktor Janukowitsch auf Linie gebrachte ukrainische Justiz in der Zwischenzeit untätig bleiben wird, glaubt kaum jemand. Ein weiterer Prozess gegen Timoschenko wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung wurde bereits auf Schiene gebracht, wie auch ein Verfahren wegen Beihilfe zum Auftragsmord: Die frühere "Gasprinzessin", die im Rohstoffhandel Mitte der 90-er Jahre zu Reichtum gelangt war, soll 1996 an der Ermordung eines Konkurrenten beteiligt gewesen sein. Gut möglich also, dass Timoschenko auch im Falle eines Freispruchs in Straßburg vor dem EGMR weiter hinter Gittern bleibt.

Die EU zeigte sich von dem Höchstgerichtsurteil in Kiew "zutiefst enttäuscht", wie sich Michael Mann, der Sprecher der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton, ausdrückte. Mit Timoschenko und Ex-Innenminister Juri Luzenko seien zwei wichtige Anführer der Opposition nicht zur Parlamentswahl zugelassen. Diese selektive Justiz müsse abgeschafft werden, solche "Fehler" dürften nicht wieder vorkommen. Der Fall Timoschenko belastet die Beziehungen der EU zu Kiew: Seit dem Urteil gegen die Ikone der Orangen Revolution weigert sich Brüssel, ein fertig ausgehandeltes Assoziierungsabkommen mit der Ukraine in Kraft zu setzen.