
Die europäische Integration beruht auf vier Gründungsverträgen:
- Dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet worden ist, am 23. Juli 1952 in Kraft getreten und am 23. Juli 2002 ausgelaufen ist;
- Dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG);
- Dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), der (wie auch der EWG-Vertrag) am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet worden und am 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist. Diese Verträge werden oft als "Verträge von Rom" bezeichnet. Der Ausdruck "Vertrag von Rom" bezeichnet nur den EWG-Vertrag;
- Dem Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag),der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet worden und am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Durch den Vertrag von Maastricht wurde aus der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" die "Europäische Gemeinschaft". Für einige Bereiche, z.B. "Verteidigung" und "Justiz und Inneres", wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt.
Die Gründungsverträge sind mehrmals geändert worden, insbesondere mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten 1973 (Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich), 1981 (Griechenland), 1986 (Spanien und Portugal) und 1995 (Österreich, Finnland und Schweden). Ferner sind weitreichende Reformen mit wesentlichen institutionellen Änderungen und neuen Zuständigkeitsbereichen für die Europäischen Organe erfolgt:
- Der Fusionsvertrag wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Er führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften.
- Die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet wurde, trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Sie ermöglichte die zur Vollendung des Binnenmarkts erforderlichen Anpassungen.
- Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Er bewirkt weitere Änderungen des EU-Vertrags und der EG-Verträge: Änderung der Arbeitsweise der EU-Organe und Institutionen; das Abstimmen mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) wird in vielen Bereichen der EU-Beschlussfassung zur Regel.
- Der Vertrag von Lissabon wurde zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er verändert den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der dadurch den neuen Namen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) erhielt. Der Vertrag von Lissabon ersetzt den EU-Verfassungsvertrag, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde.