Ob begünstigte Gewinne für Freiberufler bleiben, wird erst noch geprüft. | Scharfe Kritik an der Gewerkschaft. | Verbund: Ausländischer Partner steht nicht zur Diskussion. | Wiener Zeitung":Herr Arbeitsminister, beim ÖGB-Kongress hat es eine Sensation gegeben. Der Beamten- und Christgewerkschafter Fritz Neugebauer ist nicht in den Vorstand gewählt worden, ebenso wenig wie die ÖGB-Frauensprecherin Renate Csörgits. Was sagen Sie zu diesem Ergebnis?
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Martin Bartenstein: Der Reform-Kongress des ÖGB stand im Zusammenhang mit der Bewältigung des Bawag-Skandals. Es ist jedenfalls erfreulich, dass mit dem Bawag-Verkauf eine weitgehende Entschuldung der Gewerkschaft gelungen zu sein scheint. Den Schlusspunkt des Kongresses hätten sich aber viele - auch ich - anders vorgestellt.
Inwiefern?
Für mich hinterläßt dieses Wahlergebnis drei Botschaften. Erstens: Die Reformkräfte im ÖGB wurden abgestraft. Zweitens: In Sachen Frauenpolitik ist wohl vieles Lippenbekenntnis. Denn wenn es darauf ankommt, wird eine Frau hinausgewählt. Und zum Dritten: Ein Bekenntnis zur Überparteilichkeit des ÖGB - eines der wichtigsten Assets - schaut anders aus. Mit diesem Wahlergebnis wurde die Überparteilichkeit des ÖGB mit Füßen getreten, wenn der Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst aus dem Vorstand gewählt wird, weil er Christgewerkschafter ist.
Kommen wir zum Arbeitsmarkt: Vor genau einem Jahr wurde der Kombilohn als Versuch eingeführt ...
. . . mit mäßigem Erfolg. Es sind dadurch nur einige hundert zusätzliche Arbeitsplätze entstanden.
... jetzt steht die Evaluierung an, ob der Kombilohn weitergeführt werden soll. Sie haben sich bereits grundsätzlich für eine Beibehaltung ausgesprochen, allerdings mit Reformen. Was genau schwebt Ihnen vor?
Man muss das jetzt analysieren. Einerseits waren wohl die Zugangskriterien zu eng gefasst, andererseits haben viele im AMS richtigerweise das bewährte Instrument der Wiedereingliederungsbeihilfe weiter angewandt. Ich bin da völlig offen. Was immer zu Jobs für Langzeitbeschäftigungslose führt, hat meine Unterstützung. Was es aber sicher nicht geben wird, ist eine flächendeckende Einführung des Kombilohnes. Denn das würde zu Wettbewerbsverzerrungen etwa gegenüber einer Handelsangestellten führen, die mit einem Gehalt von 1100 Euro brutto nicht vom Kombilohn profitiert. Und es würde auch enorme Kosten verursachen.
Derzeit kann der Kombilohn von Langzeitarbeitslosen unter 25 und über 45 in Anspruch genommen werden. Für gering bezahlte Jobs zahlt das AMS einen Zuschuss bis zu einer Einkommensgrenze von 1000 Euro. Was könnte man bei diesen Zugangsbestimmungen ändern?
Die Schrauben, an denen man drehen kann, liegen auf der Hand. Es sind die Altersgrenzen und die Einkommensgrenzen.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut spricht sich dafür aus, den Kombilohn auf alle Langzeitarbeitslose ohne jegliche Altersgrenze auszuweiten. Ist das für Sie ein gangbarer Weg?
Ich werde der Evaluierung nicht vorgreifen, aber ich werde gleichzeitig da auch nichts ausschließen.
Sie schließen also auch nicht aus, dass man die Einkommensgrenze anhebt?
Natürlich könnte es da nur hinauf gehen. Aber das ist ein besonders sensibler Punkt. Denn diejenigen, die 1100 bis 1200 Euro brutto beziehen, könnten sich dann fragen, warum eigentlich der langzeitbeschäftigungslose Kombilohn-Bezieher gleich gut verdient, ohne gleich viel zu arbeiten.
Auch der Dienstleistungsscheck ist jetzt ein Jahr alt. Wird man den ebenfalls beibehalten?
Der Dienstleistungsscheck hat sein erstes Jahr mit gutem Erfolg hinter sich. Etwa 100.000 Stück im Wert von 1 Million Euro wurden abgesetzt, Tendenz steigend. Der Scheck bewährt sich und soll bleiben.
Thema Energie: Der neue SPÖ-Energiesprecher Kurt Eder hat sehr klar gesagt, dass die SPÖ unter bestimmten Umständen bereit wäre, das mehrheitliche Staatseigentum am Verbund zugunsten einer Sperrminorität aufzugeben.
