Die Teuerung war eines der bestimmenden Themen im alten Jahr und wird Österreich auch 2023 beschäftigen. Reformen wie die teilweise Abschaffung der kalten Progression oder die Valorisierung weiterer Sozialleistungen, die mit Jahreswechsel zum Tragen kommen, sollen für Entlastung sorgen. Auch darüber hinaus ist so manches neu im neuen Jahr: Ein neues Parteiengesetz, die Vereinheitlichung der Entsorgung von Plastikmüll und unkompliziertere Kroatienreisen erwarten die Menschen in Österreich.

Starkes Plus bei Gehältern und Pensionen

Die anhaltende Teuerung - das Wirtschaftsforschungsinstitut rechnet 2023 mit einer Inflation von 6,5 Prozent - spiegelt sich in den Erhöhungen von Löhnen, Gehältern und Pensionen wider. In der Sozialwirtschaft gibt es ein Gehaltsplus von 8 Prozent, bei den Metallern sind es 7,4. Im öffentlichen Dienst und im Handel haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils auf eine Erhöhung um 7,3 Prozent geeinigt. Die Pensionssteigerung beträgt zwischen 5,8 und 10,2 Prozent.

Weitere Sozialleistungen werden valorisiert

Die Sozialhilfe und die Ausgleichszulage wurden schon bisher jährlich an die Inflation angepasst, angesichts der starken Teuerung einigte sich die Koalition nun auch auf eine Valorisierung weiterer Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe, dem Kinderabsetzbetrag, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe. Angepasst werden ab dem kommenden Jahr auch Rehabilitations-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld sowie der Familienzeitbonus. Dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht valorisiert werden, sorgte unter anderem bei der SPÖ für Kritik.

Kalte Progression wird großteils abgeschafft

Bisher konnte eine Gehaltserhöhung dazu führen, dass sich Menschen tatsächlich weniger leisten konnten als davor. Der Grund ist neben der Inflation auch das österreichische Steuersystem: Wer mehr verdient, muss einen höheren Steuersatz entrichten. Um die sogenannte kalte Progression abzuschaffen, müssen die Tarifstufen und Absetzbeträge regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Mit dem 1. Jänner wird eine jährliche Anpassung der Grenzbeträge um zwei Drittel der Inflation eingeführt. Von der Abgeltung des verbleibenden Drittels sollen verstärkt kleinere und mittlere Einkommen profitieren, die Grenzbeträge für die untersten beiden Tarifstufen werden stärker erhöht. Gesenkt wird im kommenden Jahr auch die dritte steuerpflichtige Tarifstufe der Einkommenssteuer. Ab 1. Jänner von 42 auf 41 Prozent, ab 1. Juli dann auf 40 Prozent.

Höhere CO2-Abgabe macht Autofahren etwas teurer

Erst im Herbst 2022 eingeführt, steigt die CO2-Bepreisung zum Jahreswechsel von 30 auf 32,5 Euro pro Tonne. Autofahren wird damit minimal teurer: Ein Liter Benzin wird künftig 0,7 Cent, ein Liter Diesel 0,8 Cent mehr kosten.

Autofahren wird durch eine erhöhte CO₂-Abgabe minimal teurer. Dafür wird es weniger Staus auf dem Weg nach Kroatien geben, das Teil des Schengenraums wird.  
- © apa / D. Liebl / Zeitungsfoto.at

Autofahren wird durch eine erhöhte CO₂-Abgabe minimal teurer. Dafür wird es weniger Staus auf dem Weg nach Kroatien geben, das Teil des Schengenraums wird. 

- © apa / D. Liebl / Zeitungsfoto.at

Schrittweise Umsetzung der Pflegereform

Nach der Auszahlung eines Pflegebonus für Beschäftigte im Gesundheitsbereich im Dezember werden mit Jahreswechsel weitere Schritte der türkis-grünen Pflegereform umgesetzt. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege gibt es künftig ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche, außerdem erhalten Pflegekräfte in Heimen ein Zeitguthaben von zwei Stunden für Nachtdienste. Als neue Ausbildungsform kommen zudem Pflegeschulen, die bisher als Schulversuch geführt wurden.

Ab Mitte 2023 gibt es auch für pflegende Angehörige mit geringem Einkommen einen Bonus in der Höhe von 750 Euro, ab 2024 gibt es den doppelten Betrag. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen 1.500 Euro netto nicht überschreitet, der Angehörige mindestens Pflegestufe vier hat und die Betroffenen seit mindestens einem Jahr im gleichen Haushalt leben.

Vergünstigungen bei HPV- und Grippeimpfung

Um mehr Menschen vor Krebsarten zu schützen, die durch humane Papillomviren hervorgerufen werden, wird die HPV-Impfung Männern und Frauen künftig bis zum 21. Geburtstag kostenlos angeboten. Auch die Grippeimpfung wird günstiger: Hier ist nur mehr die Rezeptgebühr zu bezahlen.

