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Wo kein Kaiser, da beginnt die Republik

Von em. Univ.-Prof. Wilhelm Brauneder, Dritter Nationalrats- präsident a. D. und Ex-Dekan der Rechtswissenschaften

Im Begriff der Republik war stets jener der Demokratie mitgedacht.


Mit der Erklärung Österreichs als "demokratische Republik" legt das Bundes-Verfassungsgesetz zwei der wichtigsten Verfassungsprinzipien fest. Das Wort Republik vom lateinischen "res publica" steht ursprünglich für den Staat schlechthin. Aber um 1800 wurden mit "Republik" Staaten bezeichnet, die keine Monarchien waren.

Besonders vor und in der Revolution 1848 stehen sich Monarchie und Republik gegenüber. Im Begriff Republik war stets jener der Demokratie mitgedacht als Herrschaft des Volkes mittels eines Parlaments als höchstes Staatsorgan. Zum Verständnis der österreichischen Situation 1918 ist davon auszugehen, dass der nun begründete Staat ohne historische Vorbilder war, wie auch die Tschechoslowakei. Deswegen bot sich eine monarchische Staatsform ebensowenig an wie in fast allen 1918/19 neugegründeten Staaten.

Entgegen dem kaiserlichen Manifest vom 16. Oktober 1918, Cisleithanien in einen Nationalitäten-Bundesstaat umzuwandeln, peilten die bereits existierenden Nationalversammlungen souveräne Staaten an. Eine solche konstituierte sich am 21. Oktober 1918 auch in Wien. Tags darauf unterstellten sich ihr die autonomen Landesverwaltungen und übernahmen die Geschäfte der kaiserlichen Statthalter - es war dies eine Vorwegnahme der Republik. Am 30. Oktober schuf die Nationalversammlung den neuen Staat Deutschösterreich, plakativ publiziert als Nummer 1 im Staatsgesetzblatt.

Kaiser Karl verzichtete auf "Anteil an den Staatsgeschäften"

Fast alle Redner sprachen von der Gründung einer Republik, auch die Zeitungen. Obwohl eine Formel wie "demokratische Republik" fehlte, entsprach ihr die neue Staatsspitze, sie ließ keinen Raum für Monarchen. Am 11. November 1918 verzichtete Kaiser Karl auf seinen "Anteil an den Staatsgeschäften" (nicht bloß Regierungsgeschäften), was mit der Entlassung seiner Regierung und Nichternennung einer neuen einem Thronverzicht gleichkam. Tags darauf legte das "Gesetz über die Staats- und Regierungsform" diese mit "demokratische Republik" fest.

Dies galt für Staatskanzler Karl Renner und den Verfassungsjuristen Hans Kelsen als Taufe der am 30. Oktober geborenen Republik. Renner ließ als Bundespräsident 1946/49 eine zentrale Szene bildlich festhalten mit der Überschrift "Die Ausrufung der 1. Republik am 30. Oktober 1918 vom Balkon des Landhauses in Wien". Der autoritäre Ständestaat allerdings ächtete insbesondere mit der Verfassung 1934 die Ausdrücke "Republik", "Demokratie", "Parlament". Das Republik-Denkmal wurde entfernt, der republikanische Adler durch einen Doppeladler ersetzt, der Staat "Bundesstaat Österreich" genannt. Mit dem Wiederentstehen Österreichs 1945 und dem Bundes-Verfassungsgesetz lebte auch die republikanische Tradition und Situation wieder auf.