Wien. (zaw) Ernst Strasser ist das erste ehemalige Regierungsmitglied seit Franz Olah 1969, das zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde - wenn auch noch nicht rechtskräftig. Allerdings sind noch eine Reihe weiterer Ex-Bundesministerinnen und Minister im Visier der Staatsanwaltschaft.

Justizieller Dauerbrenner ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Diesem wird etwa in der Causa Buwog Amtsmissbrauch vorgeworfen. Außerdem steht der Verdacht im Raum, dass ein Teil der Provisionszahlungen für den Verkauf der Bundeswohnungen über Umwege an Grasser geflossen sein sollen. Nach langem Tauziehen wurden am Montag diesbezügliche Akten von Liechtenstein an Österreich übergeben. Noch fehlen allerdings Unterlagen aus der Schweiz, die den Verdacht erhärten könnten.

Dass Grasser in der Causa tatsächlich vor Gericht landen wird, glaubt sein Anwalt Manfred Ainedter allerdings nicht: "Es wird in der Buwog-Geschichte keine Anklage geben."
Ebenfalls noch unklar ist, ob Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach sich vor Gericht verantworten muss. Gegen den früheren Verkehrsminister wird ermittelt, weil er nach seinem Ausscheiden aus der Politik von der Telekom 264.000 Euro bekommen haben soll. Gegen einen langjährigen Weggefährten Gorbachs, den früheren Bundesgeschäftsführer der FPÖ Arno Eccher, wurde in der Vorwoche Anklage in der Causa Telekom erhoben. Es geht um illegale Parteifinanzierung.

Einen ähnlichen Verdacht hegen die Ermittler auch gegen die frühere Justizministerin Karin Gastinger. Auch sie soll von der Telekom Geld bekommen haben. Konkret geht es um 240.000 Euro für den Vorzugsstimmenwahlkampf 2006.
Neben den Freiheitlichen Grasser, Gorbach und Gastinger ist auch eine frühere ÖVP-Ministerin aus der schwarz-blau/orangen Regierung im Visier der Staatsanwaltschaft: Ex-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Ermittelt wird wegen Untreueverdachts im Zusammenhang mit der Anschaffung von Grippemasken.
Schon an diesem Donnerstag könnte der Prozess gegen den Ehemann von Rauch-Kallat, Alfons Mensdorff-Pouilly, zu Ende gehen. Der Lobbyist steht seit 12. Dezember wegen des Verdachts der Geldwäsche vor Gericht.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.