Das Glücksspiel soll im kommenden Jahr reglementierter werden. - © Corbis/Eugene Mopsik/ClassicStock
Das Glücksspiel soll im kommenden Jahr reglementierter werden. - © Corbis/Eugene Mopsik/ClassicStock

Wien. (sir) In Kirschen, Orangen und Zwetschken kann das Glück liegen. Oder auch das Unglück, und Letzteres ist der Regelfall. Zumindest aus Sicht jener, die Euros um Euros in Automaten schieben. Für Glücksspielunternehmen, einige Gastronomen, aber auch für den Staat sind die Nachkommen der einarmigen Banditen ein sehr gutes Geschäft. Aus Steuern erlöst die Republik dadurch jedes Jahr 270 Millionen Euro.

Im kommenden Jahr läuft eine Übergangsfrist aus, die auf eine Novelle des Glücksspielgesetzes aus dem Jahr 2010 zurückgeht, wonach die Automaten an das Bundesrechenzentrum angeschlossen werden und Schutzmaßnahmen vorhanden sein müssen: Spieler müssen sich identifizieren, es gibt maximale Spieldauern und Einsätze und maximale Gewinnhöhen, also keine Jackpots. Bis Ende kommenden Jahres müssen alle Maschinen in Österreich auf das neue System umgestellt sein.

Unberührt davon ist die prinzipielle Möglichkeit für die Bundesländer, das kleine Glücksspiel zu verbieten, wie es in Vorarlberg und Tirol der Fall ist, in Wien werden ab 2015 keine neuen Konzessionen mehr vergeben.

Für jene, die in der Welt der Kirschen, Orangen und Zwetschken daheim sind, werden die Maßnahmen erst im übernächsten Jahr vollends zu spüren sein, und es wird sich auch weisen, ob die Maßnahmen zum Spielerschutz ausreichend sind, was von einigen Experten durchaus bezweifelt wird.

Weit unmittelbarer werden für die Menschen ab 2014 zwei Änderungen spürbar sein, die an allseits bekannte Vornamen erinnern: Elga und Iban. Die elektronische Gesundheitsakte Elga wird 2014 lanciert, allerdings steht das genaue Datum noch nicht fest. Flächendeckend wird Elga erst 2015 kommen, dann werden auch Befunde abrufbar sein. Im kommenden Jahr können Elga-Skeptiker aber jedenfalls schon von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen ("opt out").

Auszeit für Pflege


Iban, die "International Bank Account Number", wird ab 1. Februar endgültig Standard bei Überweisungen sein und die bisher üblichen Transaktionen mit Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen. EU-weit dürfen Überweisungen dann nur noch einen Tag dauern - das Ausfüllen des bis zu 34 Stellen langen Iban-Codes allerdings nicht eingerechnet.

Eine der wohl bedeutendsten Änderungen für 2014 ist die Einführung einer Pflegekarenz beziehungsweise Pflegeteilzeit. Die Karenz wird ab der Pflegegeldstufe 3 des zu pflegenden Angehörigen, ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern und bei Demenz möglich sein. Ein Angehöriger kann die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands (Erhöhung um zumindest eine Pflegegeldstufe) auch ein weiteres Mal.