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Medien und Transparenz: So gläsern sollte alles sein

Von Ralph Janik

Dr. Ralph Janik ist Lehrbeauftragter an der Universität Wien mit Schwerpunkt Völkerrecht und Menschenrechte.
© privat

Im Programm der Regierung steht 52 Mal das Schlagwort "Transparenz".


Medien, die vierte Gewalt im Staat. Jürgen Habermas spricht von der "staatsbezogen agierenden gesellschaftlichen Macht", von privaten Organisationen, die "öffentliche Funktionen innerhalb der politischen Ordnung ausüben". Demokratische (Wahl-)Entscheidungen brauchen schließlich aufgeklärte und informierte Bürger. Allein deswegen verdient die Medienfreiheit einen verfassungsrechtlichen Rahmen, wir finden sie schon in Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes von 1867. Auch die provisorische Nationalversammlung hatte die Zensur in einer ihrer ersten Amtshandlungen 1918 "als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben" und die "volle Freiheit der Presse hergestellt".

Dazu kommt Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit der Meinungsäußerung, die auch Medien mit einschließt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezeichnete sie im Handyside-Fall 1976 als "Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft". Der Verfassungsgerichtshof spricht wiederum vom "Grundanliegen des demokratischen Staates und seiner Gesellschaftsordnung" sowie davon, die "Vielfalt der Medien sowie das Niveau ihrer Berichterstattung zu bewahren bzw. zu fördern". Medieninhalte sind daher "nicht nur eine Ware, sondern gleichzeitig ein wesentliches Element der Meinungsbildung". Das beinhaltet auch die Rolle der Medien als Wachhund ("watchdog"), wie es der EGMR nennt. Den Mächtigen auf die Finger schauen, um eine gern bemühte Phrase ins Feld zu führen - gleich, ob es sich um Korruption oder schlichtes Missmanagement handelt. Damit geht auch eine Pflicht des Staates einher, wesentliche Informationen bereitzustellen. Auskunftsverweigerung ist nur erlaubt, wenn sie "notwendig" und verhältnismäßig erscheint. Der dadurch entstehende Mehraufwand zählt nicht.

Gravierende Defizite

Und hier gibt es gravierende Defizite, Anfragen von NGOs oder Journalisten werden ignoriert oder halbherzig beantwortet. Erst 2014 wurde Österreich wegen pauschaler Auskunftsverweigerung der Tiroler Landesgrundverkehrskommission über ihre Entscheidungen zur Eigentumsübertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen vom EGMR verurteilt. Nur ein Beispiel von vielen, zumal im Zuge der Corona-Krise neue hinzugekommen sind: etwa die unbekannten Details der AUA-Rettung oder die -auch föderalismusbedingt - fehlenden Zahlen des Gesundheitsministeriums.

Genug Gründe, die behördliche Geheimniskrämerei und den hiesigen Umgang mit Daten zu überdenken. Im türkisgrünen Regierungsprogramm finden wir das Schlagwort "Transparenz" 52 Mal, inklusive eines Passus zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und ein "einklagbares Recht auf Informationsfreiheit". Man darf also gespannt sein.