Das Parlament ist nur einer von vielen Machtfaktoren im Iran. - © Islamic Parliament of Iran
Das Parlament ist nur einer von vielen Machtfaktoren im Iran. - © Islamic Parliament of Iran

Die Führungsstruktur in der Islamischen Republik ist äußerst komplex. Präsident Hassan Rohani hat realpolitisch nur wenig Macht.

Der iranischen Führungsapparat besteht aus:

dem Obersten Geistlichen Führer (Revolutionsführer) Ayatollah Seyed Ali Khamenei: Er hat das letzte Wort in allen Belangen und ist auf Lebenszeit gewählt. Lediglich der Expertenrat beurteilt seine Arbeit, wählt seinen Nachfolger und könnte ihn (theoretisch) absetzen
dem Wächterrat unter dem Vorsitz von Ayatollah Ahmad Jannati
der Regierung unter der Führung des Präsidenten Hassan Rohani
dem Parlament (Majles) unter der Leitung von Ali Larijani
dem Nationalen Sicherheitsrat unter dem Vorsitz von Ali Shamkhani
dem Expertenrat unter dem Vorsitz von Ayatollah Ahmad Jannati
und dem Schlichtungsrat (Vermittlungsinstanz zwischen Regierung und Parlament), der bis zu seinem Tod am 9.1.2017 von Ex-Präsident Ali Akbar Hashemi-Rafsanjani geleitet wurde. Ein Nachfolger wird in Kürze ernannt.
und dem Justizapparat unter dem Vorsitz von Ayatollah Sadegh Amoli-Larijani (Bruder von Ali Larijani)

Der Oberste Geistliche Führer

Dem Revolutionsführer untersteht im Prinzip die gesamte staatliche Gewalt. Der Oberste islamische Rechtsgelehrte (Ayatollah) ernennt die Rechtsgelehrten des Wächterrates und die obersten Richter des Landes. Er ist offiziell Oberbefehlshaber der Streitkräfte und steht an der Spitze der Revolutionsgarden, die bei innenpolitischen Konflikten zum Einsatz kommen. Der Oberste Geistliche Führer hat die Möglichkeit, den Präsidenten abzusetzen, er überlässt die Beschäftigung mit der aktuellen Politik jedoch dem Wächterrat. Schließlich verfügt er über ein Begnadigungsrecht, mit dem er gerichtlich verhängte Strafen aufheben oder mildern kann.

Der Wächterrat

Der Wächterrat ist ein Kontrollorgan mit umfassenden Rechten, das den religiösen Charakter des Staates erhalten soll. Die zwölf Sitze im Wächterrat werden für je sechs Jahre mit sechs Geistlichen und sechs Juristen besetzt. Die geistlichen Mitglieder ernennt das geistliche Oberhaupt (Ayatollah Ali Khamenei) direkt, die Juristen werden aus verschiedenen Rechtsgebieten vom Parlament gewählt, wobei nur vom Oberhaupt der Justiz vorgeschlagene und genehmigte Personen vom Parlament gewählt werden dürfen. Das Oberhaupt der Justiz wiederum wird vom Revolutionsführer ernannt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder per Losverfahren aus.

Die Macht des Wächterrates beruht vor allem auf seinem Vetorecht. Er prüft Parlamentsbeschlüsse innerhalb von zehn Tagen auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung. Wenn er Widersprüche sieht, weist er den Gesetzesvorschlag zurück.

Ferner überwacht der Rat die Qualifizierung und Zulassung der Präsidentschaftskandidaten, der Kandidaten für den Expertenrat, der Kandidaten für die Parlamentswahlen und steht in direktem Kontakt mit dem Revolutionsführer. Ein zentrales Beobachtungsgremium, vom Wächterrat ernannt, überwacht alle Wahlprozesse und gibt das Wahlergebnis bekannt.

Entscheidungen, die die Verfassung betreffen, bedürfen nach Artikel 98 einer Dreiviertelmehrheit des Wächterrats. Wenn eine Abstimmung im Wächterrat unentschieden endet, entscheidet der Revolutionsführer.

Präsident und Regierung

- © Creative Commons - Fabienkhan
© Creative Commons - Fabienkhan

Der Präsident wird vom Volk für eine vierjährige Amtszeit gewählt und darf nicht mehr als zwei Amtszeiten absolvieren. Er ist das Oberhaupt der Regierung, dessen Mitglieder von ihm ernannte und vom Parlament bestätigt werden.

Minister können vom Parlament durch ein Misstrauensvotum abgesetzt werden. Über die Zulassung zur Wahl für das Amt des Präsidenten befindet der Wächterrat.

Das Parlament

Das Parlament (Majles) bilden 290 Abgeordnete, die für vier Jahre in allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen gewählt werden. Voraussetzungen sind das Bekenntnis zum Islam und ein akademischer Grad. Für die anerkannten religiösen Minderheiten (Juden, Christen, Zoroastrier) sind fünf Sitze reserviert. Über die Zulassung der Kandidaten entscheidet der Wächterrat.

Die Macht des Parlaments ist allerdings beschränkt, da der Wächterrat jedes nicht nur Gesetz ablehnen kann, sondern sogar gültige Gesetze außer Kraft setzen kann.

Der Schlichtungsrat

Wenn sich Parlament und der Wächterrat nicht einigen können, vermittelt der Schlichtungsrat, dessen 35 Mitglieder vom Revolutionsführer ernannt werden. Neben Vertrauten des Revolutionsführers sind dies Mitglieder des Wächterrates, Mitglieder der Regierung und Experten.

Der Chef des Schlichtungsrates ist zudem einer der engsten Vertrauten des Obersten Führers und kann so aktiv in das politische Geschehen eingreifen.

Der Expertenrat

Zum Herunterladen:

Der Expertenrat wählt und überwacht den Revolutionsführer auf Basis der Verfassung. Die 86 Mitglieder des Expertenrats werden alle acht Jahre vom Volk direkt gewählt. Für die Zulassung der Kandidaten ist der Wächterrat zuständig.

Die Geistlichen müssen zumindest den religiösen Titel "Hojatoleslam" (eine Stufe unter dem Ayatollah) tragen. Theoretisch kann der Expertenrat den Revolutionsführer seines Amtes entheben. Praktisch ist dies aufgrund der Kandidatenauswahl durch den Wächterrat, der zur Hälfte aus vom Revolutionsführer bestimmten Mitgliedern besteht, sehr unwahrscheinlich.

Der Nationale Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat ist ein Organ der iranischen Regierung, das Entscheidungen im Bereich der nationalen Sicherheit, somit auch der Atompolitik trifft. Neben dem Präsidenten sind in dem Gremium mehrere Minister (u.a. Verteidigung, Außen, Innen, Geheimdienst, Forschung), der Parlamentspräsident, hohe Militärs, der Chef der Revolutionsgarden, Vorsitzender des Wächterrats sowie Berater des Revolutionsführers vertreten.