
Der Rat der Europäischen Union, oft nur Rat genannt, ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung der EU verantwortlich. Er koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten sowie das Auftreten der Union im Bereich der Außenpolitik und in Bezug auf weltweite Fragen. Er ist auch für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit verantwortlich.
Der Rat setzt sich je nach dem Bereich, der behandelt wird, aus unterschiedlichen Personen zusammen. Das Prinzip ist. dass ein ermächtigtes Mitglied pro EU-Staat entsendet wird, im Normalfall sind dies die jeweils zuständigen Minister. Daher wird umgangssprachlich oft vom EU-Ministerrat gesprochen. Der Vorsitz wechselt alle halben Jahre nach dem Rotationsprinzip.
Das Prinzip der doppelten Mehrheiten

Die meisten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, werden mit Mehrheiten entschieden. Bei Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Steuerentscheidungen und bei Abweichung von Vorschlägen des Parlaments und der Kommission ist Einstimmigkeit gefordert.
Allerdings bemüht man sich auch darüber hinaus oft um einstimmige Entscheidungen politisch, vor allem bei heiklen Themen.
Ansonsten gilt seit dem Vertrag von Lissabon das Prinzip der doppelten Mehrheiten: Entscheidung müssen mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, und 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Um mehr Kontinuität zu erreichen wird der Vorsitz des Rats seit 2007 von jeweils drei Staaten, deren Präsidentschaft aufeinander folgt, geführt. Die drei Staaten verfassen ein Programm für 18 Monate, das vom Allgemeinen Rat gebilligt werden muss. Jeder Staat hat dabei für sechs Monate den offiziellen Vorsitz, arbeitet aber eng mit den beiden anderen zusammen und kann sich auch von ihnen vertreten lassen.
Verhältnis zum Europäischen Rat

Wenn sich die Minister im Rat der Europäischen Union nicht einigen können, kann das Thema an den Europäischen Rat - das Gremium der Staats- und Regierungschefs - weiterleitet werden.
Dieser hat allerdings keine Kompetenz im Rahmen der EU-Gesetzgebung und kann nur allgemeine Richtlinien festlegen, auf deren Grundlagen dann wiederum die gesetzgebenden Organe tätig werden..
Die Ratsformationen
Entsprechend dem Vertrag von Lissabon sind seit 2009 zehn Ratsformationen für unterschiedliche Politikbereiche vorgesehen:
Formation | Kurzbezeichnung |
---|---|
Rat für Allgemeine Angelegenheiten *) | GAC (e.), CAG (f.) |
Rat für Auswärtige Angelegenheiten **) | FAC (e.), CRE (f.) |
Rat für Wirtschaft und Finanzen | ECOFIN |
Rat für Justiz und Inneres | JHA (e.), JAI (f.) |
Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz | EPSCO |
Rat für Wettbewerbsfähigkeit | COMP |
Rat für Umwelt | ENVI |
Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport | EYCS (e.), EJCS (f.) |
Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie | TTE |
Rat für Landwirtschaft und Fischerei | CAP (e.), PAC (f.) |
*) Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten - der vor allem der Koordination und der thematischen Zuweisung dient - setzt sich aus den ständigen Vertretern bei der EU. also Diplomaten, zusammen.
**) Am Auswärtigen Rat nimmt zusätzlich der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik teil. Er führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht.