Hauptsitz des EAD ist das Triangle Building in Brüssel. - © JLogan Creative Commons
Hauptsitz des EAD ist das Triangle Building in Brüssel. - © JLogan Creative Commons

Der Europäischer Auswärtige Dienst (EAD) unterstützt den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (quasi EU-Außenminister) der Europäischen Union, dem er direkt unterstellt ist. Der Hohe Vertreter ist stets Vizepräsident der Europäischen Kommission und Außenbeauftragter des Europäischen Rates sowie Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Er setzt die  Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) um. 

Die Mitarbeiter des EAD sind vormalige Beamten der Europäischen Kommission und des Ratssekretariats sowie aus Mitglieder der nationalen Diplomatischen Dienste. Unter dem  Hohen Vertreter koordinieren sie die diplomatischen Beziehungen der EU, die international ein Netz von 136 EU-Delegationen (Stand 2012) unterhält, denen die Aufgaben von Botschaften zukommen.


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EAD

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GASP

Die Grundlagen der GASP sind im §21 (2) des EU-Vertrages festgelegt, in dem es heißt:

"Die Union legt die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, um

  • a)     ihre Werte, ihre grundlegenden Interessen, ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihre Unversehrtheit zu wahren;
  • b)     Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern;
  • c)     nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und der Ziele der Charta von Paris, einschließlich derjenigen, die die Außengrenzen betreffen, den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken;
  • d)     die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen;
  • e)     die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse;
  • f)     zur Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen;
  • g)     den Völkern, Ländern und Regionen, die von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, zu helfen; und
  • h)     eine Weltordnung zu fördern, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht."

Beschlüsse zu Fragen der GASP können mit Mehrheit gefasst werden. Es kann auch festgelegt werden, dass einzelne Länder bei bestimmten Fragen einen eigenständigen Kurs einschlagen.

GSVP

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist im Vertrag von Lissabon festgelegt, der eine wechselseitige Beistandsklausel enthält.
Ratsbeschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen müssen stets einstimmig gefasst.

Da die EU kein stehendes Heer besitzt, greift sie für Friedenssicherung, Krisenbewältigung und humanitäre Einsätze auf nationale Streitkräfte der EU-Länder zurück. Zwei so genannte schnelle Eingreiftruppen mit etwa je 1.500 Mann sind jederzeit einsatzbereit.