Berlin. In einer Freihandelszone vereinigen sich mehrere Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsrestriktionen soll das Wirtschaftsleben beleben. Außenzölle zu Drittstaaten bleiben aber bestehen.

Als Gegenstück zum EU-Vorläufer EWG (später EG) gründeten 1960 Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal, Österreich und die Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation Efta. Mit dem 1973 beginnenden Beitritt von Efta-Mitgliedern zur EG verlor das Freihandelsbündnis an Bedeutung.

Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten. Das angestrebte Abkommen der EU mit den USA würde die weltweit bedeutendste Freihandelszone schaffen.

Als erste Vereinbarung über die Liberalisierung des Handels mit einem asiatischen Land trat 2011 ein EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea in Kraft. Im Dezember 2012 folgte ein entsprechender Pakt mit Singapur. Seit April laufen zudem Verhandlungen der EU mit Japan.

Auch in anderen Teilen der Erde koordinieren Staaten ihre Volkswirtschaften. Die USA, Kanada und Mexiko vereinbarten 1994 das Nordamerikanische Freihandelsabkommen Nafta. Der 1991 gegründete "Gemeinsame Markt des Südens" (Mercusor) ist ein südamerikanischer Wirtschaftsverbund. Seit 2003 ist die Freihandelszone Afta in Kraft, in der die Länder des Verbandes Südostasiatischer Staaten (Asean) den schrittweisen Wegfall von Zollbarrieren vereinbarten.