In einem Schreiben an Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger wird festgehalten, dass eine über den Pakt hinausgehende "Mehrbelastung der Länder keinesfalls erfolgen" dürfe. Um dies sicherzustellen, wurden folgende Bedingungen vereinbart:
Länder und Gemeinden werden bei neuen Steuern entsprechend dem FAG-Schlüssel ausnahmslos mitbeteilt. Der Bund verfügt über keinerlei Zweckbindungen für Länder und Gemeinden, was die neuen Steuern betrifft. Es wird vereinbart, dass eine Steuerreform in diesem Zeitraum nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen kann.
Entweder sind Finanzausgleich, Krankenanstaltenfinanzierung und Stabilitätspakt in Gleichklang zu bringen (gemeinsamer Auslauftermin 31.12.2016) oder - für den Fall, dass seitens des Bundes ein neuer Finanzausgleich oder eine neue Krankenanstaltenfinanzierung nach 2014 überlegt werden - diese im Einvernehmen mit Ländern und Gemeinden zu beschließen.
Erhöhungen des Krankenanstaltenbeitrages oder Erträge aus der Anhebung der Höchstbemessungsgrundlage werden nach den Prozentsätzen der derzeitigen Krankenanstaltenfinanzierung auf die Gebietskörperschaften verteilt. Auch hier unterbleibt jegliche Zweckbindungsvorschrift, etwa für die Pflege, was Länder und Gemeinden betrifft.
Die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffene Vereinbarung zur Pflegefinanzierung (Pflegefonds), die 2014 ausläuft, soll bis 2016 verlängert werden.
Wie die Länder in Summe ihre jährlichen Konsolidierungsbeiträge erbringen, ist Angelegenheit von Verhandlungen zwischen den Ländern. Entscheidend sollte sein, dass alle Länder am Ende des Konsolidierungszeitraums 2016 ein Nulldefizit aufweisen. Vorgabewerte hinsichtlich der Kostenentwicklung bei der Krankenanstaltenfinanzierung, 5-Prozent-
Kürzung der Förderung im Ermessensbereich werden von den Ländern aber als Richtwerte akzeptiert.
Bestimmungen über Sanktionen werden nur einvernehmlich fixiert.
In der Angelegenheit Verwaltungsstrafeinnahmen - Aufteilung der Mittel - sind Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und insbesondere Gemeinde- und Städtebund zu führen.
Nach Vorliegen eines endgültigen Bundesvorschlages sollen die Details abgeklärt werden, hieß es in dem Papier weiter. Bei den im Raum stehenden Reformen betreffend Bezirksgerichte, Polizei, Landesverwaltungsgerichte und Bundesamt für Asyl und Migration sowie der Umsetzung der Transparenzdatenbank seien die Länder bereit, konstruktiv mitzuwirken.