Bis zuletzt wurde um drei Punkte gestritten: Aktenlieferungen, Zeitplan und Zeugenladungen. Bei genauerer Betrachtung des Kompromisses, auf den sich die fünf Parteien in letzter Minute einigten, wird klar: Die Opposition hat in fast allen Punkten verloren.
- Aktenlieferungen: Am 11. Juli brachten SPÖ, ÖVP und BZÖ einen Antrag ein, mit dem die Aktenlieferungen für die abgeschlossenen Untersuchungsgegenstände gestoppt werden sollten. Nach einigem Hin und Her und einem Gutachten der Parlamentsdirektion war klar: Die Akten müssen weiterhin geliefert werden, da ein Antrag nur mit derselben Mehrheit aufgehoben werden kann, mit der er beschlossen wurde. Das ist mit dem Kompromiss-Papier geschehen: Akten zu den bereits behandelten Beweisthemen "sind erst wieder vorzulegen, wenn der Ausschuss dies beschließt", heißt es darin – und alle Parteien haben unterschrieben.
Bei der Lieferung der Akten zu den offenen Beweisthemen haben die Grünen verloren. Am 31. August wollten SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ die Aktenlieferungen bis zum 2. Oktober beschränken, was laut Gabriela Moser nicht durch die Verfahrensordnung gedeckt war. Im Kompromisspapier gibt es nun mehrere Fristen für die Aktenlieferungen: den 2. Oktober für die Inseratenaffäre, den 3. Oktober für die Staatsbürgerschaften und den 9. Oktober für die Telekom-Ostgeschäfte.
- Zeitplan: Auch der Zeitplan für die Weiterarbeit des Gremiums erwies sich als Hemmschuh in den Verhandlungen, immerhin gab es hier zuletzt ein wenig Bewegung zugunsten der Opposition. Der Vier-Parteien-Antrag sah Zeugenbefragungen bis 2. Oktober vor – mit der Möglichkeit, nach der Budgetrede (16. Oktober) neue Sitzungen anzusetzen. Die Koalitionsparteien schlugen Mittwochfrüh vor, noch fünf Sitzungstermine abzuhalten. Der Grüne Peter Pilz wollte zehn bis zwölf weitere Sitzungen, die FPÖ sieben bis zehn und das BZÖ acht. Einigen konnte man sich schließlich auf acht Termine – also immerhin drei mehr als von der Regierung gefordert.
- Zeugenladungen: Mit dem erweiterten Zeitplan wurden auch zusätzliche Zeugen, die die Opposition auf ihrer Wunschliste hatte, geladen. Konkret werden zwei Auskunftspersonen zu bereits abgeschlossenen Beweisthemen vor den Ausschuss zitiert: Grasser-Freund Karlheinz Muhr zur Causa Buwog und der deutsche Ex-Motorola-Manager Hans-Joachim Wirth zum Behördenfunk. Platz eins auf der Wunschliste bleibt aber leer: Kanzler Werner Faymann, dessen Ladung sich auch die ÖVP – nachdem sie monatelang im Fokus des Interesses stand – gewünscht hätte, muss auf Druck der Sozialdemokraten nicht vor dem U-Ausschuss aussagen. Auch wird zu den Telekom-Ostgeschäften entgegen dem Wunsch der Opposition mit Martin Schlaff nur ein einziger Zeuge geladen.
Den Grund dafür, dass sich die Opposition auf den sichtlich unausgewogenen Deal eingelassen hat, hat der Grüne Peter Pilz wohl am besten zusammengefasst: Besser acht U-Ausschuss-Sitzungen als gar keine.