Brüssel. Die Panik vor einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist groß, die Gründe zahllos: Einzug gentechnisch veränderter Organismen (GVO) durch die Hintertür; Firmen, die Staaten klagen, weil sich diese weigern, Profitgelüsten zu Schaden der Umwelt nachzugeben; Herunterfahren des Arbeitnehmerschutzes und so weiter - die Liste ist lang. Doch für die EU-Kommission sind diese Ängste Humbug und entbehren jeglicher realer Grundlage. Das in Verhandlungen befindliche Handels- und Investitionsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) werde nichts an der bestehenden EU-Gesetzgebung ändern, versichert EU-Handelskommissar Karel de Gucht, der von den Befürchtungen sichtlich genervt ist.

"Die Amerikaner werden nie Hormonfleisch nach Europa exportieren. Sie werden nicht einmal fragen, ob man darüber verhandeln kann, weil sie die Antwort kennen", erklärt der Kommissar. Doch die Angst vor einer Akzeptanz amerikanischer Bestimmungen in Europa ist groß. Dazu gehört nicht nur das angesprochene hormonbehandelte Rindfleisch, das in den USA problemlos in den Handel gelangt. Dazu gehören auch sogenannte Chlorhühner - Hühnerfleisch, das zur Desinfektion mit Chlor behandelt wird - und GVO.

Vor allem Letztere sind Objekt von Spekulationen. Zwar ist der Anbau von GVO in der EU mit der Ausnahme von zwei Mais- und einer Erdäpfelsorte grundsätzlich verboten. Anders sieht es jedoch für den Import von GVO aus. Der ist in zahlreichen Fällen erlaubt. Werden diese als Lebensmittel in Umlauf gebracht, herrscht Kennzeichnungspflicht. Doch in den USA haben Gentech-Firmen wie Monsanto bisher erfolgreich durchgesetzt, dass Lebensmittel, die GVO enthalten, nicht gekennzeichnet werden müssen. Ist TTIP erst einmal in Kraft, werde die EU ihre Zwangskennzeichnung fallen lassen müssen, so die Befürchtung von Kritikern.

Kein Zugang zu Verhandlungstexten

Doch auch hier beruhigen die EU-Verhandler. "Wenn es jetzt verboten ist, wird es auch künftig verboten sein", erklärt ein hochrangiger EU-Beamter aus dem Verhandlungsteam.

Alles nur Hirngespinste und Panikmache also, oder doch begründete Angst? Eine hundert Prozent sichere Antwort lässt sich darauf nicht geben. Zum einen stellt sich - etwas überspitzt - die Frage, wieso überhaupt noch verhandelt wird, wenn sich an den EU-Normen und -Gesetzen nichts ändert. Haben die USA vor, alle EU-Regeln einfach zu übernehmen? Zum anderen werden Textentwürfe aus den Verhandlungen nicht veröffentlicht, die Fakten überprüfen ließen.

Auch beim äußeren Kreis der Informationsprivilegierten ist die Öffentlichkeit nicht dabei: Etwa 600 Vertreter von Konzernen und Interessensgruppen erhalten einen besseren Zugang zu den Dokumenten und zu den Entscheidungsträgern. Die Treffen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien statt. So bleiben abgesehen von geleakten Dokumenten vorerst nur allgemein gehaltene Positionspapiere der EU-Kommission übrig, um sich ein Bild davon zu machen, was TTIP beinhaltet. Die Befürchtung liegt im Raum, dass die Öffentlichkeit überhaupt erst erfährt, um was genau es geht, wenn alles längst vorüber ist. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada bestärkt diese Vermutung.

Kanada-Abkommen als Testballon für TTIP

Im Schatten von TTIP haben die EU-Kommission und die kanadische Regierung im Oktober eine politische Einigung über das Freihandelsabkommen Ceta erzielt. Der entsprechende Abschlusstext wurde bis heute nicht veröffentlicht, was auf beiden Seiten des Atlantiks für Aufregung sorgt. Dies mag daran liegen, dass die technischen Gespräche noch laufen und Juristen erst die Einigung ausformulieren müssen. Doch lässt sich ein Schema ersehen, das wegweisend für TTIP sein kann. Ein Experte, der namentlich nicht genannt werden will, erklärt, dass für die EU das Freihandelsabkommen mit Kanada ein Testballon für TTIP sei. Es werde zeigen, was möglich sei und was nicht, was man früh öffentlich machen könne und was nicht.

Die Wiedereinführung von Acta durch die Hintertüre könnte so ein Fall sein. Das Abkommen gegen Produktpiraterie, dessen Ratifizierung das EU-Parlament nach Massenprotesten ausgesetzt hat, fand sich passagenweise in einer frühen Version von Ceta wieder. Diese Passagen sind inzwischen Geschichte, bestätigt Kommissar de Gucht. Vielleicht ist man bei TTIP nun vorsichtiger.

Ein viel größeres Thema ist der Investitionsschutz, den sowohl Ceta als auch TTIP beinhalten. Dieser gewährt Investoren das Recht, ausländische Regierungen zu klagen, wenn sie die in ihrem Land getätigten Investitionen durch Gesetze geschmälert sehen. So hat etwa die Tabakfirma Philip Morris Uruguay geklagt, nachdem der lateinamerikanische Staat drastische Nichtrauchergesetze erlassen hat. Das Rauchen in geschlossenen Räumen ist verboten, die Steuern wurden erhöht, die Aufschrift "light" ist verboten und 80 Prozent des Platzes auf der Zigarettenschachtel sind für die Warnung vor den Gefahren des Rauchens reserviert.

Die nationalen Gerichte werden bei diesen Verfahren ausgehebelt. An ihrer statt werden in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte definiert, die keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegen und gegen deren Urteil keine Berufung möglich ist.