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Hunderte Male sind wir in den vergangenen Wochen, in der Berichterstattung der Medien über die Nationalratswahl und den ihr vorangehenden Wahlkampf, mit Bildern des Parlamentsgebäudes,
insbesondere seines markanten Zentralportikus und der vor der Parlamentsrampe blickfangenden Statue der Pallas Athene, konfrontiert worden, mit Bildern, die Signalwirkung ausüben, die uns
signalisieren sollten: Es geht um das Parlament. Das Gebäude steht, wie daraus einmal mehr deutlich geworden ist, zeichenhaft für die Institution, die es beherbergt.
Dennoch ist inmitten des Wahlkampfes ein Datum weitgehend unbeachtet geblieben: 125 Jahre sind vergangen, seit der Grundstein für das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße gelegt worden ist.
Als Datum der Grundsteinlegung wird in der Literatur zumeist der 2. September 1874 angegeben. Dies ist nur bedingt korrekt: Zwar trägt der Grundstein dieses Datum, doch handelt es sich dabei um den
Tag, an dem mit der Ausmauerung der Fundamente für das Reichsratsgebäude begonnen worden ist; die feierliche Versetzung des Grundsteines selbst hat erst am Folgetag stattgefunden.
Die Baugeschichte des Parlamentsgebäudes, die sich über ein Jahrzehnt und einschließlich der künstlerischen Ausschmückung sogar über vier Jahrzehnte hingezogen hat, wird in mittlerer Zukunft
Gegenstand einer kleinen Ausstellung sein.
Die Geschichte der Errichtung des Parlamentsgebäudes kann in insgesamt drei Phasen gegliedert werden:
Eine zehnjährige Planungs-, eine ebenfalls zehnjährige Bau- sowie eine dreißigjährige Phase, die der künstlerischen Ausgestaltung des Gebäudes gewidmet war.
Planung
Die Planungsphase begann im Oktober 1864, als Staatsminister Schmerling einige der hervorragendsten Architekten der Monarchie aufforderte, Pläne für die Errichtung zweier getrennter Gebäude für
die beiden Häuser des Reichsrates, das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus, vorzulegen. Unter jenen, die dieser Einladung folgten, befand sich auch ein seit fast zwei Jahrzehnten in Wien ansässiger
gebürtiger Däne, der zuvor in Athen gewirkt hatte, Theophil Hansen. Zu einer Verwirklichung dieser ersten Planungen kam es nicht, da sie nach der Sistierung des Grundgesetzes über die
Reichsvertretung im September 1865 nicht weitergeführt wurden.
Nach der dauerhaften Rückkehr zum konstitutionellen System im Jahre 1867 war die Gebäudefrage wieder aktuell geworden. Diesmal war aber aus Einsparungsgründen die Errichtung eines gemeinsamen
Parlamentsgebäudes für beide Häuser des Reichsrates vorgesehen, und dafür wurde ein Teil des zur Verbauung freigegebenen Paradeplatzes in Aussicht genommen.
Am 1. März 1869 ergriff Innenminister Giskra formell die Initiative und lud die Präsidenten des Abgeordneten-und Herrenhauses ein, das Raumerfordernis des Reichsrates bekanntzugeben. Im November 1869
beauftragte Giskra Theophil Hansen · dem der Auftrag offenbar vom Kaiser als Ersatz für den ihm entgangenen Auftrag zur Errichtung der beiden Gebäude für die Hofmuseen in Aussicht gestellt worden war
· mit der Vorlage eines Projekts für ein vereinigtes Reichsratsgebäude.
In diesem Projekt, das Hansen im Mai 1871 vorlegte, griff der Architekt einerseits auf sein Herrenhausprojekt aus dem Jahre 1865, für welches er bereits den klassischen griechischen Stil vorgesehen
hatte, andererseits im Gedanken der Verbindung zweier Flügelbauten durch einen Mittelportikus auf seinen Hofmuseenentwurf zurück, entwickelte beide aber weiter.