Schritte in Richtung zu mehr Transparenz

Bis zur von ÖVP und Grünen angekündigten Abschaffung des Amtsgeheimnisses wird es noch dauern, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) meinte zuletzt vage, man gehe von einer Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode aus. Zu einem Schritt in Richtung Transparenz konnte sich die Bundesregierung immerhin mit dem neuen Parteiengesetz durchringen, das ab Jänner unter anderem strengere Regeln bei Parteispenden festlegt.

Durch eine Änderung im Bundesverfassungsgesetz kommt zudem eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht von Studien, Umfragen und Gutachten, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden. Es sei denn, besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit, Datenschutz oder Urheberrechte stehen einer Veröffentlichung entgegen.

Tierschutzgesetz verbietet neue Vollspaltenböden

Die SPÖ fühlt sich "gefrotzelt", die Regierungsparteien sehen einen "Meilenstein": Ab 2023 sind Vollspaltenböden in der Schweinehaltung in neuen und umgebauten Ställen verboten. Kritisiert wird die Novelle vor allem, weil bestehende Anlagen mit Vollspaltenböden noch bis 2039 betrieben werden dürfen. Abgesehen von der Schweinehaltung bringen Neuerungen im Tierschutzgesetz auch ein Verbot des "Kükenschredderns" sowie strengere Bestimmungen bei Tiertransporten und mehr Auslauf für Rinder.

Das Schreddern von lebenden Küken wird mit der Novelle des Tierschutzgesetzes verboten. Verbesserungen gibt es auch in der Schweine- und Rinderhaltung. 
- © apa / dpa-Zentralbild/Jens Büttne

Das Schreddern von lebenden Küken wird mit der Novelle des Tierschutzgesetzes verboten. Verbesserungen gibt es auch in der Schweine- und Rinderhaltung.

- © apa / dpa-Zentralbild/Jens Büttne

Einheitliche Regeln bei Gelber Tonne

Ab 1. Jänner 2023 werden in ganz Österreich alle Kunststoffverpackungen wie etwa Joghurtbecher, Plastiksackerl oder Tuben gemeinsam mit Plastikflaschen und Getränkekartons in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) erwartet dadurch ein Sammelplus von 20 Prozent bei Kunststoffverpackungen, was helfen soll, die europaweite Recyclingquote zu erreichen: Bis 2025 soll die Hälfte aller Verpackungen recycelt werden.

Was in die Gelbe Tonne darf und was nicht ist künftig in ganz Österreich einheitlicher geregelt.  
- © apa / Barbara Gindl

Was in die Gelbe Tonne darf und was nicht ist künftig in ganz Österreich einheitlicher geregelt. 

- © apa / Barbara Gindl

Neue Lehrpläne kommen ab Herbst

Nicht mit Jahreswechsel, aber mit dem Schuljahr 2023/24 treten in den Volksschulen, Mittelschulen sowie der AHS-Unterstufe per Verordnung neue Lehrpläne in Kraft, die seit 2018 vorbereitet wurden. Vielfach als überfrachtet kritisiert, sieht Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) diese aber nur als "Übergangslehrpläne" und hat bereits eine Reform der Reform angekündigt.

Angesichts des Lehrermangels setzt das Bildungsministerium auf Quereinsteiger, für diese startet im Herbst bundesweit ein eigener Hochschullehrgang. Schulen sollen zudem durch mehr Verwaltungspersonal entlastet werden.

Kroatien führt den Euro ein

Wer im neuen Jahr eine Reise nach Kroatien plant, muss nicht mehr in der Landeswährung Kuna bezahlen. Mit 1. Jänner 2023 führt das jüngste EU-Mitglied als 20. Staat den Euro ein. Gleichzeitig wird Kroatien Teil des Schengen-Raums, was zum Wegfall von Grenzkontrollen und damit kürzeren Wartezeiten am Weg in das beliebte Urlaubsland führen wird.

Zukunft der "Wiener Zeitung" ungewiss

Medienministerin Susanne Raab spricht von Transformation, für die "Wiener Zeitung" wäre es das Ende einer fast 320-jährigen Ära. Geht es nach den Plänen der Koalition, sollen die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt im kommenden Jahr abgeschafft werden und die "Wiener Zeitung" damit ihre Haupteinnahmequelle verlieren. Im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die tägliche Printausgabe der ältesten noch erscheinenden Tageszeitung der Welt Mitte des Jahres eingestellt wird. Berichtet soll von da an hauptsächlich online werden. Beschlossen ist das entsprechende Gesetz noch nicht.

Noch nicht beschlossen ist die Einstellung der Printausgabe der "Wiener Zeitung". Ihre Zukunft wird sich 2023 entscheiden. 
- © apa / Roland Schlager

Noch nicht beschlossen ist die Einstellung der Printausgabe der "Wiener Zeitung". Ihre Zukunft wird sich 2023 entscheiden.

- © apa / Roland Schlager