Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner betont, die Verlängerung für einen neuen Bund-Länder-Pakt sei bereits vereinbart, die Höhe aber offen. Fixbestandteil müsse auch die Sprachförderung sein.
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"Die erste Hürde - Verlängerung ja oder nein - ist genommen." Der Vorsitzende der Konferenz der Landeshauptleute, Vorarlbergs Landeschef Markus Wallner (ÖVP), betont im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", dass mit dem Bund grundsätzlich schon eine weitere Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung, die Ende August dieses Jahres ausläuft, vereinbart sei: "Es wird eine Verlängerung der 15-A-Vereinbarung geben." Offen sind aber die Details, darunter vor allem die Höhe der Zahlungen.
Die seit September 2018 geltende Vereinbarung aus der Zeit der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sieht vor, dass Bund und Länder die Gemeinden als Erhalter der Kindergärten und aller elementarpädagogischen Einrichtungen finanziell mit 180 Millionen Euro jährlich unterstützen. 142 Millionen Euro pro Jahr übernimmt davon der Bund, die Bundesländer tragen 38 Millionen bei. Wallner klopft dabei wegen mehr Geld für einen bedarfsgerechten Ausbau an: "140 Millionen vom Bund sind zu wenig. Es muss spürbar angehoben werden", verlangt Wallner, der bis Ende Juni turnusmäßig die Landesleutekonferenz führt. Eine genaue Summe nennt er vor den Verhandlungen nicht.
Früher Spracherwerb "wichtige Frage der Integration"
"Schön wäre auch, wenn wir eine längere Laufzeit vereinbaren könnten", sagt der Vorarlberger Landeschef. Die Laufzeit sollte aber "mindestens vier Jahre" betragen, wie das auch in dem geltenden Pakt zum Ausbau der Kinderbetreuung der Fall ist. Er wünsche sich nicht nur eine "Anschubfinanzierung". Denn für die Gemeinden würden Dauerkosten bei der Betreuung der Kinder anfallen, insbesondere durch die wachsenden Ausgaben für Personal. Bund und Länder müssten daher einen "deutlichen Impuls" setzen. Der Bedarf an Kinderbetreuung müsse gedeckt werden.
Noch ein Punkt liegt Wallner ganz besonders am Herzen: "Wichtig ist der Bereich der frühen Sprachförderung." Daher müssten Mittel für diesen Bereich bei der künftigen Finanzierung der elementarpädagogischen Einrichtungen festgelegt werden. "Frühes Erlernen der Sprache ist eine wichtige Frage der Integration", betont er. Zudem brauche man auch mehr Angebote zur Betreuung für Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
Was den Zeitrahmen betrifft, so solle im ersten Quartal dieses Jahres ein Entwurf für eine neue 15-A-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet sein. Das Thema sei Agenda während seiner Vorsitzzeit bis Ende Juni 2022, deswegen drückt er auf das Tempo: "In der ersten Hälfte bis zum Sommer muss das erledigt sein. Das muss im Herbst funktionieren." Neben dem genauen Ausmaß der Mittel und der Laufzeit sind im Zuge der vereinbarten Verlängerung noch weitere Details zu klären und festzulegen. Dazu zählt die künftige Größe der Kindergruppen. Davon hängt wiederum das notwendige Personal für die Kindergärten und Horte ab. Schon jetzt kämpfen Gemeinden und Bundesländer in diesem Bereich mit einem Mangel an qualifiziertem Personal.
Im Bildungsministerium gibt man sich hingegen noch zurückhaltend bezüglich der künftigen Finanzierung der Kinderbetreuung. "Aktuell werden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorbereitet", wurde der "Wiener Zeitung" im Büro von Bildungsminister Martin Polaschek mitgeteilt. Was den Zeithorizont betrifft, sieht man die Dinge ähnlich wie Wallner. Die laufende 15-A-Vereinbarung gelte noch bis Ende August, "ein Beschluss sollte daher noch vor dem Sommer erfolgen", hieß es.
Der österreichische Gemeindebund verweist darauf, dass die knapp 2.100 Gemeinden der größte Erhalter der Kindergarteneinrichtungen sind. Die Mittel, die in die elementarpädagogischen Einrichtungen fließen, haben sich in diesem Jahrtausend verdreifacht. Unter Hinweis auf die Daten der Statistik Austria heißt es, dass die Gemeinden - ohne Wien gerechnet - im Jahr 2002 insgesamt 560 Millionen Euro für die Kinderbetreuung außer Haus aufgewendet haben, 2019 waren es bereits 1,6 Milliarden Euro. Bei Neubauten von Kindergärten und Ausbaumaßnahmen ist das Verhältnis ähnlich. Von 73 Millionen Euro erhöhte sich die Summe auf 212 Millionen. Zu den Dimensionen, um die es geht: Die Kommunen waren im Schuljahr 2020/21 Erhalter von knapp 5.500 Kinderbetreuungseinrichtungen, darunter gut 3.300 Kindergärten, 1.150 Kinderkrippen und Einrichtungen für Kleinkinder, 526 Horte und 430 weitere für gemischtaltrige Kinder.
"Ausreichend finanzielle Mittel" von Bund und Ländern nötig
Der Gemeindebund hat sich in einem Positionspapier bereits festlegt. Darin wird vor allem einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag eines Mädchens oder Buben aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen eine klare Absage erteilt. Wesentliches Ziel sei eine "flächendeckende, qualitätsvolle und vor allem bedarfsgerechte Kinderbetreuung". Dazu seien aber "ausreichend finanzielle Mittel" von Bund und Ländern notwendig.
Vor allem verlangt der Gemeindebund im Namen der Kommunen Vorsorge für höhere Qualitätsstandards für die Kinderbetreuung. Sollten bundeseinheitlich neue Qualitätskriterien etwa bei Gruppengrößen oder Öffnungszeiten aufgestellt werden, sei auch "eine entsprechende Finanzierungszusage erforderlich". Die Gemeinden wehren sich dagegen, dass es nur eine Anschubfinanzierung gebe. Denn dann blieben sie längerfristig auf den höheren Kosten sitzen.