Die Wahl des griechischen Stils begründete Hansen wie folgt: "Für ein Gebäude, wo die größte Würde und der ernste Zweck seiner Bestimmung zum vollen Ausdruck kommen sollen, glaubte der Verfasser den
classischen Styl hellenischer Blüthezeit in Anwendung bringen zu müssen."
Dieser Stil schien ihm überzeitliche Schönheit zu repräsentieren und daher für den bedeutendsten Monumentalbau des Landes die einzig in Betracht kommende Form zu sein. Denn dass es sich beim
Parlamentsgebäude um den bedeutendsten Monumentalbau des Landes handelte, war für Hansen spätestens in dem Moment klar, in dem er den Auftrag zu seiner Errichtung erhalten hatte.
Der schon den Zeitgenossen einleuchtende Programmgedanke, die Stilwahl beziehe sich zeichenhaft auf das antike Griechenland als die Wiege der Demokratie, findet sich in Hansens Erläuterungen nur
indirekt: "Die Hellenen waren das erste Volk, welches die Freiheit und Gesetzmäßigkeit über alles liebte, und ihr Styl ist auch derjenige, welcher neben der größten Strenge und Gesetzmäßigkeit
zugleich die größte Freiheit in der Entwicklung zuläßt." Gerade aus den Postulaten der Freiheit und der Gesetzmäßigkeit leitete der große österreichische Staatsrechtslehrer Hans Kelsen später die
Idee des demokratischen Rechtsstaats oder der rechtsstaatlichen Demokratie · mit aller Spannung, die zwischen diesen beiden Polen besteht · ab.
In Hansens Projekt wurden die beiden mächtigen würfelförmigen Saalbauten, welche die Plenarsitzungssäle des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses beherbergten, durch einen langgestreckten Mittelbau
mit hervortretendem Portikus getrennt und zugleich verbunden; den repräsentativen, aber schon damals weitgehend funktionslosen Kern dieses Mittelbaus und damit zugleich des ganzen Gebäudes bildete
die große Säulenhalle. Die Abfolge von Portikus, Vestibül und Peristyl bzw. Säulenhalle war in den Proportionen der Akropolis von Athen, die Säulenhalle selbst dem Parthenon nachgebildet, erschien
durch die Hereinnahme der Kolonnaden in die Cella allerdings als "gestürztes Parthenon". Den Saalbauten vorgelagerte niedrigere Verbindungstrakte waren zur Unterbringung von Kanzlei- und
Ausschusslokalitäten bestimmt.
Nachdem die Baukommission der beiden Häuser des Reichsrates am 19. März 1873 Hansens Projekt unter Berücksichtigung einiger Modifikationen gutgeheißen und darüber hinaus die Stilwahl den Beifall
eines Gutachtens mehrerer hervorragender Ringstraßenarchitekten gefunden hatte, genehmigte der Kaiser das im Sinne der Baukommission von Hansen umgearbeitete Projekt am 17. April 1874, freilich unter
vorläufiger Rückstellung der Mittel für die plastische Ausschmückung, und sanktionierte am 26. April 1874 das den ersten Teilbetrag der erforderlichen Budgetmittel bewilligende Finanzgesetz. Hansen
wurde die Bauleitung unter der Aufsicht eines Baukomitees und der Baukommission der beiden Häuser des Reichsrates übertragen. Am 2. September 1874 konnte die Fundamentierung beginnen.
Die Bauphase
Die Errichtung des Parlamentsgebäudes nahm ein Jahrzehnt in Anspruch · ein Jahrzehnt, in dessen Verlauf Theophil Hansen am Bau und mit seinem Bau lebte: Von der Auswahl der Baumaterialien bis zur
Gestaltung kleinster Gebäudedetails ließ er sich jede Frage gleichermaßen selbst angelegen sein, weshalb er auch mit einem verhältnismäßig kleinen Mitarbeiterstab das Auslangen fand. Neben
den Professionisten waren mehrere hundert Arbeiter, von denen viele aus Italien stammten, im Taglohn auf der Baustelle beschäftigt.
