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100 Jahre Verfassung

Von Christoph Grabenwarter

DDr. Christoph Grabenwarter ist Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes in Wien und Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der WU Wien.
© VfGH/Katharina Fröschl-Roßboth

Der Verfassungsgerichtshof besteht seit 100 Jahren. Im Laufe der Zeit haben sich seine Zuständigkeiten, das Verfahren und der Maßstab der Kontrolle verändert. In allen drei Bereichen stellen sich auch Fragen für die Zukunft.

Die Zuständigkeiten des Gerichtshofes sind stetig gewachsen. Mit der Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz ist der VfGH auch zur Prüfung von Gerichtsentscheidungen zuständig. Die bedeutendste Zuständigkeit ist aber die Normenkontrolle. Heute kann der Einzelne nicht nur Gesetze und Verordnungen mit unmittelbarer Wirksamkeit bekämpfen, sondern aus jedem Gerichtsverfahren heraus die Prüfung angewandter Gesetze erzwingen. Die Zukunft besteht weniger in einer Ausdehnung von Zuständigkeiten, sieht man von der im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehenen Zuständigkeit zur Vorab-Prüfung von Staatsverträgen ab. Es wird vielmehr um eine Konsolidierung und Vertiefung der Rechtsprechung in den neueren Zuständigkeiten gehen.

Das Verfahrensrecht hat sich nicht minder dynamisch entwickelt. Die Zahl entschiedener Fälle hat sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt, im Asylrecht war die Dynamik besonders stark. Nach wie vor entscheidet der VfGH fast alle Fälle innerhalb eines Jahres, im Durchschnitt innerhalb von vier Monaten. Das lässt auch die Forderung nach einem Eilverfahren weniger drängend erscheinen. Bisher konnte der VfGH auch die steigende Belastung gut bewältigen, jede Entscheidung wird in einem Kollegium von wenigstens fünf Richtern getroffen, rund 300 Fälle jährlich entscheidet das Plenum. Das Augenmerk liegt künftig nicht auf der Ausdehnung des Pensums, sondern der Sicherung der Qualität und raschen Entscheidungen.

Prüfungsmaßstäbe als größte Herausforderung

Die größten Herausforderungen bestehen in den Prüfungsmaßstäben. Das Verfassungsrecht hat sich stark geändert, der Beitritt zur Europäischen Union hat auch die Kontrolltätigkeit des VfGH verändert. Seit 2012 wird die Grundrechte-Charta in die verfassungsgerichtliche Kontrolle integriert Die Abstimmung mit der Kontrolle in Grundrechtsfragen durch den Europäischen Gerichtshof und den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof ist eine bleibende Aufgabe.

Über allem steht die Herausforderung für den VfGH, glaubwürdige unabhängige Instanz zu bleiben. Die Menschen müssen vertrauen können, zeitnah Rechtsschutz zu erlangen, wenn es um die Wahrung der Rechte aus der Verfassung geht. Diesen Anspruch kann der Gerichtshof vor allem durch seine Entscheidungen einlösen. Daneben muss er aber auch sichtbar und nachvollziehbar machen, wie er zu seinen Entscheidungen gelangt, damit alle Verfahrensparteien - auch jene, die sich mit ihrem Standpunkt nicht durchsetzen konnten - uneingeschränkt bereit sind, die Entscheidung zu akzeptieren. Ein unabhängiger und effektiver Verfassungsgerichtshof bleibt so ein zentraler Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaats - auch im zweiten Jahrhundert seines Bestehens.