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Dreifach "getötet und erschlagen"

Von Univ.-Prof. Peter Bußjäger, Direktor des Instituts für Föderalismus

Univ.-Prof. Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus.
© Fotostudio Heinz Stanger

Oft als Ruine geschmäht, zeigt sich die Verfassung von beachtlicher Vitalität.


Den Weg in den Bundesstaat hat die Republik nur halbherzig beschritten. In ihren ersten Monaten waren es vorwiegend die Länder, die Staatsgewalt ausübten. Das war insoweit erstaunlich, als die so bezeichnete "autonome Landesverwaltung" noch im Ausklang der Monarchie rechtlich schwach war.

Die Übernahme insbesondere der vormals "staatlichen" Bezirkshauptmannschaften und der Statthaltereien durch die Länder war aus föderalistischer Perspektive der eigentlich revolutionäre Akt im November 1918. Hans Kelsen kritisierte denn auch, dass das "Gesetz vom 14. November 1918 über die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern", welches gedacht war, die Landesverwaltungen unter die Anordnungsbefugnis des Zentralstaates zu nehmen, die gerade gegenteiligen Wirkungen entfaltete. Dies verschaffte den Ländern in den folgenden Verhandlungen mit der Staatsregierung zunächst eine günstige Ausgangsposition. Sie waren mit Unterstützung der Christlichsozialen in der Lage, durchzusetzen, dass die neue Republik als Bundesstaat eingerichtet würde. Staatskanzler Karl Renner fügte sich in dem Wunsch, den die Sozialdemokraten akzeptierten, wenn Wien ein eigenes Bundesland würde. Sie akzeptierten auch einen Bundesrat - unter der Bedingung, dass er nicht in der Lage sein würde, die Gesetzgebung des Nationalrates zu behindern. Es wäre falsch, den Bundesstaatskompromiss in Österreich nur parteipolitisch begründet zu sehen. Adolf Merkl schreibt, dass Kanzler Ignaz Seipel mitunter froh war, wenn die Sozialdemokraten Wünsche der Länder nach mehr Autonomie abwehrten. Die Länder hatten mit zunehmender Dauer des Verfassungsgebungsprozesses schlechtere Karten. Denn nun übernahmen die Parteien die Führung. Je länger sich die Verhandlungen zogen, umso zentralistischer wurden Kelsens Entwürfe der Kompetenzverteilung. Der Vorarlberger Landeshauptmann Otto Ender polterte im April 1920 vergeblich gegen den damals vorliegenden Entwurf der Verfassung und bezeichnete den Föderalismus als dreifach "getötet und erschlagen". Einmal, so Ender, durch die fehlende Steuerhoheit der Glieder, zweitens durch die Kompetenzverteilung und drittens durch die unmittelbare Bundesverwaltung in den Ländern.

Was bleibt von dieser Beurteilung heute übrig? Das B-VG ist eine der ältesten Verfassungen Europas, die sich, vor noch nicht allzu langer Zeit leichtfertig als Ruine geschmäht, in den vergangenen Jahren von beachtlicher Vitalität gezeigt hat. Unbestritten ist die Reformbedürftigkeit des Bundesstaates, und es sind die drei Punkte Enders, die nach wie vor Handlungsnotwendigkeiten markieren. Dessen ungeachtet hat aber auch der Föderalismus des B-VG seinen Teil zur Identitätsbildung und zum Zusammenhalt Österreichs gerade auch in kritischen Zeiten beigetragen.