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Sterbefasten

Von Jan Michael Marchart

Sterbehilfe
© fotolia/MissTuni

Beim "natürlichen" Suizid verzichten Menschen auf Nahrung und Flüssigkeit. Die Abgrenzung zur Sterbehilfe ist schwierig.


Wien. Marion M., 56, sitzt aufrecht auf einem Sofa und blickt entschlossen in die Kamera. Sie möchte sterben. Als sie davon erzählt, wirken ihre Worte bestimmt. Sie lässt keinen Zweifel aufkommen. Sie habe gekämpft. Sie wäre nicht lebensmüde, sondern leidensmüde geworden. Diese Szene stammt aus dem Film "Sterbefasten".

Ihr Leben sollte sich nach einem Urlaub auf ihrer Trauminsel in Indonesien für immer verändern. Dort erkrankte sie 2012 unheilbar an einer Amöbenruhr. Ihr Stoffwechsel war zerstört, sie wurde schwächer und hatte Schmerzen. Sie konnte keine Nahrung mehr verwerten, verlor immer mehr an Gewicht. Ärzte fanden keine Antwort. Zahlreiche Therapiemethoden, Untersuchungen und Klinikaufenthalte führten ins Leere.

Im September 2012 kamen in ihr erste Zweifel auf: "Es geht nicht mehr, ich bin am Anschlag und werde es nicht zulassen, ein Medizinprojekt zu werden mit künstlicher Ernährung. Ich habe die Hände drauf, was mit mir passiert, zumindest, dass ich bestimmen kann: bis hierher und nicht weiter." Marion M. sah sich ihrem Schicksal ausgeliefert, in ihrem Körper gefangen. Sie wollte ihrem Leiden ein Ende setzen und verzichtete freiwillig auf Nahrung und Flüssigkeit. Innerhalb von drei Wochen verstarb Marion M. im August 2013. Begleitet wurde sie dabei von ihrer Tochter und Hartmut Klähn, einem ehrenamtlichen Arzt des Humanistischen Verbands Deutschlands.

"Ein Zulassen des Sterbens"

Wäre das auch in Österreich möglich? Die Rechtslage hierzulande sieht wie folgt aus: Nicht strafbar sind in Österreich indirekte und passive Sterbehilfen. Indirekt wäre ein vorzeitiger Tod durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als passiv bezeichnet man den Verzicht auf lebensverlängerte Maßnahmen. In beiden Fällen braucht es im Vorfeld den ausgesprochenen oder niedergeschriebenen Willen des Patienten. Per Gesetz verboten ist es, aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. Das wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe versehen. In der Schweiz ist der assistierte Suizid erlaubt. Fällt das Sterbefasten darunter? Schließlich wird der Patient von einem Arzt beim Sterbeprozess begleitet.

Für Harald Retschitzegger, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, handelt es sich dabei nicht um Beihilfe zum Suizid. Man begleitet den Patienten über Tage und verhält sich vom Gesetz her passiv. "Man könnte es als ein Zulassen des Sterbens bezeichnen."

Ein "natürlicher" Suizid

In Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern ist das Sterbefasten gar nicht so selten. Statistiken dazu gibt es aber keine. Die Fälle fließen in die Statistik eines üblichen Sterbeverlaufs mit ein. Das Sterbefasten wird als "natürlicher" Suizid bezeichnet, da keine lebensverkürzenden, medizinisch-technischen Maßnahmen ergriffen werden. Es ist ein Abschied aus dem eigenen Leben, der nicht so rasch einsetzt wie mit entsprechenden Medikamenten und wird durch einen Arzt begleitet.

Solange dieser Arzt weiterhin seiner medizinischen Arbeit nachkommt, lässt er sich dabei nichts zuschulden kommen, heißt es aus der Rechtsabteilung der Ärztekammer. Erzwingen könne man beim Patienten nichts. Die Entscheidung liegt bei ihm. Dieser entzieht sich mit dem Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit freiwillig die Lebensgrundlage. Sterbefasten wird zumeist dann praktiziert, wenn Kranke und Lebensmüde spüren, dass ihr Leben zu Ende geht. In der Folge wird nur noch palliativmedizinisch behandelt. Bei älteren Personen, und solchen mit Demenz, nimmt die Bereitschaft, zu essen und zu trinken, im Laufe der Zeit ab. Für gesündere, jüngere Menschen ist der radikale Flüssigkeitsverzicht hingegen kaum auszuhalten.

"Ein Recht auf Unvernunft"

Um es dem Patienten zu erleichtern, wird etwa die Mundschleimhaut mit Gel oder Eiswürfeln feucht gehalten, um das Durstgefühl zu lindern. Der Sterbeprozess liegt in der Regel bei ein bis drei Wochen und endet im friedlichen Schlaf. Durch die Flüssigkeitszunahme wird das Sterben nicht verlängert. In der frühen Phase kann das Sterbefasten auch noch rückgängig gemacht werden.

"Menschen, die freien Willens sind, dürfen alles", hält Retschitzegger generell fest. "Sie haben auch ein Recht auf Unvernunft. Unser oberstes Gebot als Palliativmediziner ist es, dem Patienten zur Verfügung zu stehen, Absprache zu halten, es ihm symptomatisch leichter zu machen und ihn zu nichts zu zwingen. Da gibt es keinen Widerspruch." Wenn der Patient seinen Willen klar artikuliert und mit dem Arzt gemeinsam dokumentiert, braucht es keine beachtliche Patientenverfügung, um lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. "Ich habe es stets so erlebt, dass es sich dabei vor allem um jene Menschen handelt, die sich mit dem Essen an sich schwer tun und sich nicht bewusst zu Tode führen. Es bringt nichts, dem Patienten eine Infusion oder künstliche Ernährung einzureden. Das wäre Unsinn. Wir müssen von diesem paternalistischen Modell wegkommen, dass ein Arzt immer recht hat und seine Meinung mehr zählt."

"Vorsichtiger geworden"

Damit geht Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, konform. Und ergänzt: "Aus meiner Sicht ist die Medizin vorsichtiger geworden, was Maßnahmen betrifft, um ein schwaches Leben zu verlängern." Es gäbe auch keine Pflicht der Ärzteschaft, ein sich abzeichnendes Sterben in die Länge zu ziehen. Wichtig ist, dass ein offener Dialog nach ethnischen Standards mit der Familie stattfindet und ein klares Bild der Situation zu vermitteln. Vor allem wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht des Patienten vorliegt. "Einen vertrauten Menschen gehen zulassen, ist schwierig. Und Familien glauben aus diesem Grund, alles Erdenkliche tun zu müssen. Da geht es leider selten Lebensqualität des Betroffenen." Außerdem müsse man laut Chalupka von Fall zu Fall unterscheiden. Mädchen leiden oft an Bulimie. Andere Menschen an Depressionen. "Da muss man abwägen, ob der freie Wille noch gegeben ist."

Der Wille von Marion M. war jedenfalls klar. Sie verkürzte ihr Leben, das wahrscheinlich ohnehin bald geendet hätte. Sie hatte den Weg des Sterbefastens gewählt, um sich nicht von aktiver Hilfe abhängig zu machen. Für sie war das ein Ausdruck von Autonomie und Freiheit.