Das war überraschend und erfreulich, wobei die SPÖ hinter den Kulissen schon seit Jahren signalisiert, die 51-Prozent-Grenze nicht dogmatisch zu sehen. Ich sehe das genauso. Wenn es dem Verbund hilft, zu neuen Ufern zu gelangen, soll die 51-Prozent-Grenze kein apodiktisches Hindernis sein.
Eder hat auch gesagt, dass die Landesversorger nicht am Verbund beteiligt sein sollten, weil diese Beteiligung den Verbund an der Entwicklung behindert.
Energiepolitik ist nicht "Wünsch Dir Was". Es sind Landesversorger am Verbund beteiligt, und zwar die aus Wien, Niederösterreich und Tirol. Aber wenn es einen europäischen Player geben soll, dann kann das nur der Verbund sein.
Eine Bedingung, die Eder für einen Fall der Staatsmehrheit gestellt hat, ist ein starker europäischer Partner für den Verbund.
Jetzt soll einmal eine innerösterreichische Konsolidierung im Vordergrund stehen. Dazu gehört die Österreichische Stromlösung, die derzeit nur wegen einer Bewertungsfrage bei der Wien Energie auf Eis liegt. Daran kann ein solches Projekt wohl nicht scheitern.
Für Sie hat also eine innerösterreichische Lösung Vorrang vor einem internationalen Partner des Verbund?
Das steht aus meiner Sicht heute und auch morgen nicht zur Diskussion.
Sie sagen "heute und auch morgen". Heißt das, ein internationaler Partner für den Verbund kommt für Sie überhaupt nicht in Frage?
Ich habe den Satz bewußt genau so gesagt, wie ich ihn gesagt habe, und möchte dem nichts hinzufügen.
Kommen wir zum Thema Steuern: Der Verfassungsgerichtshof hat diese Woche jene Bestimmung aufgehoben, die Freiberufler bisher von der steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne ausgeschlossen hat. Die SPÖ hat bereits gefordert, dass man das Gesetz nun reformiert, weil der Staat - wie das Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter formuliert hat - keine zusätzlichen 100 Millionen Euro habe, vor allem nicht für Steuerberater, Fachärzte, Anwälte und Notare. Wie sehen Sie das? VfGH-Erkenntnisse kann man nicht einfach beiseite schieben, egal ob es sich um Ortstafeln oder Steuerthemen handelt. Der Finanzminister und Vizekanzler Wilhelm Molterer wird das Erkenntnis prüfen - auch im Lichte dessen, dass wir zuletzt im Rahmen des Mittelstandspakets eine Investitionsbegünstigung für Freiberufler eingeführt haben. Dann wird man zu entscheiden haben. Es wird von Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro gesprochen. Das ist kein Klacks. Aber niemand soll den Eindruck haben, dass wir VfGH-Erkenntnisse nicht respektieren, weil 100 Millionen Euro für Freiberufler zu viel wären.
Soll man die gesetzliche Regelung für die nicht entnommenen Gewinne ändern?
Die Halbierung der Steuer auf nicht entnommene Gewinne ist der Schlüssel dafür, dass man Nicht-Kapitalgesellschaften im gleichen Ausmaß entlasten konnte wie Kapitalgesellschaften im Rahmen der Senkung der Körperschaftssteuer. Gerade die SPÖ hat immer beklagt, dass die KöSt-Senkung nur den großen Kapitalgesellschaften zugute kommt.
Das heißt, die Regelung soll auf jeden Fall bleiben?
Vom Prinzip her möchte ich sie nicht in Frage stellen.
Aber Sie schließen auch nicht aus, dass man die Begünstigung für Freiberufler wieder einschränkt?
Es ist deutlich verfrüht, das zu beurteilen. Es muss auf jeden Fall weiter gelten, dass Nicht-Kapitalgesellschaften und auch Freiberufler von der steuerlichen Entlastung profitieren sollen. Von dem, was wir mit dem Mittelstandspaket umgesetzt haben, ist nichts zurückzunehmen.
Sie sind seit 13 Jahren in der Regierung - ein nicht gerade familienfreundlicher Job. Was hat denn eigentlich Ihre Frau dazu gesagt, dass Sie nun für eine weitere Legislaturperiode Minister bleiben?
Meine Frau hatte ein absolutes Vetorecht, hat aber dann am Ende des Tages keinen Gebrauch davon gemacht.
Haben Sie eigentlich für sich selbst eine Grenze gesetzt, wie lange Sie maximal in der Politik bleiben wollen?
Ich bin mir da selbst gegenüber das eine oder andere Mal schon unglaubwürdig geworden. Ich belaste mich jetzt nicht damit, sondern lasse die Dinge an mich herankommen.
Zur Person: Martin Bartenstein
Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein wurde am 3. Juni 1953 in der Steiermark geboren. Er ist das längstdienende Mitglied der jetzigen Regierung.
1994 wurde Bartenstein Staatssekretär im Ministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Kurz darauf, im Mai 1995, trat er das Amt des Umweltministers an. Ein Jahr später wurden seinem Bereich die Agenden Jugend und Familie hinzugefügt.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist Bartenstein seit 2002.