Besonders großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte die Heranschaffung der monolithischen, mehr als 16 Tonnen schweren Säulen aus Adneter Marmor für die große Säulenhalle im Mitteltrakt.
Grundsätzlich war Hansen bestrebt, Baumaterialien aus den verschiedenen Kronländern der Monarchie zu verwenden, um dadurch die Verbundenheit der Kronländer mit ihrem Parlament zum Ausdruck zu
bringen; doch musste er davon in Einzelfällen auch abweichen, so fand etwa für etliche Plastiken Carrara-Marmor Verwendung. Seine Absicht, das Parlamentsgebäude außen polychrom zu gestalten, konnte
Hansen nicht verwirklichen, sie scheiterte am Widerstand des Baukomitees.
Auseinandersetzungen mit dem Baukomitee waren überhaupt eine ständige Begleiterscheinung des Baugeschehens. Mehr als einmal stellte der eigenmächtige Architekt das Komitee vor vollendete
Tatsachen und wurde im Gegenzug zur strikten Befolgung der Weisungen des Komitees verhalten. Dennoch hat Hansen sein künstlerisches Konzept nahezu uneingeschränkt durchgesetzt. Alter Fuchs, der er
war, hatte er die präliminierten Baukosten um etwa 20 Prozent zu hoch angesetzt, was ihm einen gewissen Dispositionsspielraum gab und dennoch letztlich zu einer Kosteneinsparung gegenüber dem
Präliminare führte, die er als Anknüpfungspunkt für die aufgeschobene, aber ihm besonders am Herzen liegende plastische und malerische Ausschmückung des Gebäudes verwenden konnte.
Ende August 1879 hatte die Gleichenfeier stattgefunden, damals hatte auch der Kaiser die Baustelle besucht. Am 4. Dezember 1883 hielt schließlich das Abgeordnetenhaus, am 16. Dezember 1884 das
Herrenhauses seine erste Sitzung im neuen Gebäude ab. Am 7. Jänner 1884 besichtigte der Kaiser das Gebäude, das er danach nie wieder betrat. Die Thronrede zur Sessionseröffnung hielt er auch in der
Folge nicht, wie dies Hansens Vorstellung entsprochen hätte, vor den Mitgliedern der beiden Häuser des Reichsrates in der großen Säulenhalle, sondern er rief auch weiterhin die Präsidenten der beiden
Häuser in die Hofburg, wo er sie ihnen in schriftlicher Form übergab. Der "Monarch im Parlament" nach britischem Vorbild war mit dem monarchischen Selbstverständnis eines Franz Joseph unvereinbar.
Die künstlerische Ausschmückung
"Die Architektur an und für sich, wenn auch noch so richtig und gefällig durchgeführt, wird bei einem Bauwerk für sich allein nicht die Befriedigung gewähren, welche sie im Vereine mit ihren
Schwestern, der Sculptur und Malerei hervorzurufen im Stande ist." Hansens Planung für das Parlamentsgebäude verband unter der Oberhoheit der Architektur jedoch nicht nur Plastik und Malerei, sondern
auch die kunsthandwerkliche Ausgestaltung etwa des Mobiliars zum Konzept eines Gesamtkunstwerks, wie er es in keinem anderen seiner Bauten in dieser bis ins letzte Detail durchdachten Form
verwirklichen konnte.
Zwischen Kunst und Dekoration wurde ja damals, Jahrzehnte vor Adolf Loos' revolutionärer Schrift "Ornament und Verbrechen", kein Gegensatz gesehen, vielmehr bestand hier ein fließender Übergang. So
trägt also auch das Mobiliar die gestalterische Handschrift Hansens. Auch bei der Ausführung des skulpturalen und malerischen Schmucks achtete Hansen sowohl durch Beeinflussung der Auswahl
der ausführenden Künstler als auch durch die eng umrissenen Vorgaben darauf, dass ihre Werke in einheitlichem Geist mit der Architektur entstanden.
