Wien. Beim dritten Termin der von der Regierung initiierten Sterbehilfe-Kommission betonten Experten und Politiker einmal mehr unisono, der flächendeckende Ausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen müsse vorangetrieben werden. In Zukunft soll es einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf geben. Jeder Mensch soll Zugang dazu haben, sobald dieser ihn braucht. So weit, so klar.
Ausbau-Etappe bis 2016
Aber was kostet das? Bis Ende 2015 soll die Qualität in allen Einrichtungen und Teams, die nicht voll ausgestattet sind, auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Priorität hat auch die Versorgung von Kindern. In Österreich gibt es noch keine stationäre Einrichtung dafür. Die Ausbau-Etappe bis 2016 wird vom Dachverband Hospiz mit Zusatzkosten von 36,7 Millionen Euro beziffert. Die Gesamtkosten des Jahres werden sich der Rechnung zufolge auf 146,7 Millionen Euro belaufen. Auf Preisbasis von 2013.
Beim geplanten Vollausbau der Hospiz- und Palliativeinrichtungen ab 2020 rechnet der Dachverband für Hospiz mit rund 210 Millionen Euro an jährlichen Kosten.
"Am Geld darf es aber nicht scheitern": Diese Floskel wird von Politikern und Experten gleichermaßen bedient. Bund und Länder müssten dafür ein einheitliches Finanzierungsmodell erstellen. "Es braucht eine klare Zuständigkeit dafür", sagte Alexander Bodmann von der Caritas. Gesundheits- und Sozialministerium sollen aus einem Topf unterstützen.
Fakt ist: Jährlich sterben in Österreich rund 80.000 Menschen. Etwa 20 Prozent davon brauchen spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung. Rund 1000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind davon ebenso betroffen. Bis 2020 braucht Österreich zusätzlich: 321 Betten, sechs Tageshospize, 81 Palliativkonsiliardienste, 18 mobile Palliativteams beziehungsweise 103 Vollzeitkräfte und 138 Hospizteams.