Luxemburg/Warschau. (czar) Zuerst die Expertenmeinung, dann das Gerichtsurteil - in beiden Fällen war das Ergebnis gleich: Das Abholzen im Nationalpark von Bialowieza ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH), der damit dem Spruch seines Generalanwalts von Ende Februar folgte. Durch die Fällarbeiten werde ein geschütztes Gebiet teilweise zerstört, begründeten die Richter in Luxemburg.

Der im Nordosten Polens, an der Grenze zu Weißrussland gelegene Urwald ist die einzige Gegend, in der noch einige dutzend Wisente, europäische Bisons, frei leben. Hunderte Jahre alte Bäume sind dort zu finden, ebenso große Mengen von Totholz. Menschliches Eingreifen ist dort stark eingeschränkt.

Doch die Ausbreitung des Fichtenborkenkäfers veranlasste die polnischen Behörden dazu, verstärktes Abholzen zu genehmigen. Kritiker orteten wirtschaftliche Interessen hinter der Entscheidung: Immerhin sollte die Holzgewinnung bis zum Jahr 2021 verdreifacht werden. Die Fällarbeiten empörten nicht nur Umweltschützer, auch die EU-Kommission sah die Maßnahmen als nicht gerechtfertigt an und verklagte Warschau. Im Vorjahr hatte dann der EuGH unter Strafandrohung einen einstweiligen Stopp der Rodung angeordnet.

Nun gab das Gericht der Klage der Kommission "in vollem Umfang" statt. Polens Umweltministerium will das Urteil prüfen. Dieses respektieren zu wollen, hat es aber schon angekündigt.