Auch nachdem Hansen im April 1884 das Gebäude an das Ministerium des Innern übergeben hatte, behielt er ein Atelier im Herrenhaustrakt und überwachte bis zu seinem Tod im Jahre 1891 die weitere
innere Ausgestaltung. So konnte er die Verwirklichung eines wesentlichen Teils des figürlichen Programms am Außenbau noch maßgeblich mitbestimmen.
Auch nach Hansens Ableben aber fand die künstlerische Ausgestaltung des Parlamentsgebäudes ihre Fortsetzung und er in dem zuständigen Departementleiter des Stadterweiterungsfonds, Alfred Tauschinsky,
einen kunstverständigen Verwalter seines geistigen Erbes.
Als das eindruckvollste, mittlerweile fast schon zum Symbol für das österreichische Parlament gewordene Gestaltungselement der Ringstraßenfront des Parlamentsgebäudes springt der 1902 nach exakten
Vorstudien Hansens fertiggestellte Monumentalbrunnen mit der von Carl Kundmann in Laaser Marmor gefertigten Statue der Pallas Athene ins Auge.
Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden die Arbeiten weitergeführt. Nachdem 1911 die malerische Ausschmückung des Mitteltraktes vollendet worden war, wurde noch 1913 die Ausschreibung für die
drei Giebelgruppen der rückwärtigen Front durchgeführt, der Krieg ließ ihre Ausführung aber nicht mehr zu. So war drei Jahrzehnte nach der baulichen Fertigstellung die künstlerische Ausgestaltung des
Parlamentsgebäudes zu ihrem Ende gekommen.
Das Parlamentsgebäude der Republik Österreich
Seit November 1918 dient das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße dem Parlament der Republik Österreich als Sitz. Nachdem das Gebäude während der Zeit der NS-Herrschaft als "Gauhaus" der
Wiener NS-Organisation gedient hatte, ist es schon kurz nach der Befreiung Wiens und der Wiedererrichtung des unabhängigen österreichischen Staates, am 29. April 1945, feierlich für die Republik
Österreich wieder in Besitz genommen worden. Freilich waren die Kriegsfolgen allenthalben sichtbar: Rund 50 Prozent der Bausubstanz waren durch Bombentreffer und Brände zerstört, und es sollte mehr
als elf Jahre dauern, bis 1956 die Wiederaufbauarbeiten abgeschlossen werden konnten. Dabei war man um möglichst originalgetreue Wiederherstellung der repräsentativen Räumlichkeiten bemüht, nur der
Sitzungssaal des Nationalrates · der ehemalige Herrenhaussitzungssaal · wurde, als sinnfälliges Zeichen der Modernisierung Österreichs, in sehr nüchterner, funktionaler Architektur wiederaufgebaut.
Als Ausdruck der Modernisierung des österreichischen Parlamentarismus, der einen Weg durchläuft, welcher als der Weg vom "Rede-" zum "Arbeitsparlament" charakterisiert werden kann, erscheint die
Tatsache, dass das Parlament mit dem Monumentalbau, der einem Bonmot zufolge "viel Raum, aber wenig Platz" bietet, längst nicht mehr das Auslangen findet. Die erweiterte Infrastruktur, die der
parlamentarischen Arbeit zur Verfügung steht, braucht mehr Platz, sodass in den letzten Jahrzehnten der Ankauf bzw. die Anmietung zusätzlicher Gebäude bzw. Räumlichkeiten in der Umgebung notwendig
geworden ist. Was dem Parlament allein vorbehalten bleibt, wird aber auch weiter seine symbolhafte Stellung für den österreichischen Parlamentarismus sein.Õ
Günther Schefbeck ist Leiter des Parlamentsarchivs