Wien. Der Österreichische Hausärzteverband (ÖHV) hält seine Kritik an der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) aufrecht. Es handle sich um eine "kranke Akte", sagte Präsident Christian Euler am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Nach dem Fehlstart im Vorjahr drohe nun das Chaos. Statt der Zwangsteilnahme von Patienten und Ärzten müsse Freiwilligkeit vorherrschen.

Die Abmeldung vom System (seit Anfang 2014 möglich) sei derzeit der einzig sinnvolle Weg für die Patienten, meint man beim ÖHV. Doch selbst dieser "Opt-out" sei schwierig, brauche die ELGA-Widerspruchsstelle doch bis zu neun Monate für die entsprechende Bestätigung. Bisher hätten dennoch rund 200.000 Österreicher davon Gebrauch gemacht. Gleichzeitig stoßen sich die Ärzte aber daran, dass die Patienten einzelne Befunde ausblenden können.

Viele Absurditäten

Die weiteren Kritikpunkte: Viele Befunde, etwa aus dem niedergelassenen Bereich, seien per Gesetz nicht ELGA-würdig. Der Impfpass, Allergieinformationen, Befunde aus dem Praxislabor oder Röntgenbilder seien nicht enthalten. "Das sind Absurditäten", so Euler.

Dass Krankenhausbefunde erst mit Ende 2015 statt per Jahresbeginn aufgenommen werden, ist aus ÖHV-Sicht ein möglicher Vorbote des Scheiterns. Außerdem drohe ein "Bundesländerfleckerlteppich" wegen regionaler Probebetriebe. Noch weiter ging Hans Zeger von der ARGE Daten. Er sprach von der "ELGA im rechtsfreien Raum", weil die Verordnung des Gesundheitsministeriums als Grundlage für die Verschiebung weiterhin ausständig sei.

Identitätschaos

ÖHV-Bundessekretärin Eva Raunig stieß sich daran, dass die E-Card als Schlüssel zum System nicht mit dem Passfoto des Versicherten ausgestattet wird. Es drohe ein "Identitätschaos" mit falscher Befundzuordnung.

Grundrechtliche Bedenken äußerte der Rechtsanwalt Johannes Hock jun. als Vertreter jenes Kassengynäkologen, der gegen ELGA vor den Verfassungsgerichtshof gezogen ist. Verletzt werde das Grundrecht auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, aber auch (wegen des unbezahlten Mehraufwands) jenes der Ärzte auf Schutz des Eigentums.