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1000 Euro Mindestlohn nun fixiert

Von Rainald Edel

Wirtschaft

Branchenlösung statt Generalkollektivvertrag angestrebt. | Verbesserung für Freie Dienstnehmer wird verhandelt. | Wien. Die Sozialpartner haben sich am Montag Früh auf einen Mindestlohn von 1000 Euro für Vollzeit-Beschäftigte geeinigt. Für rund 30.000 unselbständig Erwerbstätige bedeutet dies eine Anhebung des Bruttolohns um (teilweise) mehr als 100 Euro. Der Mindestlohn entspricht netto 818 Euro für Arbeiter und 820 Euro für Angestellte und liegt damit über der Grundsicherung von 726 Euro.


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"Wichtig ist, dass es sich in Österreich lohnt zu arbeiten und das Einkommen deutlich über dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung liegt", erklärte Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gewerkschafts-Chef Rudolf Hundstorfer.

Die Umsetzung soll durch Lohnfestsetzung in den Branchenkollektivverträgen und nicht durch einen Generalkollektivvertrag erfolgen. Leitl und Hundstorfer lehnen einen gesetzlichen Mindestlohn ab und verweisen auf die bisher geübte Praxis, wonach Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern auszuhandeln sind. Umgesetzt werden soll das Projekt nach dem Willen von Gewerkschaft (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKO) schrittweise bis 2009.

Bei jenen Berufssparten, wo der niedrigste Brutto-Lohn derzeit schon über 900 Euro liegt, soll die Anhebung auf 1000 Euro spätestens am 1. Jänner 2008 erfolgen.

In Branchen, deren Lohnrunden immer in der ersten Jahreshälfte stattfinden, müssen die 1000 Euro spätestens am 1. Juli 2008 erreicht werden. Kollektivverträge knapp über 900 Euro haben etwa Gärtner und Floristen, Mitarbeiter des Bekleidungsgewerbes und der Bekleidungsindustrie sowie viele Handelsangestellte.

Schließlich gibt es noch jene Branchen, wo der niedrigste Lohn unter 900 Euro liegt: Hier soll das Mindesteinkommen ab 1. Jänner 2009 mindestens 1000 Euro betragen. In diese Gruppe fallen beispielsweise Bäcker, Fleischer oder das Beförderungsgewerbe.

Erfolgskontrolle geplant

Damit die Umsetzung auch tatsächlich erfolgt, wird eine Evaluierungskommission eingesetzt, in der neben ÖGB und WKO das Wirtschaftsforschungsinstitut vertreten sein wird, das den Vorsitz innehat.

Bei Nichterfüllung auf Branchen-Ebene soll der Mindestlohn per Generalkollektivvertrag mit 1. Jänner 2009 sichergestellt werden. Leitl verspricht jenen Betrieben und Branchen, für die der Mindestlohn eine wirtschaftliche Überlebensfrage darstellt, Hilfe durch Abfederungen. Dies könnte in Form von Kombilohnmodellen oder der Einstellhilfe erfolgen.

Im Bereich der außerhalb der WKO organisierten freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte und Notare), die das Übereinkommen nicht unterschrieben haben, ist für die Sozialpartner noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Sorgenkinder sind diesbezüglich auch private Vereine, die Kinder- oder Sozialbetreuung anbieten. ÖGB und WKO sicherten zu, sich auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs für eine universelle Geltung einzusetzen.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil am Mindestlohn. Lehrlinge und Praktikanten kommen nicht in den Genuss höherer Entschädigungen - echte Dienstverhältnisse bei Ferialjobs hingegen schon.

Nicht betroffen von der Mindestlohn-Einigung ist die große Gruppe der freien Dienstnehmer - hier stünden noch Verhandlungen über eine Besserstellung aus, erklärten die Sozialpartner.