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Die Verfassung schützt vor Willkür

Von Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Gabriele Kucsko-Stadlmayer ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
© privat

Österreich verdankt seinen Ruf auch dem Respekt vor dem Rechtsstaat.


Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip der österreichischen Verfassung. Gemäß Art. 18 Bundesverfassungs-Gesetz darf "die gesamte staatliche Verwaltung . . . nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden". Die staatliche Exekutive ist verpflichtet, rechtlich gebunden vorzugehen. Dies bedeutet Sicherheit und Schutz: Jeder Mensch muss vertrauen können, dass Rechtstreue unbehelligt bleiben und Rechtsverstößen Sanktionen folgen. Gegen unbefugte Eingriffe kann gerichtlich vorgegangen werden.

Zur Wirksamkeit dieses Schutzes müssen Gerichte unabhängig und unparteilich sein. Der Rechtsstaat verpflichtet auch den Gesetzgeber: Gesetze müssen klar und inhaltlich so bestimmt sein, dass man sich auf ihren Vollzug verlassen kann. In der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie nimmt dies das Parlament, aber auch politische Parteien in die Pflicht. Das Prinzip der Legalität und sein hoher Rang im B-VG sind also nicht isoliert zu sehen. Damit verbunden sind alle Verfassungsnormen, die das Gerichtssystem und den Zugang zum Rechtsschutz regeln. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Höchstgerichte, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof, ergänzt durch die Volksanwaltschaft. In diesem "formalen" Sinn ist der Rechtsstaat ein festes Gerüst von Bindungen und Kontrollen, von dem alle profitieren.

Der Gesetzgeber hat Spielraum, das Zusammenleben nach politischen Präferenzen zu gestalten. Grenzen bilden Grund- und Freiheitsrechte. Diese stehen jeder Person gleichermaßen zu - etwa Recht auf Leben, Verbot der Folter, Schutz persönlicher Freiheit, Privatsphäre oder Meinungsfreiheit. In Österreich hat die Europäische Menschenrechtskonvention Verfassungsrang. Der Gesetzgeber muss sie achten und ihre Durchsetzung in fairen Verfahren sichern. So wird das rechtsstaatliche Konzept um einen liberalen, "materiellen" Gehalt ergänzt. Ob und wie es "gelebt" wird, hängt von allen Beteiligten ab.

Der Rechtsstaat ist nicht erst in Gefahr, wenn er zum "Willkürstaat" mutiert, sondern schon dann, wenn das Gesetz seine praktische Wirksamkeit verliert oder die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt wird. Der liberale Rechtsstaat gehört zu den großen Errungenschaften europäischer Verfassungen nach 1945. Verbunden mit dem Prinzip der Demokratie ist er zudem Grundlage der EU. Er bleibt auch in Krisen tragende Säule für Wohlstand und sozialen Frieden. Im B-VG ist er vorbildhaft verankert. Wir müssen alles daran setzen, ihn zu bewahren. Österreich verdankt seinen Ruf hoher Lebensqualität auch dem Respekt, den der Rechtsstaat hier genießt.